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BauKosten |
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Bearb-Stand:
Juli 2011 |
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die Kapitel hier sind:
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Vorschriftenwerk
/ Allgemeiner Teil
-
DIN 276
- einzelne
KostenBereiche
-
Beziehungen zw. DIN
276 < > HOAI
-
Zusammenhang DIN 276 /Bauteil-Orientierung <> StLB
/Gewerke-Orientierung
-
Verfahren der
KostenErmittlung
-
Kosten-DatenBanken
-
Kosten-Haftung
-
Grundsätze
kostengünstigen Bauens
-
BauKosten-Hochrechnungen über Bau-PreisIndex
- xx
-
BauFinanzierung
-
Versicherungen am Bau
- xx |
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Vorschriftenwerk
/ Allgemeiner Teil |
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- Kosten-Planung
> ist quasi der OberBegriff für alles am Bau in Verbindung mit Kosten > Kosten-Ermittlungen > Kosten-Kontrolle
> Kosten-Steuerung
KostenErmittlungen erfolgen idR auf Basis von
KostenKennwert-VergleichsZahlen
- diese VergleichsZahlen arbeiten mit Flächen- und Raum-Kennwerten
- KostenKennwerte sind aus bereits abgeschlossenen Projekten
herausgerechnete Kennzahlen, die beschreiben, was z.B. ein m² Bürofläche
eines Bürogebäudes mittleren Standards kostet
- Kostenkennwerte können bis auf die 5. Gliederungsebene herunter
zerlegt werden
- neben der Zuordnung der KostenKennwerte zu KostenElementen
können sie auch NutzungsBereichen zugeordnet werden
- KostenKennwert-BereichGliederungen erfolgen abhängig vom Standard
in niedrig mittel hoch
- KostenKennwerte können ermittelt werden, von unterschiedlichen
Ausgangspunkten a) ausgehend vom GesamtGebäude zerlegt man runter zur (Leit)Position
und erhält einen KostenKennwert für den EinheitsPreis (EP)
/BKI-Vorgehensweise
oder b) ausgehend von LV-PositionsTexten baut man zum
GesamtGebäude auf und erhält einen KostenKennwert für zB 1m²-Fläche
/HEINZE-Vorgehensweise
- die Hersteller der verschiedenen KostenKennwert-Sammlungen propagieren
jeweils ihre Methode als die bessere.
DIN 277 > ist Grundlage für die, den Kosten-Kennzahlen zugeordneten Flächen- und RaumBerechnungen
> Anwendung der DIN 277 als BerechnungsMaßstab zur Verbesserung der
Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit -
Flächen- und Raumermittlung in Verbindung mit BauKosten > die
zusammenhängend beste Erklärung s. unter
http://de.wikibooks.org/wiki/Stufen_und_Verfahren_der_Kostenermittlung
und zwar das abschliessende Kapitel
-
Abkürzungsverzeichnis zu den Begriffen der DIN 277
DIN 18960 BauNutzungsKosten
> Baunutzungskosten (von Hochbauten) sind die Folgekosten, die nach
Fertigstellung eines Gebäudes durch dessen Nutzung entstehen
> die einzelnen in der DIN 18960 dargestellten Kosten entsprechen
inhaltlich teilweise den Kapital- und Bewirtschaftungskosten der II
BV, sind aber anders gegliedert und begrifflich anders gefasst |
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- Gegenüberstellung
DIN 18960 BauNutzungsKosten <> II.BV
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Internet-Fundstellen zur BauKosten-Problematik
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Die große Datenbank zu Baukosten und Baupreisen >
> private WebSite mit Infos zu allen Kosten-Sachverhalten für private
Bauherrschaften
- Themen sind u.a. > Baufinanzierung Baukosten
Preise für Kaufen und Wohnen Baupreisindex Honorare,
Kostenermittlung Ratgeber Bauweisen
Bausysteme Heizen, Energie, Wasser
BaukostenManagement Kostenermittlung Ausschreibung &
Vergabe Kostenvoranschlag, ein Beispiel HOAI 2009
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DIN
276 |
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- ausführlich (WIKIPEDIA) zur
DIN 276
> aktuell /zuletzt aktualisiert 12.2008
- DIN 276 in TextFassung + Kommentar >
http://www.muehleisen-partner.de/Buero/vorlesung_teil2.pdf
DIN 276 hat mehrere Kosten-Ebenen, deren Elemente
Kosten-Gruppen (KG) bezeichnet werden 1. Ebene
KG 300 > Bauwerk /BauKonstruktionen 2. Ebene = GrobElemente
KG 310 > BauGrube 3. Ebene = BauElemente
KG 311 > BauGruben-Herstellung 4. Ebene = AusführungsArten von BauElementen
KG 3111 > Erdarbeiten 5. Ebene
KG 31111 >
- KG der 1.Ebene 100 Grundstück
200 Herrichten und Erschließen
300 Bauwerk – Baukonstruktionen
400 Bauwerk – technische Anlagen
500 Außenanlagen
600 Ausstattung und Kunstwerke
700 Baunebenkosten
- KG der 2. Ebene für KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion
310 Baugrube
320 Gründung
330 Außenwände
340 Innenwände
350 Decken
360 Dächer
370 Baukonstruktive Einbauten
390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
- Kosten bei Umbauten > werden zusätzlich in die
Bereiche Abbruch, Instandsetzung und Neubau unterteilt
- WiederVerwendung vorhandene Bauteile + Baustoffe ist gesondert
in den betroffenen Kostengruppen auszuweisen.
- Eigenleistungen
> sind so auszuweisen wie sie der entsprechende AN aufzuwenden hätte
- besteht ein Bauprojekt aus mehreren Abschnitten (z.B. funktional,
zeitlich, räumlich oder wirtschaftlich) sind für jeden Abschnitt
getrennte Kostenermittlungen zu erstellen
- DIN 276 und MwSt
> die Norm lässt durch die offene Formulierung 3 alternative
Lösungen zu;
> in den Kostenangaben ist die Umsatzsteuer enthalten > brutto
> in den Kostenangaben ist die Umsatzsteuer nicht enthalten > netto
> nur bei einzelnen Kostenangaben ist die Umsatzsteuer ausgewiesen, zB
übergeordnete Kostengruppen, SchlussRchng,
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einzelne
KostenTeile |
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KostenRichtwerte für Bauteile + Flächen bei
Neubau + Sanierung
- auf einer gesonderten WEB-UnterSeite
behandle ich ausführlich den Sachverhalt BauLeistung und ihr
zugeordnete Kosten: a) für
grössere GebäudeAbschnitte
und
b) für
EinzelMassnahmen zur Gebäude-WertErhaltung, zur Verbesserung von
WohnKomfort, GebäudeEnergieBilanz etc
KG 500 AußenAnlagen
- regelmäßig (total) unterschätzt werden die Kosten für
Erschliessung + AussenBereich
- hier wird mit 3 - 5 T €
kalkuliert > wobei hier die regelmässige Illusion fast alles in EigenLeistung tun zu
können eine grosse Rolle spielt
- einen AussenBereich ordentlich wiederherstellen kann aber
gut-und-gerne das 10-fache kosten
- ein EigenBeispiel für so einen
kosten-intensiven AussenBereich s.
hier (letzte 4 Fotos) +
hier
Richtwerte für Bau-NebenKosten bei der AltBau-Modernisierung
/-Sanierung
1. für größere Projekte oder für besonders
einfache Maßnahmen:
> Bestandserfassung und Bestandspläne
> Verwaltungsleistungen des Bauherrn a Planung und Bauleitung Architekt und
Ingenieur
> Finanzierung -
> Allgemeine Baunebenkosten und Genehmigungen
Größenordnung: 15-18% der Baukosten (gemeint sind damit KG 300 +400)
2. für Projekte mit durchschnittlichen Schwierigkeiten fallen im
allgemeinen folgende Kosten an:
> Bestandserfassung, Bestandspläne
> Verwaltungsleistungen
> Planung und Bauleitung Architekt und Ingenieur
> Finanzierung
> Allgemeine Baukosten wie Behördliche Genehmigungen, Abnahmen,
Mieterentschädigungen, Ersatzwohnungen und Umzüge,
Mieterbetreuung, Versicherungen, sonstige Baunebenkosten
Größenordnung: 18-23% der Baukosten
3. Bei extrem schwierigen Projekten und beim Zusammentreffen vieler
erschwerender Faktoren sind Gesamt-Nebenkosten bis zu 23-28% möglich.
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KostenRichtwerte AltbauSanierung Objekt:
WGH Mütze
- Flächen- und Volumen-Kennwerte nach DIN 277
BGF = 1190 m² (> KG, EG, 1.OG, 2.OG, DG)
BGF abzgl 10% KGF = NGF = 870 m²
BRI = 3.230 m³
- Kosten-Feststellung per 10.Sept.1997
GesamtZahlSumme KG 100 bis 700 Brutto =
2.080.000,- DM
GesamtZahlSumme KG 100 bis 700 Brutto “Reines Wohnen“ > 1.670.000,- DM
GesamtZahlSumme KG 100 bis 700 Brutto GewerbeTeil > 410.000,- DM
- KostenKennwert-Ermittlungen WGH Mütze
KG 100 bis 700 Brutto / BGF > 2.080.000,- DM /
1190 m² = 1.750,- DM/m²
KG 100 bis 700 Brutto / NGF > 2.080.000,- DM / 870 m² =
2390,- DM/m²
KG 100 bis 700 Brutto / BRI > 2.080.000,- DM / 3.230 m³ =
650,- DM/m³
aus dem gleichen Zeitraum 2 Berichte über orts-aktuelle
VergleichsWerte > dabei sind die in den PresseArtikeln genannten
Kosten-Kennzahlen sehr abstrakt, es ist nicht (?) klar auf welche Basis sich
diese Werte beziehen
- SZ-Artikel "Leitfaden für AltbauSanierung
am Beispiel Löbtau erarbeitet" /20.Dez.1994
alle SanierungsKosten bei unbewohnten Häusern, die entkernt werden müssen >
2.500,- DM/m²
- SZ-Artikel "Wie aus 100.000 Mark rund eine Million gemacht wird"
/30.Nov.1995
MusterSanierungen (Normal-Gebäude ?) > 2.400,- DM/m²
SanierungsKosten für DenkmalSchutz-Gebäude nach StadtKonservator Hermann
Krüger > 2.800,- DM/m²
/Objekt: Dresden-Pieschen, Robert-Matzke-Strasse 4
ModernisierungsKosten > 800,- DM/m²
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Beziehungen
zw. DIN 276 < > HOAI |
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Kosten nach DIN 276 sind in verschiedenen HOAI-LeistungsPhasen verfeinert
zu aktualisieren /neu zu ermitteln und bekommen dann auch neue
Bezeichnungen /nachfolgend die Kosten-Bezeichnungen für Kosten-Ermittlungen zum Abschluss
der jeweiligen HOAI-LeistungsPhase > Lph 1 /Kosten-Rahmen
/auch Kosten-Prognose > Lph 2 /Kosten-Schätzung
> DIN 276 2.Ebene (> KG 310) /auch Kosten-VorabSchätzung > Lph
3 /Kosten-Berechnung
> DIN 276 3.Ebene (> KG 311) > Lph
6 (7) /Kosten-Anschlag > Lph 8 /Kosten-Feststellung
- BEACHTEN Kosten-Anschlag < ist nicht identich mit
dem fälschlich verwendeten Begriff > Kosten-Voranschlag
- der Kosten-Anschlag ist idR eine Zusammenstellung von Angeboten,
Aufträgen und bereits entstandenen Kosten
anrechenbare
Kosten für ein
Objekt des Allgemeinen Hochbaus sind geregelt wie folgt;
- HOAI Teil3 Objektplanung Abschnitt 1: Gebäude
und raumbildende Ausbauten § 32 Besondere Grundlagen des
Honorars
> alles was in den Abschnitten (1) bis (4) aufgeführt wird kann
grundsätzlich anrechenbar sein
> was dann davon konkret in Frage kommt richtet sich nach den getroffen
LeistungsVereinbarungen
> andere KG der DIN 276 sind grundsätzlich nicht anrechenbar
(1) Anrechenbar sind für Leistungen bei Gebäuden und
raumbildenden Ausbauten die Kosten der Baukonstruktion
> im KlarText alle Kosten der KG 300 sind zu 100%
anrechenbar
(2) Anrechenbar für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden
Ausbauten sind auch die Kosten für Technische Anlagen, die der
Auftragnehmer nicht fachlich plant oder deren Ausführung er nicht
fachlich überwacht
1. vollständig bis zu 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten
und
2. zur Hälfte mit dem 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten
übersteigenden Betrag.
> es hier um die Kosten der KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen
> ein Eigen-Beispiel zum Verständnis der 25%-Vorgaben s.am Ende
dieses Abschnitts
(3) Nicht anrechenbar sind insbesondere die Kosten für das Herrichten,
die nicht öffentliche Erschließung, sowie Leistungen für Ausstattung und
Kunstwerke, soweit der Auftragnehmer sie nicht plant, bei der Beschaffung
mitwirkt oder ihre Ausführung oder ihren Einbau fachlich überwacht.
> nochmal dieser Absatz (3) mit Kommentar;
(3) Nicht anrechenbar sind insbesondere die Kosten für das
Herrichten (= KG 210), die nicht öffentliche
Erschließung (= KG 230), sowie Leistungen für Ausstattung und
Kunstwerke (= KG 600), soweit der Auftragnehmer sie nicht plant,
bei der Beschaffung nicht mitwirkt oder ihre Ausführung oder ihren
Einbau fachlich nicht überwacht.
(4) § 11 Absatz 1 gilt nicht, wenn die getrennte Berechnung weniger als 7
500 Euro anrechenbare Kosten der Freianlagen zum Gegenstand hätte. Absatz 3
ist insoweit nicht anzuwenden.
> § 11 behandelt die Beauftragung für mehrere gleiche Objekte
- HOAI Teil3 Objektplanung Abschnitt 2:
FreiAnlagen und raumbildende Ausbauten § 37 Besondere
Grundlagen des Honorars
> hier geht es vordergründig um die AussenAnlagen eines Baugrundstücks,
deren BauKosten dann zu 100% anrechenbar sind
(1) Zu den anrechenbaren Kosten für Leistungen bei Freianlagen
rechnen neben den Kosten für Außenanlagen auch die Kosten für folgende
Bauwerke und Anlagen, soweit sie der Auftragnehmer plant und überwacht
1. Einzelgewässer mit überwiegend ökologischen und
landschaftsgestalterischen Elementen,
2. Teiche ohne Dämme,
3. flächenhafter Erdbau zur Geländegestaltung,
4. einfache Durchlässe und Uferbefestigungen als Mittel zur
Geländegestaltung, soweit keine Leistungen nach Teil 4 erforderlich sind,
5. Lärmschutzwälle als Mittel zur Geländegestaltung,
6. Stützbauwerke und Geländeabstützungen ohne Verkehrsbelastung als Mittel
zur Geländegestaltung, soweit keine Leistungen nach Teil 4 erforderlich
sind,
7. Stege und Brücken, soweit keine Leistungen nach Teil 4 erforderlich sind,
8. Wege ohne Eignung für den regelmäßigen Fahrverkehr mit einfachen
Entwässerungsverhältnissen sowie andere Wege und befestigte Flächen, die als
Gestaltungselement der Freianlagen geplant werden und für die Leistungen
nach Teil 3 nicht erforderlich sind
> im KlarText alle Kosten der KG 500 sind zu 100%
anrechenbar /ausgenommen der Unter- und Oberbau von
Fußgängerbereichen /unverständlich Unfug ???
(2) Nicht anrechenbar sind die Kosten für Leistungen bei Freianlagen
für:
1. das Gebäude sowie die in § 32 Absatz 3 genannten Kosten und
2. den Unter- und Oberbau von Fußgängerbereichen, ausgenommen die Kosten für
die Oberflächenbefestigung
> also die Kosten für die Oberflächenbefestigung sind zu 100% anrechenbar
/inwieweit sie mit KG 520 identisch sind ???
(3) § 11 Absatz 1 gilt nicht
BKI KONVERTIERTABELLE DIN 276 Version 2
> nach DIN 276-1: 2006-11: Arbeitshilfe zur Aufstellung der anrechenbaren
Kosten nach HOAI für Microsoft Excel |
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Eigen-Beispiel zum Verständnis der 25%-Vorgaben bei KG 400
- die Summe der sonstigen anrechenbaren beträgt 908.990TDM > das
sind quasi alle anrechenbaren Kosten, ausser denen der KG 400
- 25% davon sind 227.237TDM
- die Kosten der KG 400 wurden mit 264.200TDM ermittelt
- der, die 25% übersteigende Betrag ist demnach > 264.200TDM -
227.237TDM = 36.963TDM
- davon 50% sind 18.480TDM
- die KG 400 hat dann folgende ansetzbar-anrechenbare Kosten >
264.200TDM + 18.480TDM = 245.717TDM
gerundet 246.000TDM |
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Zusammenhang
DIN 276 /Bauteil-Orientierung <> StLB /Gewerke-Orientierung |
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- die Verbindung von der bauteil-orientierten
(DIN 276) zur ausführungs-orientierten (StLB) Sichtweise
erfolgt über einen Elemente-Katalog
- Kostenermittlung durch Kalkulation von Leitpositionen
> hierbei werden die Kosten nicht mit analytisch gewonnenen KostenKennwerten
(DIN 276-basiert) ermittelt, sondern in Anlehnung an die Methoden der
BaupreisErmittlung kalkulatorisch
- eine TransFormation
zwischen GebäudeElementen ist in beide Richtungen möglich > aus
GebäudeElementen lassen sich auch LV-Texte generieren > besonders über
die Dynamischen BauDaten (DBD) > mit LeitPositionen lässt sich ein
GebäudeElement zusammenstellen > s. nachfolgende Schemata
- AVA ProgrammSoftware ist in der Lage dazu automatisch
Verknüpfungen zu generieren und Ergebnisse auf Basis DIN 276 und
StLB zu erbringen |
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Verknüpgung von DIN 276 und LeistungsBereichen über den
ElementeKatalog
> das Beispiel stammt von einer
ÜbungsAufgabe eines Lehrganges
- in einem BauElemente-Katalog werden BauTeile wie zB ein Dach erfasst
und für dieses Dach sind dann zugeordnet, die hauptsächlichsten LV-Texte (= LeitPositionen) die nötig
sind, dieses Dach auszuführen
- wer das im Einzelnen ergründen will; >
die KG-Nummer 31341 steht nach DIN 276 für DachBeläge aus HolzSchindeln (?)
>
die StLB-LeistungsBereichs-Nummer 027 steht für TischlerArbeiten und
die 031 für MetallbauArbeiten > also unterm Strich wieder eine
Wissenschaft für sich - auf solche Zusammenhänge muss man erstmal
kommen ! /Grigori Kossonossow ... Ach, diese Kanallien,
hol' sie der Teufel!" sagte jemand. "Was sie sich jetzt alles ausdenken
> derartiges lässt sich doch nur über teure (die GrundVersion wird nicht
ausreichen) AVA-Software bewältigen > zusätzlich wird noch die
ElementeKatalog-DB erforderlich
- ich wöllte hier mal
Zusammenhänge aufzeigen. Wenn die private Bauherrschaft auf PlanungsLeistungen mit derartigen
formalen Bestandteilen besteht, dann darf sie sich
im Umkehrschluss über die gestellte HonorarRechnung nicht wundern
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hier noch ein zweites Schema zur Verdeutlichung dieses Sachverhaltes
Quelle:
Wikibooks
, Urheber:
Longfellow
, Lizenz:
CC-by-SA
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Verfahren
der KostenErmittlung |
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Kosten-Ermittlungen zum Bau erfolgen im Prinzip zweigleisig
a) nach KostenGruppen der
DIN 276, das sind Kosten für ganze Bauteile /BauteilGruppen
auf der Basis bereits ausgeführter VergleichsObjekte
> Grundlage für HonorarErmittlungen, Finanzierung/BauKredit,
FörderAnträge
und b) nach Leistungsbereichen
des StLB, das sind gewerkeweise zusammengestellte KostenPositionen >
Grundlage bei der Abrechnung aller BauLeistungen
Stufen und Verfahren der Kostenermittlung > WIKIBOOKS
> von hier stammt der größte Teil des nachfolgendem
Nutzungsbezogene Verfahren > für Kosten-Rahmen Lph
1
- KostenErmittlungen mit einer Bezugsgröße
> NutzungsEinheiten > zB. 300 Büro-Arbeitsplätze x 40.000
€/Arbeitsplatz = 12 Mio. €
> NutzFläche (DIN 277) > zB. 140 m² NF x 1.400 €/m² NF =
196.000 € /wobei die NF hier eine rein abstrakte Zahl ist /auf den
BauwerksTyp nicht eingeht
- KostenFlächenarten > zuviel Theorie, praktisch nicht
brauchbar
Bauwerksbezogene Verfahren > vordergründig für Kosten-Schätzung
Lph 2
- Brutto-Grundfläche oder Brutto-Rauminhalt
/hier sind den KennZahlen bestimmte analoge BauwerksTypen zugrunde gelegt
- Gesamt-KostenSummen werden dann prozentual in Kostengruppen der 1. Ebene
aufgeteilt oder gleich über Vergleichs-KostenWerte für die 1. Ebene
ermittelt
BauElement-Verfahren > vordergründig für KostenBerechnung Lph 3
/BKI-Ansatz
- Grobelemente > es wird mit Bauteilen der 2. KG-Ebene
vergleichend gearbeitet
- Bauelemente > es wird mit Bauteilen der 3. KG-Ebene
vergleichend gearbeitet
- es werden hier noch keine Festlegungen bezüglich Material,
Baustoffart oder Mengenanteilen getroffen.
- diese KostenAussagen
lassen sich nur machen mit VergleichsElementen die in BauKosten-DB
vorgehalten werden wie der bekanntesten, der BKI (s. nächstes
Kapitel)
- ersatzweise können für das GesamtVorhaben oder
einzelne BauwerksTeile hier auch VergleichsDaten aus eigenen
vergangenen Objekten herangezogen werden
Ausführungsorientierte Verfahren > vordergründig für KostenBerechnung Lph 3
/HEINZE-Ansatz
> arbeiten mit Kosten der Leitpositionen, Teilleistungen und der
Leistungsbereichsanteile
- Konzentration auf
LeitPositionen > das sind die Positionen die 80-90% der GewerkeKosten
ausmachen
- bei solchen Verfahren acht geben auf die Eignung solcher
KostenErmittlungs-Verfahren für die KostenKontrolle während der
BauDurchführung und die Steuerbarkeit der ermittelten
Kosten, gemeint ist die Möglichkeit Planungen (z.B. Qualitäten und
Quantitäten) in ihrer KostenWirkung deutlich machen zu können
Altbauspezifische KostenUnsicherheiten > WIKIBOOKS-Zitate
1. es liegen weitaus weniger Kostendaten für
AltbauModernisierungen als für Neubauvorhaben vor.
2. selbst bei sorgfältig durchgeführten Bauaufnahmen und
Schadenserfassungen ist es nicht vermeidbar, dass in der anschließenden
Bauphase versteckte Bauschäden auftreten.
> dies liegt daran, dass Bauaufnahmen in aller Regel schadensfrei
durchgeführt werden müssen, um nicht zusätzliche Kosten zu verursachen.
3. dem Planer wird vor dem eigentlichen Planungsbeginn, also vor
Kenntnis des Gebäudes oder eines Entwurfes hierfür, eine Aussage bezüglich
der zu erwartenden Baukosten abverlangt
> in diesem Stadium könnte er lediglich Aussagen über
Instandsetzungsarbeiten machen.
> eine Aussage über Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen kann er erst
treffen, wenn er das Raumprogramm und den Entwurf erstellt hat.
> der Planer steht im Allgemeinen in dem Dilemma, dass sich mehrere
Architektenkollegen um diesen Auftrag bemühen.
/nennt er dann vorsichtigerweise höhere Kosten, wird der Auftrag an einen
Mitbewerber gehen.
/nennt er unvorsichtigerweise niedrige Kosten, erhält er den Auftrag, aber
alle seine nachfolgenden Kostenermittlungen werden an dieser frühen
Kostenaussage gemessen, da diese für alle Zeit „in Stein gemeißelt“ bleibt.
4. Kosten-Schätzungen oder -Berechnungen nach Bezugsgrößen, wie bei
Neubauten, sind bei der AltbauModernisierung kaum möglich.
> Bezugsgrößen können den Zustand des jeweils konkreten Objektes nicht berücksichtigen.
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Kosten-Schätzung bei einer
AltBau-Sanierung
- Kauf-Kosten-DB sind für NeuBau gut geeignet, weniger bis
unbrauchbar aber für AlBau-Sanierungen (s. dazu auch das
Vorangegangene von WIKIBOOKS)
- bei AltBau-Sanierungen verkommen diese VergleichsKennwert-Auflistungen aus
Kauf-DB oft zu reinem Formalismus, besonders wenn es sich um die
2.Ebene, die GrobElemente handelt !
- deshalb habe ich versucht, dem alternativ durch eine individuelle
Kosten-Ermittlung beizukommen, die möglichst genau den wirklich erforderlichen
Aufwand beschreibt, auf Basis einer eingehenden BestandsAufnahme vor Ort
> diese Kosten-Schätzung geht schon, wie gesagt, sehr ins Detail,
andererseits war bei diesem Objekt nur so halbwegs Kosten-Sicherheit zu
bekommen > und dieser MehrAufwand bei Lph 2 war dann bei den
folgenden LeistungsPhasen hilfreich /aufwand-sparend
- sie arbeitet auch mit Kosten-Kennwerten der 3. und sogar 4.Ebene der DIN
276 wenn es um die AufwandsKennzahlen für einzelne Bauteile geht
- zum Schluss werden dann jedesmal die einzeln notwendigen Leistungen zu
einer Kennzahl für das jeweilige GrobElement der 2.Ebene addiert
> dabei wird ggf noch ein prozentualer Aufschlag gerechnet, der sich
subjektiv aus der Sachkunde des Verfassers begründet, analog zB einem
WertermittlungsVerfahren, wo der Verfasser den Verkehrswert letztlich auch
mit einem subjetiven Faktor endgültig festlegt
- für die AltBau-Sanierung habe ich mir auf dieser Basis eine eigene
TextKonserven-DB angelegt
- diese Vorgehensweise ist praktiziert bei diesem Objekt für KG 100 bis KG 700,
> also
alle KG's der DIN 276 bzw alle bei der Abwicklung des Bauvorhabens
(nicht blos der reinen BauDurchführung) in Frage kommenden Leistungen, sind
damit mit Kosten belegt
- auch ausführlich die KG 700 wo ggf VergleichsWerte aus der
FachLiteratur herangezogen werden aber eben nicht auf abstrakter Basis,
sondern kleinteilig solche, die für das konkrete Objekt relevant sind
- der Umfang des nachfolgenden Beschriebs beträgt 18 Seiten /mit den
Konzept-Anlagen zu den Einzel-Kosten-Kennwert-Nachweisen (gleich-hafter Beschrieb)
26 Seiten
/ist damit sogar umfangreicher als bei Formular-Verwendung (bei
Formular-Anwendung soll es ja vorkommen, dass auf einer ganzen Seite nur 5
individuelle Zahlen stehen und es dadurch immer schön viele Seiten gibt !)
- das Objekt wird
hier vorgestelt |
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Kosten-DatenBanken |
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- Kosten-DatenBanken > KostenKennwert-Sammlungen für Neu- und
Umbaumaßnahmen
> hier im folgenden geht es um Kosten-DB nach DIN 276
> die zu den Kosten-DB nach DIN 276 im Gegensatz stehenden
PositionsText-DB (meist auch mit EinheitsPreis-Zuordnungen) mit
StLB-gerechten LV-Texten behandle ich unter dem Komplex AVA -
PositionsText-DB
BKI-Datenbank
- im Vergleich zu anderen Kosteninformationen enthält die BKI-Datenbank
Fotos, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Detailzeichnungen und ganzheitliche
Objektbeschreibungen, die auf kostenwirksame Aspekte eingehen
BKI KOSTENplaner 13 - Software zur Kostenermittlung >
Testversion für Windows XP/Vista/7 4 Wochen lauffähig
29,- €
- Baukostenermittlung von Neubau, Altbauten und
Freianlagen nach DIN 276 - vom Kostenrahmen bis zur
Kostenfeststellung > anerkannte Kostenermittlung mit BKI
Vergleichsobjekten
- Ergebnisse der Kostenplanung auf Positionsebene per
GAEB-Schnittstelle in AVA-Programme übertragbar
> dazu werden über 100.000 LV-Text-Positionen mit Baupreisen vorgehalten
- BKI FORMULARE DIN 276 > sind das Werkzeug zur Dokumentation der
Baukosten für alle Kostenermittlungsstufen > dieses Tool
gewährleistet eine normgerechte Darstellung und Präsentation der
Kostenermittlungen bis zum Ausdruck
> ohne dieses Tool müssten alle einzelnen Ergebnisse per Hand in
individueller Form dargestellt werden
- früher gab es mal die Möglichkeit der Beauftragung von
EinzelRecherchen für ein bestimmtes Objekt
- BKI HANDBUCH BILDKOMMENTAR
DIN 276/277
> analog der VOB im Bild werden hier farbig angezeigt a) die
Zuordnung von BauTeilen zu KG und B9 MessRegeln nach DIN 277
- BKI HANDBUCH Kostenplanung im Hochbau
> Rechtsvorschriften und technische Regeln zur Kostenplanung
> Kommentierung der DIN 276 – Kosten im Hochbau
> Praxisgerechte Verfahren der Kostenermittlung im Neu- und Altbau
> Praxisbeispiele zur methodischen Vorgehensweise bei Kostenschätzung,
Kostenberechnung und Kostenanschlag
> Rechtliche Aspekte – Kosten und Haftung – aktuelle BGH-Urteile
- BKI KONSTRUKTIONSDETAILS mit aktuellen Baupreisen >
aktuelle Details energiesparender Konstruktionen mit wichtigen
Zusatzinformatione
> Details mit optimaler Daten-Integration in Ihr AVA- und CAD-Programm
- BKI BAUKOSTEN REGIONALFAKTOREN 2011 für Deutschland und Europa
- Häufig
gestellte Fragen zu Baukosten / BKI-FAQ > es geht hier um
BauteilZuordnungen zu KG der DIN 276 und MessRegeln zu DIN 277
BauKosten
Hubert-Wingen-Verlag
-
Baukosten 2010/2011. Preiswerter Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern
Baukosten-Vergleichswerte:
- Vergleichswerte: EURO/qm Wohnfläche
- Vergleichswerte "Gewerke" EURO/qm Wohnfläche für Reihenhäuser mit Keller
- Reihenhäuser ohne Keller
- Doppelhäuser mit Keller
- Doppelhäuser ohne Keller
- Freistehende Einfamilienhäuser mit Keller
- Geschoßwohnungsbau ( 3-4 Geschosse )
Bauteilkostenkatalog:
- Grundstück
- Herrichten und Erschließen
- Baukonstruktion
- Technische Anlagen
- Aussenanlagen
- Ausstattung und Kunstwerke
- Baunebenkosten
-
Baukosten 2010/2011. Instandsetzung, Umnutzung, Modernisierung, Sanierung
Baukosten-Vergleichswerte:
- Vergleichswerte: EURO/qm Wohnfläche
- Vergleichswerte "Gewerke" EURO/qm Wohnfläche für Fachwerkhäuser und Häuser
nach Baualterstufen
Bauteilkostenkatalog:
- Grundstück
- Herrichten und Erschließen
- Baukonstruktion
- Technische Anlagen
- Aussenanlagen
- Ausstattung und Kunstwerke
- Baunebenkosten
sirAdos
Baudaten CD Rom Wohnungsbau Neubau
- Modul
Gebäudekatalog Neubau-Wohnungsbau > Kostenschätzung
mit Gebäudeelementen in unterschiedlichen Ausführungsvarianten
> inklusive Gebäudeassistenten
> einschließlich der kompletten Datenbasis mit Elementen und Positionen
nach
meinen Unterlagen in der Vergangenheit noch am Markt
- Heinze
Bauoffice Beispielhafte Bauobjekte
> früher gab HEINZE periodisch CD's mit KostenKennwerten zu kompletten
Bauwerken heraus > aktuell (2010) nicht mehr abrufbar (?)
- K3Tools
> Kosten-DB's wohl nicht im Programm (?)
- WEKA
> bietet die M. Mittag-DB's zu Gebäuden + BauElementen nicht mehr an
- Kostenermittlungen nach Neddermann Altbauelementkatalog
> wohl in sirAdos integriert (?)
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Kosten-Haftung |
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KostenHaftung > gemeint ist die ArchitektenHaftung
bei einer BauSummen-Überschreitung (BSÜ)
- TatBestand der fahrlässig-falschen Kosten-Schätzung muss
nachweisbar sein um SchadenersatzAnspruch gegen den Planer geltend
zu machen
- schuldhafte Fehler > LeistungsPositionen vergessen, EP zu
niedrig angesetzt etc
- Unterscheidung in echte + unechte
BauSummen-Überschreitung
- VorteilsAusgleich > wird dann fällig, wenn der
BauSummen-Überschreitung (es handelt sich dabei um eine unechte BSÜ) ein
nutzbarer WertZuwachs gegenübersteht
- Vereinbarung eines
KostenLimits /einer KostenObergrenze > müsste gesondert
vereinbart werden
- BSÜ wegen BauSchadensfällen
- BSÜ aus nur TeilBeauftragung
von LeistungsPhasen /speziell bei der Lph 8
Genauigkeit von KostenErmittlungen > geduldete Differenzen
- die Toleranz-Schemata (s. nachfolgende Abb.) zum Kosten-Anschlag
mit dem zulässigen Abweichungen von +/- 3 bis 10% gehen davon aus, das
auch für alle Leistungen Angebote vorliegen /ist das nicht der Fall
gelten diese ToleranzGrenzen nur bedingt (abhängig vom BauVorhaben)
- bei einer, sich andeutenden BauSummen-Überschreitung sollten deshalb ggf
erst alle Angebote eingeholt werden um auf dieser Basis einen
fundierten Kosten-Anschlag zu bekommen > letzte Möglichkeit für die
Bauherrschaft (kosten-schonend) Entscheidungen bezüglich der
Gesamt-BauMassnahme oder von Teilen zu treffen
- wer also zB mit nur einem, ggf noch nicht mal ordentlich mit
Leistungs-Positionen untersetztem RohbauVertrag den Bau beginnt, wird sich
hinterher nicht auf den geduldeten prozentualen ToleranzBereich für den
Kosten-Anschlag berufen können, da ein Gesamt-Kosten-Anschlag ja nicht
existiert hat
BKI Urteile
> auf dieser Seite dann den Link GerichtsUrteile klicken A. Urteile zu Kosten und Haftung
B. Urteile zu Kosten und Honorar
- BauNetz >
Haftungsrisiken des Planers im Kostenbereich > Haftungssituation des
Planers bei fehlenden vertraglichen Vereinbarungen zu den Baukosten
>Pflichtverletzung Nachbesserungsrecht des Planers
Kündigung/kausaler Schaden
> Vereinbarung einer verbindlichen Kostenobergrenze
Vereinbarung einer verbindlichen Kostenobergrenze Garantie
> Konsequenzen auf das Honorar des Planers
- AK Hessen - Urteils-DB
>
Urteil + Kommentar zu einer Kosten-Überschreitung bei Abriss + Neubau |
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Anforderungen an die Genauigkeit von KostenErmittlungen
- das ToleranzRahmen-Schema entstammt einer VortragsUnterlage
- mit dem PlanungsFortschrit sind die
geduldeten KostenAbweichungen immer geringer /es beginnt von oben
- die beiden LinienArten besagen;
/VollLinie > nach derzeitigem Stand erreichbar /StrichLinie
> nach derzeitigem Stand erreichbar (RechtsFälle) |
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Grundsätze
kostengünstigen Bauens |
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Kosteneinflüsse -
grundsätzlich-planerische Faktoren
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Standort > Festlegungen des
Bebauungsplanes, Baugrundverhältnisse, Tragfähigkeit, Grundwasserstand,
Schallimmissionen u.a.,
- Anzahl der Nutzungseinheiten > Wohnungen, Büroarbeitsplätze, Krankenbetten u.a.
je mehr gleiches, desto günstiger
- Größe/Umfang der Grundflächen > Anteiligkeit von Nutzflächen,
Verkehrsflächen, Technische Funktionsflächen und Konstruktions-Grundflächen
> effiziente GrundrissGestaltung und
Minimierung von nicht erforderlichen Flächen oder Verkehrsflächen
- räumliche Konzeption und Tragkonstruktion > Geschossigkeit, Erschließung,
Gründungstiefe, tragende Konstruktionen (Anordnung der tragenden Bauteile,
senkrecht durchgängige Lastabtragung)
- Ausbau > Nichttragende Konstruktionen, Gebäudetechnik > kompakte Anordnung der SanitärRäume und –Objekte, RaumluftTechnik
- Rationalisierungswirksamkeit > Rastermaße, standardisierte Bauteile in
hohen Stückzahlen
- Standard > niedrig, mittel, hoch > hohe Qualitäten der Bauteile und teure Materialien > ein
Bodenbelag aus Naturstein ist um ein vielfaches teurer als beispielsweise Laminat oder Linoleum. Auch Begrifflichkeiten wie ‘mittlere Qualität‘ oder
‘gehobener Standard‘ können zu Beginn eines Projektes im Detail zu
unterschiedlichen Interpretationen durch den Architekten einerseits und den
Bauherren andererseits führen.
> bevor man diese Begriffe verwendet, sich Gedanken über deren Inhalt machen
- Geometrie des Gebäudes > die Kubatur bzw. Form eines Gebäudes > je freier und
damit weniger standardisiert die Kubatur des Gebäudes ist, umso aufwendiger
ist auch die Herstellung, da oft Sonderlösungen und Einzelanfertigungen
notwendig werden.
- gestalterische und konstruktive Besonderheiten > die Geschosshöhe > hohe Räume und
daraus resultierend entsprechende Geschosshöhen vergrößern die Kubatur und
führen in der Folge zu höheren Bauwerkskosten. Sind diese Geschosshöhen aus
gestalterischen oder repräsentativen Gründen notwendig (z.B. der
EingangsBereich), sollte versucht werden, zumindest in den oberen Geschossen einen
Ausgleich durch Reduzierung der Geschosshöhen auf das geforderte gesetzliche
Mindestmaß herzustellen.
- BauKosten steigen nicht linear mit der
Größenentwicklung eines Projektes > bestimmte Bauteile vergrössern sich
in Ausbaustufen entsprechend dimensionierter Anlagen zB Heizung,
Lüftung da ist zu prüfen, eine GrenzAuslastung der niedrigeren
Ausbaustufe dem Einsatz der höheren Ausbaustufe vorzuziehen
Kosteneinflüsse -
bauausführungsseitige Faktoren
- volkswirtschaftliche
Einflussfaktoren > Konjunktur, regionales Preisniveau > PreisSchwankungen am Markt > in Zeiten der Hochkonjunktur
können die Preise 20 % über den Vorjahrespreisen liegen, während der
BaupreisIndex (eine langfristige Tendenzaussage) nur 6 % Preissteigerung
ausweist
- bauorganisatorische Entscheidungen > Form und Zeitpunkt der
Ausschreibung > der Zeitfaktor > Terminpläne mit notwendigen
Beschleunigungen, funktionsbedingte Einschränkungen der Arbeitszeiten (z.B.
Umbau im laufenden Betrieb) sowie BauzeitVerzögerung oder StillstandZeiten
führen zu einem Anstieg der Baukosten.
SchnittstellenProbleme bei zu späten PlanungsLeistungen (nicht
berücksichtigte Durchbrüche, falsche Wandstellungen mit Rückbau etc)
> Jahreszeit der BauDurchführung
> Zugänglichkeit der Baustelle.
- weitere Aspekte kostengünstigen Bauens
besonders im WoBau wären;
- kompakte Bauweise mit einfachem nahezu quadratischem Grundriss
- wenige Wandstellungen
- HzgsAnlage unterm Dach >
SchornsteinAnlage fällt grösstenteils weg
kontraproduktive Sparsamkeit /wo sollte nicht gespart werden ? - Ausführung der WärmeDämmung
-
Abdichtung (Regen- und Wind-Dichtheit) des Daches
- SchallSchutz besonders bei hellhörigen Menschen - ElektoInstallation
> Verteilungen /AnschlussDosen und Auslässe in den Räumen
-
kostenseitige Gesichtspunkte zu den nachfolgenden Sachverhalten s.
hier
> Argumente für den MassivBau
> Argumente für eine massive
TreppenAnlage
>
Argumente für einen Keller
> Verzicht wäre sehr unklug
> DachGestaltung
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BauKosten-Hochrechnungen
über Bau-PreisIndex |
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- BauKosten-Hochrechnungen über Bau-PreisIndex
(BaupreisIndizes) < > Bau-KostenIndex
ist nicht dasselbe
> der Bau-PreisIndex zeigt die Entwicklung
der vom Bauherren tatsächlich gezahlten Baupreise auf
> der Bau-KostenIndex ist ein reiner Faktorindex, ohne die Berücksichtigung
der Gewinnmargen von Bauunternehmen und Architektenhonoraren
>
GrundstücksKosten sind in der Regel in keinem der beiden Indizes enthalten
>
ausführlich-erklärende
Definition s.
hier
- es werden PreisIndizes für
folgende Bauwerksarten berechnet:
a) für den konventionellen Neubau im
Hochbau (Wohngebäude, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude),
b) für den Neubau von Einfamiliengebäuden in
vorgefertigter Bauart (Fertighäuser),
c) für den Neubau im Tiefbau (Straßen,
Brücken, Ortskanäle) und
d) für die Instandhaltung von
Mehrfamiliengebäuden.
- die StatistikReihe für den
konventionellen Neubau im Hochbau beginnt im Jahre 1913
- die PreisBasis ist jeweils einschliesslich UmsatzSteuer
- dazu die Quelle: Statistisches Bundesamt >
Tabellen Baupreise, Kaufwerte für Grundstücke
- wozu werden PreisIndizes benötigt ?
> GebäudeWert-Untersuchungen spielen gemeinhin bei der Abwicklung von
BauVorhaben keine primäre Rolle
> anders liegt die Situation wenn PreisSteigerungen zu
KostenErhöhungen der ermittelten BauKosten führen /in diesem
Zusammenhang sollte man dann über die Bau-PreisIndex- bzw
Bau-KostenIndex-Problematik Bescheid wissen, da diese KostenErhöhungen
idR. im StreitFall anders gewertet werden /das trifft besonders auf BV
zu, die sich über mehrere Jahre hinziehen (Zeitraum vom Kosten-Rahmen bis
zur Abnahme)
> auch für BauLeistungen, BauMaterial etc gibt es IndexReihen
und diese sind dann bei der Abwicklung von BauVorhaben schon eher
interessant
- GebäudeWerte lassen sich über den Bau-PreisIndex
auf verschiedene Zeiträume umrechnen > 3 FallBeispiele
Fall 1
> ist zB der KaufPreis von 1949 bekannt, lässt sich hochrechnen was es heute
kostet und diese Hochrechnung wird gemeinhin geschäftsüblich anerkannt
wenn der ErhaltungsZustand durch lfde Wartung + Pflege als gleichwertig
eingestuft werden kann (> sogen. reparaturfreies Gebäude)
Fall 2
> im anderen Fall lässt sich ermitteln,
welchen Preis man hätte zahlen müssen, wenn man zB 1992 gebaut hätte
ausgehend von dem Preis, der heute verlangt wird
Fall 3 > auch diese
Variante ist damit rechenbar > welchen Preis konnte man 1992 für ein
Gebäude bekommen, dass man 1980 gekauft hat /dabei muss der KaufPreis von
1980 bekannt sein und der ErhaltungsZustand wird als gleichwertig
vorausgesetzt /zu diesem dritten Fall nachfolgend ein RechenBeispiel
Beispiel-Umrechnung
- Aufgabe > es soll eine Umrechnung auf einen anderen StichTag
erfolgen
- gegeben sind > reparaturfreier GebäudeWert zum
Stichtag 31.12.1980 mit 100.000 DM
> NND 100 Jahre, RND 50 Jahre
- gesucht
> GebäudeWert zum Stichtag Mai 1992
1. BauJahr-Ermittlung für geeignete IndexJahr-Auswahl
Stichtag 1992 bisherige Standzeit 50 Jahre
---------
Baujahr 1942 > diesem Baujahr zugrunde gelegtes nächstliegendes
IndexJahr wäre dann 1938
2. Umrechnung zum neuen Stichtag Mai 1992 > II/92
> Entnahme der prozentualen SteigerungsWerte dem Tabellenwerk des
Statistischen BundesAmtes
geregelt in der WertV 1988 (§ 9 IndexReihen)
> Tabelle: PreisIndex für den Neubau von WohnGebäuden insgesamt
(verschiedene BasisJahre) einschl. UmsatzSteuer > für BasisJahr-Reihe
1938 = 100(%) ergeben sich PreisSteigerungen wie
folgt
zu 1980 = 967,4(%)
und zu II/1992 = 1450,2(%)
100.000 DM x 1.450,2 II/92
x = ----------------------------- = 149.907 DM
967,4 (1980 mit USt) 3. Ergebnis > Die
Aufwendungen, die 1980 mit 100.000 DM anstanden sind II/92
mit 149.907 DM zu belegen !
für ein Gebäude, das 1942 erbaut wurde (bei: ohne ReparaturStau)
Bau-Elemente-DB, wie die von BKI, arbeiten ständig mit
KostenIndex-Reihen um ihre einmal recherchierten BauObjekte kostenseitig
aktuell zu halten > alle hier ausgewiesenen KostenKennwerte für die KG's
der DIN 276 werden im periodischen (5-Jahres)-Rhytmus auf das neue BasisJahr
hochgerechnet, herausgegeben
> von da aus obliegt es dem Planer sie
ggf weiter fein an den (sinvollerweise) AbrechnungsZeitraum (für die
jeweilige Leistung) anzupassen
> dazu ein RechenBeispiel von BKI >
http://www.baukosten.de/service/index.htm
dann Klick auf Baupreisindizes,
dann scrollen
-
GrundstücksWerte
- PreisIndizes gibt es auch für
Grundstücke > der sogen. BodenPreis-IndexReihen
-
dieser Sachverhalt fällt dann aber unter die Kategorie
WertErmittlungen |
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BauFinanzierung |
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es gilt > GesamtKosten < muss sein identisch mit >
Gesamt-FinanzierungsSumme
Fragen, die sich
bei einer Finanzierung regelmässig stellen, sind zB
> man sollte sich im Vorfeld zumindest ansatzweise damit befassen um
dann Unklarheiten bei der FachBeratung zur BauFinanzierung besser verstehen
+ befragen zu können
- worin besteht der Unterschied zwischen einem Tilgungs- und
einem Annuitätendarlehen?
- Welche Rolle spielt der Tilgungssatz für den Abschluß des
Kreditvertrages?
- kann es vorteilhaft sein, eine
Investition von 300.000 DM voll zu kreditieren - ohne das vorhandene
Eigenkapital von 150.000 DM einzusetzen?
- wie kann man private Verbindlichkeiten in ein betriebliches
Darlehen - und damit die Zinsen in Betriebsaufwendungen verwandeln und damit
halbieren ?
- auf welche Dauer sollte der Darlehensvertrag abgeschlossen werden -
5/8/10 oder 15 Jahre?
- lohnt es sich, mit einem Disagio einen niedrigeren Zinssatz
abzuschließen?
- baut man ein EH besser mit einer Einliegerwohnung = 2 Bauherren
oder 1 Bauherrn und dafür einer größeren Wohnfläche ?
- FinazierungsGrundsätze 1. Finanzierung muss
tragfähig sein
2. Über- und
UnterFinanzierung vermeiden
3.
versch. Angebote einholen /FörderMöglichkeiten berücksichtigen
4. optimalen Verschuldungsgrad
anstreben
5. goldene
FinanzierungsRegel > langfristiges Vermögen muss langfristig
finanziert werden
6.
LiquiditätsSicherheit hat Vorrang
- Phasen der ImmobilienFinanzierung 1.
AnsparPhase
2. FinanzierungsPhase
3. AnschlussFinanzierung
4. Umschulden
FinanzierungsElemente 1. EigenKapital 1.1. EigenKapital
1.2. Sach- und Arbeits-Leistungen (= Muskel-Hypothek)
2. FremdMitel =
ZwischenFinanzierung 2.1 Hypotheken-Darlehn >
GrundSchuldEintrag im Grundbuch 2.2 Bauspar-Darlehen 2.3
Fördermittel 2.4 Fremd-Darlehen
- der Sachverhalt Löschen
eines GrundSchuldeintrages im Grundbuch wird mit Für-und-Wieder
diskutiert > dazu folgender
ForumsBeitrag -
DarlehensArten > FäligkeitsDarlehen
AbzahlungsDarlehen (auch RatenTilgungsDarlehen) AnnuitätsDarlehen
> die GesamtBelastung ist beim AbzahlungsDarlehen am geringsten > unter
dem Link sind dazu drei anschauliche ZahlenBeispiele
- TilgungsPläne
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TilgungsRechner > guter Rechner mit Einbeziehung von
VorfälligkeitsEntschädigung
- Disagio (Damnum
Abgeld) > das Disagio ist die Differenz zwischen Nominalbetrag und der
tatsächlichen Auszahlung eines Darlehens (Auszahlverlust);
> das Disagio hat den Charakter eines vorweggenommenen Einmalzinsbetrages;
> es ist ein Entgelt für die Ermäßigung des Zinssatzes für die Zeit der
Konditionsfestschreibung (Zinsbindefrist)
> das Disagio ist mit zu verzinsen und muß zurück bezahlt (getilgt) werden;
> in der Regel wird das Disagio bei der Darlehensauszahlung (bei der ersten
Auszahlungsrate) in voller Höhe einbehalten;
- EffektivZins > die Preisangabenverordnung (PangV) schreibt vor,
daß der Effektivzins neben dem Nominalzins zu benennen ist, damit der Kunde
bessere Vergleichsmöglichkeiten hat;
> in der Regel wird ein anfänglicher EffektivZins angegeben, da sich dieser
nach Ablauf der Zinsbindung verändern kann;
>
der Eff.-Zins setzt sich zusammen aus:
- dem Nominalzins (der vereinbarte gültige ohne Nebenkosten)
- dem Auszahlungskurs (wenn ein Disagio vereinbart wird)
- der Laufzeit (Zinsfestschreibung u. Gesamtlaufzeit)
- der Zahlungsweise der Zinsen (monatl., halbjährl. oder jährlich)
- dem Tilgungssatz und Art der Tilgungs-Verrechnung
- den BearbeitungsGebühren u.a. mögl. Kosten
- Lexikon speziell zur BauFinanzierung >
http://www.architekt-buxtehude.de/56,0,baulexikon,index,0.php
- Beleihungen +
BeleihungsWert
> der Begriff "Beleihungswert" steht für den Wert der Immobilie, der
jederzeit abzüglich eines Sicherheitsabschlages beim Verkauf erzielt werden
kann
Fördermittel suchen + beantragen
- BundesMinisterium >
So hilft der Staat beim Bauen
- EigenheimZulage >
EigenheimZulageGesetz >
zur
Aktualität der ZulageGewährung
- Modernisierung von Whgen - Sanierung von Gebäuden
Umnutzung
- SAB > finanzielle
GewerbeFörderung
- Zulage beim Erwerb von WohnEigentum / Förderung von
WohnEigentum
- von wo sind benötigte FremdMittel
am besten bekommen ? > Hausbank ist kostenlos, aber meist überteuerte KreditKonditionen,
da keine echte KreditAuswahl
oder alternativ
> freier Finanz-DL > wenn er wirklich unabhängig arbeitet, muss er Honorar
verlangen
EigenLeistungen
> Fachwissen ist Voraussetzung > unterschätzer Zeitaufwand
> Streit bei Gewährleistungsansprüchen
>
CheckListe EigenLeistungen
- BodenWerte >
der Bodenwert bezeichnet den Wert des unbebauten bzw. (fiktiv)
freigelegten Grundstücks
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Sachverhalt "Schlüsselfertig"
- Erwerb auf Versteigerungen > zuvor
sollte Einsichtnahme ins
Grundbuch erfolgen bzw aktuelle GrundbuchAuszüge zeigen lassen
- erst nach Bewiligung mit dem Bau
beginnen
- MindestVoraussetzung für ein BV: finanzieller EigenLeistungs-Anteil >= 15%
- FinanzierungsPlan aufstellen > ist eine Besondere Leistung
nach HOAI
- es besteht ein
gesetzliches VorkaufsRecht ehemaliger Mieter
- InhaltsVerzeichnisse meiner
Finanzierungs-Ordner
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EigenLeistungen > diese Listung kann zur Orientierung eine Hilfe sein
(LehrgangsUnterlage)
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Ablauf einer Objekt-Finanzierung > die Reihenfolge der
UnterlagenErstellung wäre wie folgt;
1. ObjektBeschreibung - Ermittlung aller relevanten ObjektDaten,
von Personalien bis zur Grundstücks- und GebäudeBeschreibung
2. Kapital-BedarfsPlanung
- Grundstück - BauKosten - BauNebenKosten
3.
Finanzierungs-Planung - EigenFinanierung - FremdFinanzierung
- Schätzung / BeleihungswertErmittlung
4. Ermittlung der lfden Aufwendungen
- KapitalKosten - BewirtschaftungsKosten
5.
Wirtschaftlichkeits- und Lasten-Berechnung
>>> ZahlenBeispiel aus Ordner GRUNDSTÜCKE
ERWERB + FINANZIERUNG
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Versicherungen am Bau |
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- von Interesse sind hier die Versicherungen, die für die Abwicklung von
BauVorhaben gelten
a) Versicherungen in Zushang mit der Planung (für Bauherrschaften
weniger von Interesse) b) Versicherungen während der BauDurchführung
> diese wieder getrennt in Haftpflicht- und Sach-Versicherungen
-
BauLeistungs-Versicherung (früher: BauwesenVersicherung)
> BauZeitraum Bauherrschaft unvorhergesehene
Schäden ca 1,35 Promille-BauSumme
-
Bauherrn-HaftPflicht-Versicherung
> BauZeitraum Bauherrschaft gesetzliche
Haftung für fremde Personen ca 0,25 Promille-BauSumme
- ggf gesondert
FeuerRohbau-Versicherung (Gebäude-Brand-Versicherung) >
gesamter BauZeitraum Bauherrschaft nur BrandSchäden
-
BauHelfer-Versicherung
> BauZeitraum Bauherrschaft für
nebenberuflich Tätige
- "Baufertigstellungs-Versicherung"
> dies ist keine direkte Versicherung, sondern ein Begriff für
SicherheitsSachverhalte für die Bauherrschaft, dazu gehören;
a) AusführungsBürgschaft
> sie sichert die Bauherrschaft während der BauAusführung gegen Konkurs und
ZahlungsUnfähigkeit des AN ab.
b) GewährleistungsBürgschaft
> sie sichert die Bauherrschaft für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum
nach Bauende gegen Gewährleistungsschäden des AN ab.
c) VertragserfüllungsBürgschaft
> dies ist eine Kombination aus Ausführungsbürgschaft und
Gewährleistungsbürgschaft und sollte vereinbart werden
-
Gebäude-Versicherung
> nach BauAbschluss Eigentümer
ca 0,60 Promille-NeubauWert
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Gebäude-Haftpflicht-Versicherung
> nach BauAbschluss Eigentümer
- Hausrat-Versicherung
(Privat-Haftpflicht-Versicherung) > nach BauAbschluss für
einzeln vermietete Whgen in Gebäuden von den Mietern
- Bauzeit-Versicherungen für Bauherrschaften
> Suchwort-Eingabe "Auswahl BauVersicherungen" > für gut befunden habe
ich da zB.
Bauversicherung - 110 Tarife im Vergleich - Bauversicherungen - Versicherung
Bau > Link wurde entfernt per 2014-067-01
- solide, bau-spezialisierte AN-Haftpflicht-VersicherungsGeber
sind zB. R+V VHV > Bauherrschaften, die eine derartige Police
von ihrem AN vorgelegt bekommen sind wohl auf sicherer Seite
-
SpezialFall BauSanierung > hier wird bei den Versicherungen
unterschieden in unberührter Bestand + betroffne BauLeistungen
- Kosten einer BauLeistungs-Versicherung können anteilig nach den
AuftragsSummen auf die einzelnen AN umgelegt werden
> das muss bei der Ausschreibung kenntlich gemacht oder im Vertrag
vereinbart werden
>>> P+B 1/2000 G6 S.3 ff
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