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    | Bearb-Stand: 
    Juli 2011   | 
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    die Kapitel hier sind: 
       - 
    Vorschriftenwerk 
    / Allgemeiner Teil
     - 
    DIN 276
  
       - einzelne 
    KostenBereiche
  
       -
    Beziehungen zw. DIN 
    276 < > HOAI
  
       - 
    Zusammenhang DIN 276 /Bauteil-Orientierung <> StLB 
    /Gewerke-Orientierung
     - 
    Verfahren der 
    KostenErmittlung
     - 
    Kosten-DatenBanken  
     -
    Kosten-Haftung
     -
    Grundsätze 
    kostengünstigen Bauens
     - 
    
    BauKosten-Hochrechnungen über Bau-PreisIndex
     - xx
     -
    BauFinanzierung
     -
    Versicherungen am Bau
     - xx   | 
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     Vorschriftenwerk 
    / Allgemeiner Teil | 
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        - Kosten-Planung  
    > ist quasi der OberBegriff für alles am Bau in Verbindung mit Kosten > Kosten-Ermittlungen > Kosten-Kontrolle 
    > Kosten-Steuerung
  
     
      
    KostenErmittlungen erfolgen idR auf Basis von 
    KostenKennwert-VergleichsZahlen
  
    - diese VergleichsZahlen arbeiten mit Flächen- und Raum-Kennwerten
  
     - KostenKennwerte sind aus bereits abgeschlossenen Projekten 
    herausgerechnete Kennzahlen, die beschreiben, was z.B. ein m² Bürofläche 
    eines Bürogebäudes mittleren Standards kostet  
     - Kostenkennwerte können bis auf die 5. Gliederungsebene herunter 
    zerlegt werden 
     - neben der Zuordnung der KostenKennwerte zu KostenElementen 
    können sie auch NutzungsBereichen zugeordnet werden 
     - KostenKennwert-BereichGliederungen erfolgen abhängig vom Standard 
    in  niedrig   mittel   hoch 
     
     - KostenKennwerte können ermittelt werden, von unterschiedlichen 
    Ausgangspunkten a) ausgehend vom GesamtGebäude zerlegt man runter zur (Leit)Position 
    und erhält einen KostenKennwert für den EinheitsPreis (EP)   
    /BKI-Vorgehensweise 
    
    
     
    
    oder b) ausgehend von LV-PositionsTexten baut man zum 
    GesamtGebäude auf und erhält einen KostenKennwert für zB 1m²-Fläche   
    /HEINZE-Vorgehensweise 
     - die Hersteller der verschiedenen KostenKennwert-Sammlungen propagieren 
    jeweils ihre Methode als die bessere. 
    
 
  
     
    DIN 277  > ist Grundlage für die, den Kosten-Kennzahlen zugeordneten Flächen- und RaumBerechnungen 
    > Anwendung der DIN 277 als BerechnungsMaßstab  zur Verbesserung der 
    Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit   -
    Flächen- und Raumermittlung in Verbindung mit BauKosten > die 
    zusammenhängend beste Erklärung s. unter
    http://de.wikibooks.org/wiki/Stufen_und_Verfahren_der_Kostenermittlung   
    und zwar das abschliessende Kapitel    
     
    
    -
    
    Abkürzungsverzeichnis  zu den Begriffen der DIN 277 
    
 
  
     
    DIN 18960  BauNutzungsKosten 
    
     
    
    > Baunutzungskosten (von Hochbauten) sind die Folgekosten, die nach 
    Fertigstellung eines Gebäudes durch dessen Nutzung entstehen 
    
     
    
    > die einzelnen in der DIN 18960  dargestellten Kosten entsprechen 
    inhaltlich teilweise den Kapital- und Bewirtschaftungskosten der II 
    BV, sind aber anders gegliedert und begrifflich anders gefasst    | 
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    - Gegenüberstellung 
    DIN 18960  BauNutzungsKosten <> II.BV  
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    Internet-Fundstellen zur BauKosten-Problematik 
     - 
    
    Die große Datenbank zu Baukosten und Baupreisen  >  
    > private WebSite mit Infos zu allen Kosten-Sachverhalten für private 
    Bauherrschaften 
    
    
         
    
    
        - Themen sind u.a.  > Baufinanzierung   Baukosten   
    Preise für Kaufen und Wohnen   Baupreisindex   Honorare, 
    Kostenermittlung   Ratgeber   Bauweisen   
    Bausysteme   Heizen, Energie, Wasser   
    BaukostenManagement   Kostenermittlung   Ausschreibung & 
    Vergabe   Kostenvoranschlag, ein Beispiel   HOAI 2009 
    
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     DIN 
    276 | 
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        - ausführlich (WIKIPEDIA) zur 
    DIN 276  
    > aktuell /zuletzt aktualisiert 12.2008 
    
         
    - DIN 276 in TextFassung + Kommentar  >
    http://www.muehleisen-partner.de/Buero/vorlesung_teil2.pdf
 
  
      
    DIN 276  hat mehrere Kosten-Ebenen, deren Elemente 
    Kosten-Gruppen (KG) bezeichnet werden 1. Ebene     
    KG 300  > Bauwerk /BauKonstruktionen 2. Ebene  = GrobElemente       
    KG 310  > BauGrube 3. Ebene   = BauElemente          
    KG 311  > BauGruben-Herstellung 4. Ebene  = AusführungsArten von BauElementen             
    KG 3111  > Erdarbeiten 5. Ebene                
    KG 31111  > 
 
  - KG der 1.Ebene 100 Grundstück 
    200 Herrichten und Erschließen 
    300 Bauwerk – Baukonstruktionen 
    400 Bauwerk – technische Anlagen 
    500 Außenanlagen 
    600 Ausstattung und Kunstwerke 
    700 Baunebenkosten 
     
    - KG der 2. Ebene  für KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 
    310 Baugrube 
    320 Gründung 
    330 Außenwände 
    340 Innenwände 
    350 Decken 
    360 Dächer 
    370 Baukonstruktive Einbauten 
    390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen 
    
  - Kosten bei Umbauten  > werden zusätzlich in die 
    Bereiche Abbruch, Instandsetzung und Neubau unterteilt 
     - WiederVerwendung vorhandene Bauteile + Baustoffe ist gesondert 
    in den betroffenen Kostengruppen auszuweisen. 
  - Eigenleistungen  
    > sind so auszuweisen wie sie der entsprechende AN aufzuwenden hätte
  
    - besteht ein Bauprojekt aus mehreren Abschnitten (z.B. funktional, 
    zeitlich, räumlich oder wirtschaftlich)  sind für jeden Abschnitt 
    getrennte Kostenermittlungen zu erstellen 
    
   - DIN 276 und MwSt
     > die Norm lässt durch die offene Formulierung 3 alternative 
    Lösungen zu; 
    > in den Kostenangaben ist die Umsatzsteuer enthalten > brutto 
    > in den Kostenangaben ist die Umsatzsteuer nicht enthalten > netto 
    > nur bei einzelnen Kostenangaben ist die Umsatzsteuer ausgewiesen, zB 
    übergeordnete Kostengruppen, SchlussRchng, 
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     einzelne 
    KostenTeile | 
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    KostenRichtwerte für Bauteile + Flächen  bei 
    Neubau + Sanierung  
     
    - auf einer gesonderten WEB-UnterSeite 
    behandle ich ausführlich den Sachverhalt BauLeistung  und ihr 
    zugeordnete Kosten: a) für
    
    grössere GebäudeAbschnitte   
     und 
    
    b) für 
    
    EinzelMassnahmen zur Gebäude-WertErhaltung, zur Verbesserung von 
    WohnKomfort,  GebäudeEnergieBilanz etc
 
 
  
      
    KG 500 AußenAnlagen  
  
    - regelmäßig (total) unterschätzt werden die Kosten für 
    Erschliessung + AussenBereich
  
    - hier wird mit 3 - 5 T €  
    kalkuliert   > wobei hier die regelmässige  Illusion fast alles in EigenLeistung tun zu 
    können eine grosse Rolle spielt
  - einen AussenBereich ordentlich wiederherstellen kann aber 
    gut-und-gerne das 10-fache kosten
  
    - ein EigenBeispiel für so einen 
    kosten-intensiven AussenBereich  s. 
    
    hier (letzte 4 Fotos) + 
    
    hier
  
    
  
      
    Richtwerte für Bau-NebenKosten  bei der AltBau-Modernisierung 
    /-Sanierung  
      
    1. für größere Projekte oder für besonders 
    einfache Maßnahmen: 
    > Bestandserfassung und Bestandspläne 
    > Verwaltungsleistungen des Bauherrn a Planung und Bauleitung Architekt und 
    Ingenieur 
    > Finanzierung - 
    > Allgemeine Baunebenkosten und Genehmigungen 
    Größenordnung: 15-18% der Baukosten (gemeint sind damit KG 300 +400)
  
    2. für Projekte mit durchschnittlichen Schwierigkeiten fallen im 
    allgemeinen folgende Kosten an: 
    > Bestandserfassung, Bestandspläne 
    > Verwaltungsleistungen 
    > Planung und Bauleitung Architekt und Ingenieur 
    > Finanzierung 
    > Allgemeine Baukosten wie Behördliche Genehmigungen, Abnahmen,  
    Mieterentschädigungen,  Ersatzwohnungen und Umzüge,  
    Mieterbetreuung,  Versicherungen,  sonstige Baunebenkosten 
    Größenordnung: 18-23% der Baukosten
  
    3. Bei extrem schwierigen Projekten und beim Zusammentreffen vieler 
    erschwerender Faktoren sind Gesamt-Nebenkosten bis zu 23-28% möglich. 
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    KostenRichtwerte AltbauSanierung  Objekt: 
    
    WGH Mütze
  - Flächen- und Volumen-Kennwerte nach DIN 277  
     
    
    BGF = 1190 m² (> KG, EG, 1.OG, 2.OG, DG) 
     
    BGF abzgl 10% KGF = NGF  =  870 m² 
     
    BRI = 3.230 m³ 
     
     
    - Kosten-Feststellung per 10.Sept.1997 
    
     
    
    GesamtZahlSumme KG 100 bis 700 Brutto  = 
    2.080.000,- DM 
     
    GesamtZahlSumme KG 100 bis 700 Brutto “Reines Wohnen“ > 1.670.000,- DM 
     
    GesamtZahlSumme KG 100 bis 700 Brutto GewerbeTeil > 410.000,- DM 
     
     
    - KostenKennwert-Ermittlungen WGH Mütze  
    
     
    
    KG 100 bis 700 Brutto / BGF > 2.080.000,- DM / 
    1190 m² = 1.750,- DM/m² 
     
    KG 100 bis 700 Brutto / NGF > 2.080.000,- DM /  870 m²  = 
    2390,- DM/m² 
     
    KG 100 bis 700 Brutto / BRI > 2.080.000,- DM / 3.230 m³  =   
    650,- DM/m³ 
     
    
  aus dem gleichen Zeitraum 2 Berichte über orts-aktuelle 
    VergleichsWerte > dabei sind die in den PresseArtikeln genannten 
    Kosten-Kennzahlen sehr abstrakt, es ist nicht (?) klar auf welche Basis sich 
    diese Werte beziehen
  - SZ-Artikel "Leitfaden für AltbauSanierung 
    am Beispiel Löbtau erarbeitet"  /20.Dez.1994  
     
    alle SanierungsKosten bei unbewohnten Häusern, die entkernt werden müssen > 
    2.500,- DM/m² 
     
     
    - SZ-Artikel "Wie aus 100.000 Mark rund eine Million gemacht wird"  
    /30.Nov.1995  
     
    MusterSanierungen (Normal-Gebäude ?) > 2.400,- DM/m²  
     
    SanierungsKosten für DenkmalSchutz-Gebäude nach StadtKonservator Hermann 
    Krüger > 2.800,- DM/m²  
    /Objekt: Dresden-Pieschen, Robert-Matzke-Strasse 4 
     
    ModernisierungsKosten > 800,- DM/m²  
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     Beziehungen 
    zw. DIN 276 < > HOAI | 
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      Kosten nach DIN 276  sind in verschiedenen HOAI-LeistungsPhasen verfeinert 
    zu aktualisieren /neu zu ermitteln  und bekommen dann auch neue 
    Bezeichnungen   /nachfolgend die Kosten-Bezeichnungen für Kosten-Ermittlungen zum Abschluss 
    der jeweiligen HOAI-LeistungsPhase > Lph 1 /Kosten-Rahmen  
    /auch Kosten-Prognose > Lph 2 /Kosten-Schätzung   
    > DIN 276 2.Ebene (> KG 310)  /auch Kosten-VorabSchätzung > Lph 
    3 /Kosten-Berechnung 
    > DIN 276 3.Ebene (> KG 311)   > Lph 
    6 (7) /Kosten-Anschlag > Lph 8 /Kosten-Feststellung 
    
     
    
     - BEACHTEN  Kosten-Anschlag  < ist nicht identich mit 
    dem fälschlich verwendeten Begriff > Kosten-Voranschlag
  
    - der Kosten-Anschlag  ist idR eine Zusammenstellung von Angeboten, 
    Aufträgen und bereits entstandenen Kosten 
     
     
     
    
      
    anrechenbare 
    Kosten  für ein 
    Objekt des Allgemeinen Hochbaus  sind geregelt wie folgt; 
    
     
    
    - HOAI  Teil3 Objektplanung   Abschnitt 1: Gebäude 
    und raumbildende Ausbauten  § 32 Besondere Grundlagen des 
    Honorars 
    
     
    
    
    > alles was in den Abschnitten (1) bis (4) aufgeführt wird kann 
    grundsätzlich anrechenbar sein 
    
     
    
    
    > was dann davon konkret in Frage kommt richtet sich nach den getroffen 
    LeistungsVereinbarungen 
    
     
    
    
    > andere KG der DIN 276 sind grundsätzlich nicht anrechenbar
  
     
    (1) Anrechenbar sind für Leistungen bei Gebäuden und 
    raumbildenden Ausbauten die Kosten der Baukonstruktion 
    
     
    
    
    > im KlarText  alle Kosten der KG 300  sind zu 100% 
    anrechenbar 
    
  
    (2) Anrechenbar für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden 
    Ausbauten sind auch die Kosten für Technische Anlagen, die der 
    Auftragnehmer nicht fachlich plant oder deren Ausführung er nicht 
    fachlich überwacht 
    1. vollständig bis zu 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten 
    und 
    2. zur Hälfte mit dem 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten
    übersteigenden Betrag. 
    
     
    
    
    > es hier um die Kosten der KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen 
    
    > ein Eigen-Beispiel zum Verständnis der 25%-Vorgaben  s.am Ende 
    dieses Abschnitts 
    
     
    
     (3) Nicht anrechenbar sind insbesondere die Kosten für das Herrichten, 
    die nicht öffentliche Erschließung, sowie Leistungen für Ausstattung und 
    Kunstwerke, soweit der Auftragnehmer sie nicht plant, bei der Beschaffung 
    mitwirkt oder ihre Ausführung oder ihren Einbau fachlich überwacht. 
    
    
     
    
    > nochmal dieser Absatz (3) mit Kommentar; 
    (3) Nicht anrechenbar sind insbesondere die Kosten für das 
    Herrichten  (= KG 210), die nicht öffentliche 
    Erschließung (= KG 230), sowie Leistungen für Ausstattung und 
    Kunstwerke (= KG 600), soweit der Auftragnehmer sie nicht plant, 
    bei der Beschaffung nicht mitwirkt oder ihre Ausführung oder ihren 
    Einbau fachlich nicht überwacht. 
    
  
    (4) § 11 Absatz 1 gilt nicht, wenn die getrennte Berechnung weniger als 7 
    500 Euro anrechenbare Kosten der Freianlagen zum Gegenstand hätte. Absatz 3 
    ist insoweit nicht anzuwenden. 
    
     
    
    
    > § 11 behandelt die Beauftragung für mehrere gleiche Objekte
 
 
  
    - HOAI  Teil3 Objektplanung   Abschnitt 2: 
    FreiAnlagen und raumbildende Ausbauten  § 37 Besondere 
    Grundlagen des Honorars 
    
    
     
    
    
    > hier geht es vordergründig um die AussenAnlagen eines Baugrundstücks, 
    deren BauKosten dann zu 100% anrechenbar sind
  
    (1) Zu den anrechenbaren Kosten für Leistungen bei Freianlagen 
    rechnen neben den Kosten für Außenanlagen auch die Kosten für folgende 
    Bauwerke und Anlagen, soweit sie der Auftragnehmer plant und überwacht 
    1. Einzelgewässer mit überwiegend ökologischen und 
    landschaftsgestalterischen Elementen, 
    2. Teiche ohne Dämme, 
    3. flächenhafter Erdbau zur Geländegestaltung, 
    4. einfache Durchlässe und Uferbefestigungen als Mittel zur 
    Geländegestaltung, soweit keine Leistungen nach Teil 4 erforderlich sind, 
    5. Lärmschutzwälle als Mittel zur Geländegestaltung, 
    6. Stützbauwerke und Geländeabstützungen ohne Verkehrsbelastung als Mittel 
    zur Geländegestaltung, soweit keine Leistungen nach Teil 4 erforderlich 
    sind, 
    7. Stege und Brücken, soweit keine Leistungen nach Teil 4 erforderlich sind, 
    8. Wege ohne Eignung für den regelmäßigen Fahrverkehr mit einfachen 
    Entwässerungsverhältnissen sowie andere Wege und befestigte Flächen, die als 
    Gestaltungselement der Freianlagen geplant werden und für die Leistungen 
    nach Teil 3 nicht erforderlich sind 
    
     
    
    
    > im KlarText  alle Kosten der KG 500  sind zu 100% 
    anrechenbar   /ausgenommen der Unter- und Oberbau von 
    Fußgängerbereichen  /unverständlich Unfug ??? 
     
    (2) Nicht anrechenbar sind die Kosten für Leistungen bei Freianlagen 
    für: 
    1. das Gebäude sowie die in § 32 Absatz 3 genannten Kosten und 
    2. den Unter- und Oberbau von Fußgängerbereichen, ausgenommen die Kosten für 
    die Oberflächenbefestigung 
    
     
    
    
    > also die Kosten für die Oberflächenbefestigung sind zu 100% anrechenbar 
    /inwieweit sie mit KG 520 identisch sind ???
  
    (3) § 11 Absatz 1 gilt nicht
  
    
     
    
    
     
      BKI KONVERTIERTABELLE DIN 276 Version 2 
    > nach DIN 276-1: 2006-11: Arbeitshilfe zur Aufstellung der anrechenbaren 
    Kosten nach HOAI für Microsoft Excel      | 
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    Eigen-Beispiel zum Verständnis der 25%-Vorgaben  bei KG 400 
    
     
    
    - die Summe der sonstigen anrechenbaren beträgt 908.990TDM  > das 
    sind quasi alle anrechenbaren Kosten, ausser denen der KG 400 
    
     
    
    
    - 25% davon sind  227.237TDM 
    
    
     
    
    
    - die Kosten der KG 400  wurden mit 264.200TDM ermittelt 
    
     
    
    
    - der, die 25% übersteigende Betrag ist demnach  > 264.200TDM - 
    227.237TDM = 36.963TDM 
    
     
    
    
    - davon 50% sind  18.480TDM 
    
     
    
    
    - die KG 400 hat dann folgende ansetzbar-anrechenbare Kosten  > 
    264.200TDM  + 18.480TDM  = 245.717TDM                                                                                                                       
    gerundet  246.000TDM | 
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     Zusammenhang 
    DIN 276 /Bauteil-Orientierung <> StLB /Gewerke-Orientierung | 
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    - die Verbindung von der bauteil-orientierten 
    (DIN 276)  zur ausführungs-orientierten (StLB) Sichtweise 
    erfolgt über einen Elemente-Katalog 
     - Kostenermittlung durch Kalkulation von Leitpositionen   
    > hierbei werden die Kosten nicht mit analytisch gewonnenen KostenKennwerten 
    (DIN 276-basiert) ermittelt, sondern in Anlehnung an die Methoden der 
    BaupreisErmittlung kalkulatorisch
  - eine TransFormation 
    zwischen GebäudeElementen ist in beide Richtungen möglich > aus 
    GebäudeElementen lassen sich auch LV-Texte generieren  > besonders über 
    die Dynamischen BauDaten (DBD) > mit LeitPositionen lässt sich ein 
    GebäudeElement zusammenstellen  > s. nachfolgende Schemata 
       - AVA ProgrammSoftware ist in der Lage dazu automatisch 
    Verknüpfungen zu generieren  und Ergebnisse auf Basis DIN 276  und 
    StLB  zu erbringen    | 
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    Verknüpgung von DIN 276  und LeistungsBereichen  über den
    ElementeKatalog 
     
    > das Beispiel stammt von einer 
    ÜbungsAufgabe eines Lehrganges 
     - in einem BauElemente-Katalog werden BauTeile wie zB ein Dach erfasst 
    und für dieses Dach sind dann zugeordnet, die hauptsächlichsten LV-Texte (= LeitPositionen) die nötig 
    sind, dieses Dach auszuführen
  - wer das im Einzelnen ergründen will;  > 
    die KG-Nummer 31341 steht nach DIN 276 für DachBeläge aus HolzSchindeln (?) 
    > 
    die StLB-LeistungsBereichs-Nummer 027 steht für TischlerArbeiten  und 
    die 031 für MetallbauArbeiten > also unterm Strich  wieder eine 
    Wissenschaft für sich  - auf solche Zusammenhänge muss man erstmal 
    kommen !   /Grigori Kossonossow  ... Ach, diese Kanallien, 
    hol' sie der Teufel!" sagte jemand. "Was sie sich jetzt alles ausdenken  
    > derartiges lässt sich doch nur über teure (die GrundVersion wird nicht 
    ausreichen) AVA-Software bewältigen > zusätzlich wird noch die 
    ElementeKatalog-DB erforderlich
 
  - ich wöllte hier mal 
    Zusammenhänge aufzeigen. Wenn die private Bauherrschaft auf PlanungsLeistungen mit derartigen 
    formalen Bestandteilen besteht, dann darf sie sich 
    im Umkehrschluss über die gestellte HonorarRechnung nicht wundern 
    
    
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    hier noch ein zweites Schema zur Verdeutlichung dieses Sachverhaltes 
     
     
     
    
    Quelle:
    Wikibooks
, Urheber:
    Longfellow
, Lizenz:
    CC-by-SA 
    
     
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     Verfahren 
    der KostenErmittlung | 
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         Kosten-Ermittlungen zum Bau erfolgen im Prinzip zweigleisig  
    
    
         
    
        a) nach KostenGruppen der 
    DIN 276,  das sind Kosten für ganze Bauteile /BauteilGruppen 
    auf der Basis bereits ausgeführter VergleichsObjekte  
     > Grundlage für HonorarErmittlungen,  Finanzierung/BauKredit,  
    FörderAnträge 
    
    
     
    
    und  b) nach Leistungsbereichen 
    des StLB,  das sind gewerkeweise zusammengestellte KostenPositionen   > 
    Grundlage bei der Abrechnung aller BauLeistungen
  
    
    
  
    
     
     
     
     
    
    Stufen und Verfahren der Kostenermittlung  > WIKIBOOKS 
    > von hier stammt der größte Teil des nachfolgendem 
     
    
     
     
    Nutzungsbezogene Verfahren  > für Kosten-Rahmen  Lph 
    1 
    
      
    
    - KostenErmittlungen mit einer Bezugsgröße   
    
     
    
    
    > NutzungsEinheiten  > zB. 300 Büro-Arbeitsplätze x 40.000 
    €/Arbeitsplatz = 12 Mio. € 
    
     
    
    
    > NutzFläche (DIN 277)  > zB. 140 m² NF x 1.400 €/m² NF = 
    196.000 € /wobei die NF hier eine rein abstrakte Zahl ist /auf den 
    BauwerksTyp nicht eingeht
  
    
     
    
    - KostenFlächenarten  > zuviel Theorie, praktisch nicht 
    brauchbar
 
 
  
     
    Bauwerksbezogene Verfahren  > vordergründig für Kosten-Schätzung  
    Lph 2 
    
     
    
    - Brutto-Grundfläche   oder  Brutto-Rauminhalt   
    /hier sind den KennZahlen bestimmte analoge BauwerksTypen zugrunde gelegt
   
    - Gesamt-KostenSummen werden dann prozentual in Kostengruppen der 1. Ebene 
    aufgeteilt oder gleich über Vergleichs-KostenWerte für die 1. Ebene 
    ermittelt
 
 
  
     
    BauElement-Verfahren  > vordergründig für KostenBerechnung  Lph 3    
    /BKI-Ansatz 
    
     - Grobelemente  > es wird mit Bauteilen der 2. KG-Ebene 
    vergleichend gearbeitet 
    
     - Bauelemente  > es wird mit Bauteilen der 3. KG-Ebene 
    vergleichend gearbeitet 
    
    
  - es werden hier noch keine Festlegungen bezüglich Material, 
    Baustoffart oder Mengenanteilen getroffen.
  - diese KostenAussagen 
    lassen sich nur machen mit VergleichsElementen die in BauKosten-DB 
    vorgehalten werden wie der bekanntesten, der BKI  (s. nächstes 
    Kapitel)
  - ersatzweise können für das GesamtVorhaben  oder 
    einzelne BauwerksTeile hier auch VergleichsDaten aus eigenen 
    vergangenen Objekten herangezogen werden
    
     
    Ausführungsorientierte Verfahren  > vordergründig für KostenBerechnung  Lph 3    
    /HEINZE-Ansatz 
    > arbeiten mit Kosten der Leitpositionen, Teilleistungen und der 
    Leistungsbereichsanteile
  
    - Konzentration auf 
    LeitPositionen  > das sind die Positionen die 80-90% der GewerkeKosten 
    ausmachen
  
    
    - bei solchen Verfahren acht geben auf die Eignung solcher 
    KostenErmittlungs-Verfahren  für die KostenKontrolle während der 
    BauDurchführung und die  Steuerbarkeit der ermittelten 
    Kosten,  gemeint ist die Möglichkeit Planungen (z.B. Qualitäten und 
    Quantitäten) in ihrer KostenWirkung deutlich machen zu können  
 
  
     
    Altbauspezifische KostenUnsicherheiten  > WIKIBOOKS-Zitate 
     1. es liegen weitaus weniger Kostendaten für 
    AltbauModernisierungen als für Neubauvorhaben vor. 
     
    2. selbst bei sorgfältig durchgeführten Bauaufnahmen und 
    Schadenserfassungen ist es nicht vermeidbar, dass in der anschließenden 
    Bauphase versteckte Bauschäden auftreten. 
    > dies liegt daran, dass Bauaufnahmen in aller Regel schadensfrei 
    durchgeführt werden müssen, um nicht zusätzliche Kosten zu verursachen. 
     
    3. dem Planer wird vor dem eigentlichen Planungsbeginn, also vor 
    Kenntnis des Gebäudes oder eines Entwurfes hierfür, eine Aussage bezüglich 
    der zu erwartenden Baukosten abverlangt 
    > in diesem Stadium könnte er lediglich Aussagen über 
    Instandsetzungsarbeiten machen. 
    > eine Aussage über Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen kann er erst 
    treffen, wenn er das Raumprogramm und den Entwurf erstellt hat. 
    > der Planer steht im Allgemeinen in dem Dilemma, dass sich mehrere 
    Architektenkollegen um diesen Auftrag bemühen. 
    /nennt er dann vorsichtigerweise höhere Kosten, wird der Auftrag an einen 
    Mitbewerber gehen. 
    /nennt er unvorsichtigerweise niedrige Kosten, erhält er den Auftrag, aber 
    alle seine nachfolgenden Kostenermittlungen werden an dieser frühen 
    Kostenaussage gemessen, da diese für alle Zeit „in Stein gemeißelt“ bleibt. 
     
    4. Kosten-Schätzungen oder -Berechnungen nach Bezugsgrößen, wie bei 
    Neubauten, sind bei der AltbauModernisierung kaum möglich. 
    > Bezugsgrößen können den Zustand des jeweils konkreten Objektes nicht berücksichtigen. 
     
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    Kosten-Schätzung  bei einer
    AltBau-Sanierung 
     - Kauf-Kosten-DB sind für NeuBau gut geeignet,  weniger bis 
    unbrauchbar aber für AlBau-Sanierungen  (s. dazu auch das 
    Vorangegangene von WIKIBOOKS) 
    
    
     
    
    
    - bei AltBau-Sanierungen verkommen diese VergleichsKennwert-Auflistungen aus 
    Kauf-DB  oft zu reinem Formalismus,  besonders wenn es sich um die 
    2.Ebene, die GrobElemente handelt !
 
  
    - deshalb habe ich versucht, dem alternativ durch eine individuelle 
    Kosten-Ermittlung beizukommen, die möglichst genau den wirklich erforderlichen 
    Aufwand beschreibt, auf Basis einer eingehenden BestandsAufnahme vor Ort 
    > diese Kosten-Schätzung geht schon, wie gesagt, sehr ins Detail,  
    andererseits war bei diesem Objekt nur so halbwegs Kosten-Sicherheit zu 
    bekommen > und dieser MehrAufwand bei Lph 2  war dann bei den 
    folgenden LeistungsPhasen hilfreich /aufwand-sparend 
     
    
    - sie arbeitet auch mit Kosten-Kennwerten der 3. und sogar 4.Ebene der DIN 
    276  wenn es um die AufwandsKennzahlen für einzelne Bauteile geht 
    
    
     
    
    - zum Schluss werden dann jedesmal die einzeln notwendigen Leistungen zu 
    einer Kennzahl für das jeweilige GrobElement der 2.Ebene addiert 
    > dabei wird ggf noch ein prozentualer Aufschlag gerechnet, der sich 
    subjektiv aus der Sachkunde des Verfassers begründet, analog zB einem 
    WertermittlungsVerfahren, wo der Verfasser den Verkehrswert letztlich auch 
    mit einem subjetiven Faktor endgültig festlegt
  - für die AltBau-Sanierung habe ich mir auf dieser Basis eine eigene 
    TextKonserven-DB angelegt
  
     - diese Vorgehensweise ist praktiziert bei diesem Objekt für KG 100 bis KG 700,   
    > also 
    alle KG's der DIN 276  bzw alle bei der Abwicklung des Bauvorhabens 
    (nicht blos der reinen BauDurchführung) in Frage kommenden Leistungen, sind 
    damit mit Kosten belegt
  
    - auch ausführlich die KG 700  wo ggf VergleichsWerte aus der 
    FachLiteratur herangezogen werden aber eben nicht auf abstrakter Basis,  
    sondern kleinteilig solche, die für das konkrete Objekt relevant sind 
    
  - der Umfang des nachfolgenden Beschriebs beträgt 18 Seiten   /mit den 
    Konzept-Anlagen zu den Einzel-Kosten-Kennwert-Nachweisen (gleich-hafter Beschrieb)  
    26 Seiten 
    /ist damit sogar umfangreicher als bei Formular-Verwendung  (bei 
    Formular-Anwendung soll es ja vorkommen, dass auf einer ganzen Seite nur 5 
    individuelle Zahlen stehen und es dadurch immer schön viele Seiten gibt !) 
     - das Objekt wird 
    
    hier vorgestelt | 
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     Kosten-DatenBanken | 
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    - Kosten-DatenBanken > KostenKennwert-Sammlungen für Neu- und 
    Umbaumaßnahmen 
    
    
     
    
    
    > hier im folgenden geht es um Kosten-DB nach DIN 276  
     
    
    
    > die zu den Kosten-DB nach DIN 276 im Gegensatz stehenden  
    PositionsText-DB (meist auch mit EinheitsPreis-Zuordnungen)  mit 
    StLB-gerechten LV-Texten  behandle ich unter dem Komplex AVA - 
    
    PositionsText-DB
  
    
  
      BKI-Datenbank    
    - im Vergleich zu anderen Kosteninformationen enthält die BKI-Datenbank 
    Fotos, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Detailzeichnungen und ganzheitliche 
    Objektbeschreibungen, die auf kostenwirksame Aspekte eingehen
    
    BKI KOSTENplaner 13  - Software zur Kostenermittlung > 
    Testversion für Windows XP/Vista/7   4 Wochen lauffähig   
    29,- € 
     - Baukostenermittlung von Neubau, Altbauten und 
    Freianlagen nach DIN 276 - vom Kostenrahmen bis zur 
    Kostenfeststellung  > anerkannte Kostenermittlung mit BKI 
    Vergleichsobjekten 
     - Ergebnisse der Kostenplanung auf Positionsebene per 
    GAEB-Schnittstelle in  AVA-Programme übertragbar 
    > dazu werden über 100.000 LV-Text-Positionen mit Baupreisen vorgehalten
  
    - BKI FORMULARE DIN 276  > sind das Werkzeug zur Dokumentation der 
    Baukosten für alle Kostenermittlungsstufen > dieses Tool 
    gewährleistet eine normgerechte Darstellung und Präsentation der 
    Kostenermittlungen bis zum Ausdruck 
    > ohne dieses Tool müssten alle einzelnen Ergebnisse  per Hand in 
    individueller Form dargestellt werden 
     
     
    - früher gab es mal die Möglichkeit der Beauftragung von 
    EinzelRecherchen für ein bestimmtes Objekt 
    
  - BKI HANDBUCH BILDKOMMENTAR 
    DIN 276/277 
    > analog der VOB im Bild  werden hier farbig angezeigt  a) die 
    Zuordnung von BauTeilen zu KG  und B9 MessRegeln nach DIN 277
  
    - BKI HANDBUCH Kostenplanung im Hochbau 
    > Rechtsvorschriften und technische Regeln zur Kostenplanung  
    > Kommentierung der DIN 276 – Kosten im Hochbau  
    > Praxisgerechte Verfahren der Kostenermittlung im Neu- und Altbau  
    > Praxisbeispiele zur methodischen Vorgehensweise bei Kostenschätzung, 
    Kostenberechnung und Kostenanschlag  
    > Rechtliche Aspekte – Kosten und Haftung – aktuelle BGH-Urteile
  
     
    - BKI KONSTRUKTIONSDETAILS mit aktuellen Baupreisen > 
    aktuelle Details energiesparender Konstruktionen mit wichtigen 
    Zusatzinformatione 
    > Details mit optimaler Daten-Integration in Ihr AVA- und CAD-Programm
     
     - BKI BAUKOSTEN REGIONALFAKTOREN 2011 für Deutschland und Europa
 
  
    - Häufig 
    gestellte Fragen zu Baukosten / BKI-FAQ > es geht hier um 
    BauteilZuordnungen zu KG der DIN 276  und MessRegeln zu DIN 277
  
    
  
      BauKosten 
    Hubert-Wingen-Verlag
  
    -
    
    
    Baukosten 2010/2011. Preiswerter Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern 
    Baukosten-Vergleichswerte:  
    - Vergleichswerte: EURO/qm Wohnfläche  
    - Vergleichswerte "Gewerke" EURO/qm Wohnfläche für Reihenhäuser mit Keller
     
    - Reihenhäuser ohne Keller  
    - Doppelhäuser mit Keller  
    - Doppelhäuser ohne Keller  
    - Freistehende Einfamilienhäuser mit Keller  
    - Geschoßwohnungsbau ( 3-4 Geschosse )  
     
    Bauteilkostenkatalog: 
    - Grundstück  
    - Herrichten und Erschließen  
    - Baukonstruktion  
    - Technische Anlagen  
    - Aussenanlagen  
    - Ausstattung und Kunstwerke  
    - Baunebenkosten
  - 
    
    Baukosten 2010/2011. Instandsetzung, Umnutzung, Modernisierung, Sanierung 
    Baukosten-Vergleichswerte:  
    - Vergleichswerte: EURO/qm Wohnfläche  
    - Vergleichswerte "Gewerke" EURO/qm Wohnfläche für Fachwerkhäuser und Häuser 
    nach Baualterstufen 
     
    Bauteilkostenkatalog: 
    - Grundstück  
    - Herrichten und Erschließen  
    - Baukonstruktion  
    - Technische Anlagen  
    - Aussenanlagen  
    - Ausstattung und Kunstwerke  
    - Baunebenkosten 
    
    
 
  
      sirAdos 
    Baudaten CD Rom Wohnungsbau Neubau
  - Modul 
    Gebäudekatalog Neubau-Wohnungsbau  > Kostenschätzung 
    mit Gebäudeelementen in unterschiedlichen Ausführungsvarianten 
    > inklusive Gebäudeassistenten 
    > einschließlich der kompletten Datenbasis mit Elementen und Positionen
 
 
  
      nach 
    meinen Unterlagen in der Vergangenheit noch am Markt 
  - Heinze 
    Bauoffice Beispielhafte Bauobjekte 
    
     
    
    > früher gab HEINZE periodisch CD's mit KostenKennwerten zu kompletten 
    Bauwerken heraus > aktuell (2010) nicht mehr abrufbar (?)
 
  - K3Tools 
    
     
    
    > Kosten-DB's wohl nicht im Programm (?)
 
  - WEKA 
    
     
    
    > bietet die M. Mittag-DB's zu Gebäuden + BauElementen nicht mehr an
 
  
    - Kostenermittlungen nach Neddermann  Altbauelementkatalog 
    
     
    
    > wohl in sirAdos integriert (?)
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     Kosten-Haftung | 
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    -
    
    KostenHaftung  > gemeint ist die ArchitektenHaftung 
    bei einer BauSummen-Überschreitung (BSÜ)
  
    
    - TatBestand der fahrlässig-falschen Kosten-Schätzung muss 
    nachweisbar sein um SchadenersatzAnspruch gegen den Planer geltend 
    zu machen 
     
    - schuldhafte Fehler  > LeistungsPositionen vergessen,  EP zu 
    niedrig angesetzt  etc
  - Unterscheidung in  echte + unechte 
    BauSummen-Überschreitung 
     
    
    - VorteilsAusgleich  > wird dann fällig, wenn der 
    BauSummen-Überschreitung (es handelt sich dabei um eine unechte BSÜ) ein 
    nutzbarer WertZuwachs gegenübersteht
 
  - Vereinbarung eines
    KostenLimits /einer KostenObergrenze  > müsste gesondert 
    vereinbart werden
  
    
     
    - BSÜ  wegen BauSchadensfällen
  - BSÜ aus nur TeilBeauftragung 
    von LeistungsPhasen  /speziell bei der Lph 8  
  
    
     
     
      Genauigkeit von KostenErmittlungen  > geduldete Differenzen
  
    - die Toleranz-Schemata (s. nachfolgende Abb.) zum Kosten-Anschlag 
    mit dem zulässigen Abweichungen von +/- 3 bis 10%  gehen davon aus, das 
    auch für alle Leistungen Angebote vorliegen /ist das nicht der Fall 
    gelten diese ToleranzGrenzen nur bedingt (abhängig vom BauVorhaben)   
    - bei einer, sich andeutenden BauSummen-Überschreitung sollten deshalb ggf
    erst alle Angebote eingeholt werden um auf dieser Basis einen 
    fundierten Kosten-Anschlag zu bekommen > letzte Möglichkeit für die 
    Bauherrschaft (kosten-schonend) Entscheidungen bezüglich der 
    Gesamt-BauMassnahme  oder von Teilen zu treffen  
     - wer also zB mit nur einem, ggf noch nicht mal ordentlich mit 
    Leistungs-Positionen untersetztem RohbauVertrag den Bau beginnt, wird sich 
    hinterher nicht auf den geduldeten prozentualen ToleranzBereich für den 
    Kosten-Anschlag berufen können, da ein Gesamt-Kosten-Anschlag ja nicht 
    existiert hat 
    
 
  
      
    BKI Urteile  
    > auf dieser Seite dann den Link GerichtsUrteile  klicken A. Urteile zu Kosten und Haftung 
    B. Urteile zu Kosten und Honorar 
    
  - BauNetz  >
    
    Haftungsrisiken des Planers im Kostenbereich > Haftungssituation des 
    Planers bei fehlenden vertraglichen Vereinbarungen zu den Baukosten  
    >Pflichtverletzung   Nachbesserungsrecht des Planers   
    Kündigung/kausaler Schaden 
    
     
    
    >  Vereinbarung einer verbindlichen Kostenobergrenze    
    Vereinbarung einer verbindlichen Kostenobergrenze    Garantie
     
    
     
    
    > Konsequenzen auf das Honorar des Planers
 
  
    - AK Hessen - Urteils-DB
     >
    
    Urteil + Kommentar zu einer Kosten-Überschreitung bei Abriss + Neubau    | 
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    Anforderungen an die Genauigkeit von KostenErmittlungen 
      
    - das ToleranzRahmen-Schema entstammt einer VortragsUnterlage  
     
    - mit dem PlanungsFortschrit sind die 
    geduldeten KostenAbweichungen immer geringer /es beginnt von oben 
     
    - die beiden LinienArten besagen;    
    /VollLinie  > nach derzeitigem Stand erreichbar    /StrichLinie  
    > nach derzeitigem Stand erreichbar (RechtsFälle)   | 
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     Grundsätze 
    kostengünstigen Bauens | 
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    Kosteneinflüsse - 
    grundsätzlich-planerische Faktoren 
    
     -
    Standort  > Festlegungen des 
    Bebauungsplanes,  Baugrundverhältnisse,  Tragfähigkeit,  Grundwasserstand, 
    Schallimmissionen u.a.,
  
    - Anzahl der Nutzungseinheiten  > Wohnungen, Büroarbeitsplätze, Krankenbetten u.a.  
    je mehr gleiches, desto günstiger
  
    - Größe/Umfang der Grundflächen > Anteiligkeit von Nutzflächen, 
    Verkehrsflächen, Technische Funktionsflächen und Konstruktions-Grundflächen 
    > effiziente GrundrissGestaltung und
    Minimierung von nicht erforderlichen Flächen oder Verkehrsflächen  
     
    - räumliche Konzeption und Tragkonstruktion > Geschossigkeit, Erschließung, 
    Gründungstiefe, tragende Konstruktionen (Anordnung der tragenden Bauteile, 
    senkrecht durchgängige Lastabtragung)
  
    - Ausbau > Nichttragende Konstruktionen, Gebäudetechnik > kompakte Anordnung der SanitärRäume und –Objekte, RaumluftTechnik
  
    - Rationalisierungswirksamkeit > Rastermaße, standardisierte Bauteile in 
    hohen Stückzahlen
  
    - Standard  > niedrig, mittel, hoch > hohe Qualitäten der Bauteile und teure Materialien  > ein 
    Bodenbelag aus Naturstein ist um ein vielfaches teurer als beispielsweise Laminat oder Linoleum.  Auch Begrifflichkeiten wie ‘mittlere Qualität‘ oder 
    ‘gehobener Standard‘ können zu Beginn eines Projektes im Detail zu 
    unterschiedlichen Interpretationen durch den Architekten einerseits und den 
    Bauherren andererseits führen. 
    > bevor man diese Begriffe verwendet, sich Gedanken über deren Inhalt machen
  
    - Geometrie des Gebäudes > die Kubatur bzw. Form eines Gebäudes  > je freier und 
    damit weniger standardisiert die Kubatur des Gebäudes ist, umso aufwendiger 
    ist auch die Herstellung, da oft Sonderlösungen und Einzelanfertigungen 
    notwendig werden.
  
    - gestalterische und konstruktive Besonderheiten > die Geschosshöhe  > hohe Räume und 
    daraus resultierend entsprechende Geschosshöhen vergrößern die Kubatur und 
    führen in der Folge zu höheren Bauwerkskosten. Sind diese Geschosshöhen aus 
    gestalterischen oder repräsentativen Gründen notwendig (z.B. der 
    EingangsBereich), sollte versucht werden, zumindest in den oberen Geschossen einen 
    Ausgleich durch Reduzierung der Geschosshöhen auf das geforderte gesetzliche 
    Mindestmaß herzustellen. 
     - BauKosten steigen nicht linear mit der 
    Größenentwicklung eines Projektes  > bestimmte Bauteile vergrössern sich 
    in Ausbaustufen entsprechend dimensionierter Anlagen zB Heizung,  
    Lüftung da ist zu prüfen, eine GrenzAuslastung der niedrigeren 
    Ausbaustufe dem Einsatz der höheren Ausbaustufe vorzuziehen 
    
   
     
     
    Kosteneinflüsse - 
    bauausführungsseitige Faktoren
  - volkswirtschaftliche 
    Einflussfaktoren  > Konjunktur, regionales Preisniveau > PreisSchwankungen am Markt  > in Zeiten der Hochkonjunktur 
    können die Preise 20 % über den Vorjahrespreisen liegen, während der 
    BaupreisIndex (eine langfristige Tendenzaussage) nur 6 % Preissteigerung 
    ausweist
  
    - bauorganisatorische Entscheidungen  > Form und Zeitpunkt der 
    Ausschreibung > der Zeitfaktor  > Terminpläne mit notwendigen 
    Beschleunigungen, funktionsbedingte Einschränkungen der Arbeitszeiten (z.B. 
    Umbau im laufenden Betrieb) sowie BauzeitVerzögerung oder StillstandZeiten 
    führen zu einem Anstieg der Baukosten. 
     
    
    SchnittstellenProbleme bei zu späten PlanungsLeistungen (nicht 
    berücksichtigte Durchbrüche, falsche Wandstellungen mit Rückbau etc) 
    
     
    > Jahreszeit der BauDurchführung
  
    > Zugänglichkeit der Baustelle.  
 
   - weitere Aspekte kostengünstigen Bauens 
    besonders im WoBau wären; 
     - kompakte Bauweise mit einfachem nahezu quadratischem Grundriss
  
    - wenige Wandstellungen
  - HzgsAnlage unterm Dach  > 
    SchornsteinAnlage fällt grösstenteils weg
  
     
    
   
     
    kontraproduktive Sparsamkeit  /wo sollte nicht gespart werden ?   - Ausführung der WärmeDämmung
  - 
    Abdichtung (Regen- und Wind-Dichtheit) des Daches 
     - SchallSchutz besonders bei hellhörigen Menschen   - ElektoInstallation  
    > Verteilungen /AnschlussDosen und Auslässe in den Räumen
 
  - 
    kostenseitige Gesichtspunkte zu den nachfolgenden Sachverhalten  s. 
    hier  
      
    > Argumente für den MassivBau   
      
    > Argumente für eine massive 
    TreppenAnlage    
      
    > 
    Argumente für einen Keller  
    > Verzicht wäre sehr unklug   
      
    > DachGestaltung 
     
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     BauKosten-Hochrechnungen 
    über Bau-PreisIndex | 
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    -  BauKosten-Hochrechnungen  über  Bau-PreisIndex 
    (BaupreisIndizes)  < > Bau-KostenIndex 
    ist nicht dasselbe
  > der Bau-PreisIndex zeigt die Entwicklung 
    der vom Bauherren tatsächlich gezahlten Baupreise auf 
      
    > der Bau-KostenIndex ist ein reiner Faktorindex, ohne die Berücksichtigung 
    der Gewinnmargen von Bauunternehmen und Architektenhonoraren 
      
    > 
    GrundstücksKosten sind in der Regel in keinem der beiden Indizes enthalten 
     >
    
    ausführlich-erklärende
    Definition  s.
    
    hier 
    
    - es werden PreisIndizes für 
    folgende Bauwerksarten berechnet: 
     
    
    a) für den konventionellen Neubau im 
    Hochbau (Wohngebäude, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude),  
    
     
    
    b) für den Neubau von Einfamiliengebäuden in 
    vorgefertigter Bauart (Fertighäuser),  
    
     
    
    c) für den Neubau im Tiefbau (Straßen, 
    Brücken, Ortskanäle) und  
    
     
    
    d) für die Instandhaltung von 
    Mehrfamiliengebäuden.
  - die StatistikReihe für den 
    konventionellen Neubau im Hochbau beginnt im Jahre 1913   
    - die PreisBasis ist jeweils einschliesslich UmsatzSteuer   
    - dazu die Quelle: Statistisches Bundesamt  > 
    
    Tabellen Baupreise, Kaufwerte für Grundstücke 
    
     
     - wozu werden PreisIndizes benötigt ?  
    
     
    
    
    > GebäudeWert-Untersuchungen spielen gemeinhin bei der Abwicklung von 
    BauVorhaben  keine primäre Rolle 
    
      
    
    > anders liegt die Situation wenn PreisSteigerungen  zu 
    KostenErhöhungen der ermittelten BauKosten führen /in diesem 
    Zusammenhang sollte man dann über die Bau-PreisIndex-  bzw 
    Bau-KostenIndex-Problematik Bescheid wissen, da diese KostenErhöhungen 
    idR. im StreitFall anders gewertet werden  /das trifft besonders auf BV 
    zu, die sich über mehrere Jahre hinziehen (Zeitraum vom Kosten-Rahmen bis 
    zur Abnahme)  
    
     
    
    > auch für BauLeistungen,  BauMaterial  etc gibt es IndexReihen  
    und diese sind dann bei der Abwicklung von BauVorhaben schon eher 
    interessant 
    
  
     - GebäudeWerte lassen sich über den Bau-PreisIndex 
    auf verschiedene Zeiträume umrechnen  > 3 FallBeispiele 
    
     
    
    Fall 1 
    > ist zB der KaufPreis von 1949 bekannt, lässt sich hochrechnen was es heute 
    kostet und diese Hochrechnung wird gemeinhin geschäftsüblich anerkannt 
    wenn der ErhaltungsZustand durch lfde Wartung + Pflege als gleichwertig 
    eingestuft werden kann (> sogen. reparaturfreies Gebäude)
  Fall 2  
    > im anderen Fall lässt sich ermitteln, 
    welchen Preis man hätte zahlen müssen, wenn man zB 1992 gebaut hätte 
    ausgehend von dem Preis, der heute verlangt wird
   Fall 3  > auch diese 
    Variante ist damit rechenbar  > welchen Preis konnte man 1992 für ein 
    Gebäude bekommen, dass man 1980 gekauft hat /dabei muss der KaufPreis von 
    1980 bekannt sein  und der ErhaltungsZustand wird als gleichwertig 
    vorausgesetzt /zu diesem dritten Fall nachfolgend ein RechenBeispiel
   
    
      
    
    
      
    Beispiel-Umrechnung 
     - Aufgabe  > es soll eine Umrechnung auf einen anderen StichTag 
    erfolgen
  - gegeben sind  > reparaturfreier GebäudeWert zum 
    Stichtag 31.12.1980  mit  100.000 DM 
                          
    > NND  100 Jahre,   RND  50 Jahre
  - gesucht  
    > GebäudeWert zum Stichtag  Mai 1992
  
    1. BauJahr-Ermittlung für geeignete IndexJahr-Auswahl                  
    Stichtag  1992    bisherige Standzeit  50 Jahre 
                                 
    ---------                   
    Baujahr  1942  > diesem Baujahr zugrunde gelegtes nächstliegendes 
    IndexJahr wäre dann 1938
  
    2. Umrechnung zum neuen Stichtag  Mai 1992  > II/92 
    
     
    
    > Entnahme der prozentualen SteigerungsWerte dem Tabellenwerk des 
    Statistischen BundesAmtes  
    geregelt in der WertV 1988  (§ 9 IndexReihen)  
    
    
     
    
    > Tabelle: PreisIndex für den Neubau von WohnGebäuden insgesamt 
    (verschiedene BasisJahre) einschl. UmsatzSteuer > für BasisJahr-Reihe 
    1938  =   100(%)  ergeben sich PreisSteigerungen wie 
    folgt  
                             
    zu 1980  =   967,4(%) 
                   
    und zu  II/1992  = 1450,2(%)
               
    100.000 DM  x  1.450,2 II/92        
    x = -----------------------------  = 149.907 DM                      
    967,4 (1980 mit USt)     3. Ergebnis  > Die 
    Aufwendungen, die 1980  mit 100.000 DM anstanden  sind II/92 
    mit 149.907 DM  zu belegen !                    
    für ein Gebäude, das 1942 erbaut wurde (bei: ohne ReparaturStau)
 
 
  
      
    Bau-Elemente-DB,  wie die von BKI, arbeiten ständig mit 
    KostenIndex-Reihen um ihre einmal recherchierten BauObjekte kostenseitig 
    aktuell zu halten > alle hier ausgewiesenen KostenKennwerte für die KG's 
    der DIN 276 werden im periodischen (5-Jahres)-Rhytmus auf das neue BasisJahr 
    hochgerechnet, herausgegeben
  > von da aus obliegt es dem Planer sie 
    ggf weiter fein an den (sinvollerweise)  AbrechnungsZeitraum (für die 
    jeweilige Leistung) anzupassen
   
    > dazu ein RechenBeispiel von BKI  >
    http://www.baukosten.de/service/index.htm  
    
    dann Klick auf Baupreisindizes, 
    dann scrollen
 
 
  - 
    GrundstücksWerte   
  
    - PreisIndizes gibt es auch für 
    Grundstücke  > der sogen. BodenPreis-IndexReihen
  - 
    dieser Sachverhalt fällt dann aber unter die Kategorie 
    
    WertErmittlungen    | 
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     BauFinanzierung | 
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    -
    es gilt  > GesamtKosten  < muss sein identisch mit > 
    Gesamt-FinanzierungsSumme
 
  
    
      
    Fragen, die sich 
    bei einer Finanzierung regelmässig stellen, sind zB 
    
    > man sollte sich im Vorfeld zumindest ansatzweise damit befassen  um 
    dann Unklarheiten bei der FachBeratung zur BauFinanzierung besser verstehen 
    + befragen zu können 
    
     - worin besteht der Unterschied zwischen einem Tilgungs- und 
    einem Annuitätendarlehen? 
    
     
    - Welche Rolle spielt der Tilgungssatz für den Abschluß des 
    Kreditvertrages? 
     - kann es vorteilhaft sein, eine 
    Investition von 300.000 DM voll zu kreditieren - ohne das vorhandene 
    Eigenkapital von 150.000 DM einzusetzen?
  
    - wie kann man private Verbindlichkeiten in ein betriebliches 
    Darlehen - und damit die Zinsen in Betriebsaufwendungen verwandeln und damit 
    halbieren ?
  
    - auf welche Dauer sollte der Darlehensvertrag abgeschlossen werden - 
    5/8/10 oder 15 Jahre? 
     
    - lohnt es sich, mit einem Disagio einen niedrigeren Zinssatz 
    abzuschließen? 
     
    - baut man ein EH besser mit einer Einliegerwohnung = 2 Bauherren 
    oder 1 Bauherrn und dafür einer größeren Wohnfläche ? 
    
  - FinazierungsGrundsätze 1. Finanzierung muss 
    tragfähig sein
  2. Über- und 
    UnterFinanzierung vermeiden
  3. 
    versch. Angebote einholen /FörderMöglichkeiten berücksichtigen 
     4. optimalen Verschuldungsgrad 
    anstreben
  5. goldene 
    FinanzierungsRegel  > langfristiges Vermögen muss langfristig 
    finanziert werden
  6. 
    LiquiditätsSicherheit hat Vorrang 
      
     - Phasen der ImmobilienFinanzierung 1. 
    AnsparPhase
  2. FinanzierungsPhase 
     3. AnschlussFinanzierung 
     4. Umschulden
  
    
  
    
      
    
    FinanzierungsElemente 1. EigenKapital 1.1. EigenKapital 
    1.2. Sach- und Arbeits-Leistungen (= Muskel-Hypothek) 
     2. FremdMitel  = 
    ZwischenFinanzierung 2.1 Hypotheken-Darlehn  >
    GrundSchuldEintrag im Grundbuch 2.2 Bauspar-Darlehen 2.3 
    Fördermittel 2.4 Fremd-Darlehen
  - der Sachverhalt Löschen
    eines GrundSchuldeintrages im Grundbuch wird mit Für-und-Wieder 
    diskutiert > dazu folgender
    
    ForumsBeitrag     - 
    DarlehensArten  > FäligkeitsDarlehen  
    AbzahlungsDarlehen (auch RatenTilgungsDarlehen)   AnnuitätsDarlehen 
    > die GesamtBelastung ist beim AbzahlungsDarlehen am geringsten > unter 
    dem Link sind dazu drei anschauliche ZahlenBeispiele
  
    - TilgungsPläne   
    - 
    TilgungsRechner  > guter Rechner mit Einbeziehung von 
    VorfälligkeitsEntschädigung
 
  - Disagio  (Damnum 
    Abgeld) > das Disagio ist die Differenz zwischen Nominalbetrag und der 
    tatsächlichen Auszahlung eines Darlehens (Auszahlverlust); 
    > das Disagio hat den Charakter eines vorweggenommenen Einmalzinsbetrages; 
    > es ist ein Entgelt für die Ermäßigung des Zinssatzes für die Zeit der 
    Konditionsfestschreibung (Zinsbindefrist) 
    > das Disagio ist mit zu verzinsen und muß zurück bezahlt (getilgt) werden; 
    > in der Regel wird das Disagio bei der Darlehensauszahlung (bei der ersten 
    Auszahlungsrate) in voller Höhe einbehalten; 
    
     
    - EffektivZins > die Preisangabenverordnung (PangV) schreibt vor, 
    daß der Effektivzins neben dem Nominalzins zu benennen ist, damit der Kunde 
    bessere Vergleichsmöglichkeiten hat; 
    > in der Regel wird ein anfänglicher EffektivZins angegeben, da sich dieser 
    nach Ablauf der Zinsbindung verändern kann; 
     >
    
    der Eff.-Zins setzt sich zusammen aus: 
    - dem Nominalzins (der vereinbarte gültige ohne Nebenkosten) 
    - dem Auszahlungskurs (wenn ein Disagio vereinbart wird) 
    - der Laufzeit (Zinsfestschreibung u. Gesamtlaufzeit) 
    - der Zahlungsweise der Zinsen (monatl., halbjährl. oder jährlich) 
    - dem Tilgungssatz und Art der Tilgungs-Verrechnung 
    - den BearbeitungsGebühren u.a. mögl. Kosten 
    
  - Lexikon speziell zur BauFinanzierung  >
    http://www.architekt-buxtehude.de/56,0,baulexikon,index,0.php 
 
  
    - Beleihungen + 
    BeleihungsWert   
    > der Begriff "Beleihungswert" steht für den Wert der Immobilie, der 
    jederzeit abzüglich eines Sicherheitsabschlages beim Verkauf erzielt werden 
    kann
 
  
    
      
    Fördermittel  suchen + beantragen 
     - BundesMinisterium  > 
    So hilft der Staat beim Bauen 
     - EigenheimZulage    >
    EigenheimZulageGesetz > 
    zur 
    Aktualität der ZulageGewährung
  - Modernisierung von Whgen - Sanierung von Gebäuden    
    Umnutzung
  - SAB  > finanzielle 
    GewerbeFörderung
  - Zulage beim Erwerb von WohnEigentum  / Förderung von 
    WohnEigentum
 
  - von wo sind benötigte FremdMittel 
    am besten bekommen ? > Hausbank ist kostenlos,  aber meist überteuerte KreditKonditionen, 
    da keine echte KreditAuswahl
  
    oder alternativ 
    > freier Finanz-DL  > wenn er wirklich unabhängig arbeitet, muss er Honorar 
    verlangen
  
    
     
     
    
      
    EigenLeistungen 
    
    > Fachwissen ist Voraussetzung > unterschätzer Zeitaufwand 
    
    > Streit bei Gewährleistungsansprüchen 
    
     
    
    
    >
    CheckListe EigenLeistungen
 
  
    - BodenWerte  > 
    der Bodenwert bezeichnet den Wert des unbebauten bzw. (fiktiv) 
    freigelegten Grundstücks
  
     
    
    - 
    Sachverhalt "Schlüsselfertig"  
 
  
    - Erwerb auf Versteigerungen   > zuvor 
    sollte Einsichtnahme ins 
    Grundbuch erfolgen  bzw aktuelle GrundbuchAuszüge zeigen lassen
 
  
    - erst nach Bewiligung  mit dem Bau 
    beginnen
  - MindestVoraussetzung für ein BV: finanzieller EigenLeistungs-Anteil  >= 15%
 
  
    
    - FinanzierungsPlan aufstellen  > ist eine Besondere Leistung 
    nach HOAI
 
  - es besteht ein 
    gesetzliches VorkaufsRecht ehemaliger Mieter
  
    
  - InhaltsVerzeichnisse meiner
    Finanzierungs-Ordner
 
 
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    EigenLeistungen  > diese Listung kann zur Orientierung eine Hilfe sein 
    (LehrgangsUnterlage) 
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       Ablauf einer Objekt-Finanzierung > die Reihenfolge der 
    UnterlagenErstellung wäre wie folgt; 
      
    1. ObjektBeschreibung - Ermittlung aller relevanten ObjektDaten, 
    von Personalien bis zur Grundstücks- und GebäudeBeschreibung
  2. Kapital-BedarfsPlanung 
    - Grundstück - BauKosten - BauNebenKosten
  3. 
    Finanzierungs-Planung - EigenFinanierung - FremdFinanzierung 
    - Schätzung / BeleihungswertErmittlung
  4. Ermittlung der lfden Aufwendungen 
    - KapitalKosten - BewirtschaftungsKosten
  5. 
    Wirtschaftlichkeits- und Lasten-Berechnung
    
     >>> ZahlenBeispiel aus Ordner GRUNDSTÜCKE 
    ERWERB + FINANZIERUNG
 
 
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     Versicherungen am Bau | 
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    - von Interesse sind hier die Versicherungen, die für die Abwicklung von 
    BauVorhaben gelten 
    a) Versicherungen in Zushang mit der Planung  (für Bauherrschaften 
    weniger von Interesse) b) Versicherungen während der BauDurchführung  
     
    > diese wieder getrennt in  Haftpflicht-  und Sach-Versicherungen 
    
  - 
    
    BauLeistungs-Versicherung  (früher: BauwesenVersicherung)  
     
    > BauZeitraum   Bauherrschaft   unvorhergesehene 
    Schäden   ca 1,35 Promille-BauSumme 
     
     - 
    
    Bauherrn-HaftPflicht-Versicherung 
     
    > BauZeitraum   Bauherrschaft   gesetzliche 
    Haftung für fremde Personen   ca 0,25 Promille-BauSumme 
     
     - ggf gesondert 
    
    FeuerRohbau-Versicherung  (Gebäude-Brand-Versicherung) > 
    gesamter BauZeitraum   Bauherrschaft   nur BrandSchäden 
     
     - 
    
    BauHelfer-Versicherung 
     
    > BauZeitraum   Bauherrschaft   für 
    nebenberuflich Tätige
  
     
    - "Baufertigstellungs-Versicherung" 
    > dies ist keine direkte Versicherung, sondern ein Begriff für 
    SicherheitsSachverhalte für die Bauherrschaft,  dazu gehören; 
     
    
    a) AusführungsBürgschaft 
    > sie sichert die Bauherrschaft während der BauAusführung gegen Konkurs und 
    ZahlungsUnfähigkeit des AN ab. 
    
     
    
    b) GewährleistungsBürgschaft  
    > sie sichert die Bauherrschaft für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum 
    nach Bauende gegen Gewährleistungsschäden des AN ab. 
    
     
    
    c) VertragserfüllungsBürgschaft 
    > dies ist eine Kombination aus Ausführungsbürgschaft und 
    Gewährleistungsbürgschaft und sollte vereinbart werden
 
  -
    
    
    Gebäude-Versicherung   
    > nach BauAbschluss   Eigentümer    
    ca 0,60 Promille-NeubauWert 
     - 
    
    Gebäude-Haftpflicht-Versicherung 
    > nach BauAbschluss   Eigentümer 
     
     - Hausrat-Versicherung  
    (Privat-Haftpflicht-Versicherung) > nach BauAbschluss   für 
    einzeln vermietete Whgen in Gebäuden von den Mietern 
     
     
    - Bauzeit-Versicherungen für Bauherrschaften 
    > Suchwort-Eingabe "Auswahl BauVersicherungen"  > für gut befunden habe 
    ich da zB. 
    Bauversicherung - 110 Tarife im Vergleich - Bauversicherungen - Versicherung 
    Bau  > Link wurde entfernt per 2014-067-01
  - solide, bau-spezialisierte AN-Haftpflicht-VersicherungsGeber 
    sind zB. R+V   VHV > Bauherrschaften, die eine derartige Police 
    von ihrem AN vorgelegt bekommen sind wohl auf sicherer Seite
 
  - 
    SpezialFall BauSanierung  > hier wird bei den Versicherungen 
    unterschieden in unberührter Bestand  + betroffne BauLeistungen 
      
    - Kosten einer BauLeistungs-Versicherung können anteilig nach den 
    AuftragsSummen auf die einzelnen AN umgelegt werden 
    > das muss bei der Ausschreibung kenntlich gemacht  oder im Vertrag 
    vereinbart werden
  >>> P+B 1/2000  G6 S.3 ff
 
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