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     AVA 
    -  LB + LV + BauAbrechnungen         | 
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    Bearb-Stand: Juli 2011   | 
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    AVA  = Ausschreibung  
    Vergabe   Abrechnung 
     LV  = LeistungsVerzeichnis     
    > Beispiel s. hier 
     LB  = LeistungsBeschreibung  
    > Beispiel s. hier  | 
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    die Kapitel hier sind: 
       - 
    StLB
     -
    
    LV - LeistungsVerzeichnis
  
       - LV-VorbemerkungsTexte
  
       - 
    MengenErmittlungen zum LV
     - 
    AVA-Software
     - 
    
    PositionsText-DB
     -  LB - LeistungsBeschreibung
  
       -
     AngebotsAuswertung /PreisSpiegel
     - 
    AuftragsErteilung /BauvertragsAbschluß  
     - 
    KostenFortschreibung /KostenKontrolle
     -
    RechnungsPrüfung /ZahlungsVerkehr
     -
    SchlussRechnung
 
     > 
    BauKosten nach DIN 276  s. unter 
    BAUKOSTEN 
    
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     StLB | 
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      was 
    ist /worum geht es bei dem StLB ? 
    
     
    
    der 
    Schwerpunkt liegt hier auf einer standardisierten Beschreibung von 
    Bauleistungen.  Ein "Gemeinsamer Ausschuß für Elektronik im 
    Bauwesen" (GAEB / www.gaeb.de)  überprüfte diese Anwendungs-Möglichkeiten und 
    brachte Anfang der 70er Jahre das Standardleistungsbuch (StLB 
    / ) heraus.
 
  - StandardLeistungsbuch (StLB)  
    ist gekennzeichnet durch: 
    > feste Texte, die nicht verändert werden können (lediglich Textergänzungen 
    können eingefügt werden) 
    > wird vom GAEB (Gemeinsamer Ausschuß Elektronik im Bauwesen) und dem DVA 
    (Deutscher Verdingungsausschuß für Bauleistungen) aufgestellt und vom 
    Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) herausgegeben 
    > gegliedert in etwa 90 Leistungsbereiche, die alle Bauleistungen des Hoch- 
    und Tiefbaus abdecken 
    > die Standardleistungsnummer gibt den Leistungsbereich (= die 
    GewerkeZuordnung) eindeutig an 
    > das Standardleistungsbuch wird ab dem Jahr 2000 nicht mehr an den 
    aktuellen Stand angepaßt. Der Nachfolger ist STLB-Bau. 
     - Tochter-Leistungsbuch  (TLB)  > eine Auswahl von 
    PositionsBeschreibungen nach dem 
    StLB für einen speziellen Bereich von BauLeistungen   zB (für die dort fehlenden ?)  FreiAnlagen 
    
  -
    StandardleistungsPositionen 
    > standardisierte Texte aus Textbausteinen verschiedener Gremien zur 
    Beschreibung (Kurz-/Langtext) immer wieder auftretender, abgegrenzter 
    Leistungen am Bau 
    > sind zur eindeutigen Identifikation mit einer Standardleistungsnummer 
    versehen 
    > DIN-gerechte Formulierungen als Grundlage für rechts-konforme LV-Texte 
     
    > Beispiel: 
    Ausgabejahr 1982   Leistungsbereich 012: Maurerarbeiten 
    
    
     
    
    
    StLB-Nr. 82/012 681 01 00 11 14 
    Trennwand MZ (Anm.: das bedeutet „Mauerziegel"!) 
    Nichttragende Trennwand als Steinwand, 
    einseitig als Sichtmauerwerk, 
    FugenglattstrichNerfugung wird gesondert vergütet, 
    Mauerziegel DIN 105 - Mz, 
    1 DF (240 x 115 x 52), MG 1, 
    Wanddicke 5,2 cm. Ausführung im Blockverband. 
    
  - Standardleistungskatalog (STLK)  ist 
    gekennzeichnet durch: 
    > feste Texte, die nicht verändert werden können, lediglich Textergänzungen 
    können vorgenommen werden 
    > STLK Straßen- und Brückenbau - aufgestellt von den Straßenverwaltungen des 
    Bundes und der Länder in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden im Arbeitsausschuß Verdingungswesen im Straßen- und Brückenbau (AV-StB)  
    > 
    STLK Wasserbau von der Arbeitsgruppe Standardleistungsbeschreibungen im 
    Wasserbau 
    > STLK-Nummer ist ähnlich der STLB-Nummer aufgebaut 
     
    > Beispiel: 
    Ausgabejahr 1979    Leistungsbereich 118: vermutlich 
    Betonarbeiten  
    
    
     
    
    
    STLK-Nr.: 79/118 311 02 01 
    Betonstahl einbauen 
    Gründungskörper BSt 420 S (Anm.: BST = Baustahl) Betonstahl entsprechend 
    statischen und konstruktiven Erfordernissen einbauen 
    Bauteil = Gründungskörper 
    Stahlsorte = BSt 420 S. 
    
  - STLB-Bau  
    ist gekennzeichnet durch: 
    > diese Texte wurden (Dr. Schiller - TU Dresden) unter dem Begriff 
    Dynamische Baudaten entwickelt.  > Bauelemente werden zu 
    BauKonstruktionen über Beziehungen und Eigenschaften generiert.  > der 
    GEAB-Ausschuß hat diese Texte unter dem Begriff STLB-Bau durch den 
    DIN-Verlag herausgeben lassen.  > diese Texte sind keine Textkonserven 
    (feste Texte), 
    sondern werden über ein Regelwerk generiert.  > STLB-Bau löst das StLB ab.  
    > entscheidend ist, daß an diesen Texten ein Schlüsselsystem hängt (Identifikatoren), 
    das eindeutig die Erzeugung dokumentiert. 
    > eine Erweiterung erfährt dieses System durch DBD Bauteile und DBD BauPreise. 
  > 
    das Beispiel beinhaltet folgende Angaben  > OZ   
    Leistungsbeschreibung   Menge   ME   
    EinheitsPreis  GesamtBetrag   
    1.10.10.20. STLB-Bau: 10/2001 080 
    Leistungsbereich: 080 Straßen, Wege, Plätze 
    Plattenbelag Beton 30x30x4cm durchgefärbt 
    Plattenbelag ZTV P-StB aus Gehwegplatten aus Beton 
    DIN 485, Endplatte, 30 cm x 30 cm x 4 cm, Oberfläche 
    durchgefärbt, Farbton grau, Platten einschichtig, 
    Bettung aus Sand 0/2, Dicke 4 cm, in parallelen Reihen, 
    in Fußgängerzonen, Fugen einschlämmen mit Sand. 
    200,000 St 2,61 522,00
  
    > ausführlich kann dieses Beispiel und weitere im Kontext eines Gesamt-LV's 
    nachvollzogen werden unter  > 
    http://www.gaeb-da-xml.de/content/version30/Musterdateien/2004-001.pdf 
 
  
     - Dynamische 
    BauDaten  (DBD)  > Dynamische BauDaten, kurz DBD, 
    sind der Oberbegriff für eine Sammlung intelligenter Baudatenbanken für die 
    Planung, Kostenschätzung, Ausschreibung und Angebotskalkulation im Bauwesen. 
  
     
     - Beziehungen StLB <>   
    VOB-C (EinzelGewerke-Gliederung /Erfassung) > 
    wie hängt das 
    zusammen ?  > grob gesagt so, dass die generierten StLB-Texte die 
    Bedingungen erfüllen, die von den jeweiligen Gewerke-DIN-Normen vorgegeben 
    werden /also damit immer DIN-normgerechte AusschreibungsTexte sind 
     
     
     - (Ausblick)  > durch die ausgereiften AVA-ProgramSoftware-Angebote  in Verbindung 
    mit PositionsText-DB's kommt der Lph 6 Beauftragte (= LV-Ersteller)  nur 
    noch mittelbar mit der StLB-Problematik in Verbindung,  eben weil diese 
    Dinge in die AVA-Software integriert werden  
     - LV-Texte für einzelne Gewerke sollten sich an den MusterVorgaben des STLB-Bau orientieren /sirAdos  hat das wohl in 
    der AnfangsZeit nicht konsequent getan  weshalb es heftige öffentliche 
    Auseinandersetzungen zwischen Völckner + Mittag gab   | 
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     LV  
    - LeistungsVerzeichnis | 
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    > dieses Kapitel ist die ausführliche WeiterFührung von
    hier  /ggf erst da lesen  
     
     
    
     Mutter-LV  
    > ist eine Sammlung hauseigener Standardtexte, die bei Bedarf 
    kopiert werden können 
     > von Grund-auf neu zu erstellende LV-Texte sollten nach 
    Möglichkeit über das StLB erstellt werden damit sie mit Sicherheit 
    rechtskonform /DIN-gerecht /VOB-gerecht (VOB-C) sind 
     > in der hauseigenen Mutter-LV Text-DB gesammelte Texte sollten 
    ebenfalls nur StBL konforme LV-Texte sein, dazu gehören wohl alle von HEINZE 
    angebotenen /generierten Texte, also diese könnten bedenkenlos ins 
    hauseigene Mutter-LV übernommen werden 
     
    > freie Texte und Texte aus unklarer Quelle ggf in gesonderter DB vorhalten, 
    damit kein Mischmasch entsteht  und man, wenn StLB-gerechte 
    Ausschreibung verlangt wird (öffentliche AG) nicht jedesmal prüfen muss
  > Positionen aus 
    StLB-gerechten Mutter-LV-DB's können aber nach dem kopieren in freie Texte 
    umgewandelt werden um zB schnell zu einer Ausschreibung für kleine 
    BauVorhaben privater Bauherrn zu kommen 
    
  
    
     
    
     ein Projekt kann /sollte aus mehreren Leistungsverzeichnissen bestehen 
    > LV's nach den 
    Tätigkeiten  benennen, z.B. Rohbau, Trockenbauarbeiten, Elektroarbeiten  etc.   - Hierarchie-Struktur  
    > Strukturierung von LeistungsVerzeichnissen 1. Los 01    
    2. Titel  01.01       3. Abschnitt  
    01.01.01          4. Gewerk                  
    5. Position (LV-Position)   
     
    
    - die Zuordnung notwendiger BauLeistungen geschieht in VergabeEinheiten  > eine Vergabeeinheit umfasst 
    einen oder mehrere Leistungsbereiche (Gewerke), die zum gleichen Zeitpunkt 
    innerhalb eines oder mehrerer Verträge (auch an unterschiedliche 
    Auftragnehmer) vergeben werden 
    
  
    
     
    LV-Positionsarten: 
     - Grund- bzw. NormalPosition 
    > Positionen, die zur Ausführung vorgesehen sind
  
    - ZulagePosition 
    >
    für evtl. Erschwernisse, die in der NormalPosition nicht vorgesehen sind
  
    - AlternativPosition 
    > ersetzen die zugehörigen Grundpositionen (auch „Wahlposition“
    genannt) auf Anordnung des Auftraggebers. 
    Alternativpositionen werden nur mit einem Einheitspreis angeboten und gehen 
    nicht in die Gesamtangebotssumme ein
  
    - PauschalPosition 
    > bei einer Pauschalposition entfällt die Angabe einer Menge. 
    Statt des Gesamtbetrages steht der Pauschalpreis
  
    
    - Eventual- bzw. BedarfsPosition 
    > in einer BedarfsPosition beschreibt der Auftraggeber eine Leistung die
    nur im Bedarfsfall ausgeführt werden soll. 
    Es dürfen nur solche Bauleistungen aufgenommen werden, deren
    Notwendigkeit beim Aufstellen des LV's noch nicht
    erkennbar waren. 
    Um das Kalkulationsrisiko klein zu halten, sollen diese Positionen nur für
    geringfügige und untergeordnete Leistungen verwendet werden. 
    Der AN muss immer damit rechnen, dass diese Leistungen ersatzlos
    entfallen 
    
     
    - Position mit freier Menge 
    > wenn vom Auftraggeber gefordert, bietet der Anbieter für bestimmte 
    Teilleistungen und Verfahren auch die erforderliche Menge an 
    z.B. Stahlmengen beim Spannverfahren
  
    
     weitere PositionsBezeichnungen, die jedoch nicht (?) zu den LV 
    klassifizierten PositionsArten gehören wären; 
    -
    StammPositionen  > ein häufig verwendeter LV-PositionsText 
     - NachtragsPosition  
    > eine Position die im Vertrags-LV noch nicht auftaucht, sie ist also 
    nicht identisch mit Eventual- bzw. BedarfsPosition
  
    -
    
    ZuschlagsPosition  > die Zuschlagsposition ermöglicht einen 
    prozentualen Zuschlag auf einzelne Positionen, LV-Bereiche, oder Teilmengen 
    von Positionen. 
    
  
    
      eine LV-Position enthält alle Angaben zu einer einzelnen Leistung (die sogenannten Attribute) 
     
    1. eine Positionsnummer bzw. Ordnungszahl, die die Stellung der Position 
    in der Hierarchie des LeistungsVerzeichnisses repräsentiert 
    2. eine kurze Beschreibung der Leistung, den sogenannten Kurztext 
    3. eine ausführlichere Beschreibung der Leistung, den sogenannten Langtext 
    4. die Einheit, in welcher die Quantifizierung der Leistung erfolgt, 
    z.B. lfm, Stck, psch 
    5. eine Menge, die den Umfang der Leistung zum Ausdruck bringt 
    6. ggf auch Preisangaben
  - ausführlich wird der Aufbau einer 
    LV-Position zB hier bei
    
    sirAdos geschildert 
    > das KonkretBeispiel kommt auf den (echten) Seiten 6 bis 9
 
  
    
    - alles ausgeschriebene Material muss der BauProduktenRichtlinie entsprechen
  
    
    - Mehr- oder 
    Minder-Mengen  > Mengen-Über- /Unter-Schreitungen bis zu 10% 
    (allgemeine gültige FaustFormel) sind im Rahmen der Vereinbarungen 
    hinzunehmen;  sind die Differenzen grösser kann der AN seinen 
    EinheitsPreis (EP) neu kalkulieren
  
    
    -
    EinheitsPreis (EP)  > vom AN abgegebener Preis für eine 
    Mengen-Grundeinheit  zB  1 lfm SockelFliese
 
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    STLB-Bau - Leistungsbereiche  
    
    Nov. 2007 
    
     
    > hier geht es um die Zuordnung der 3-stelligen STLB-BAU-Nummer  
    zu den VOB-C-Gewerken
  
    STLB-LB    Gewerk 
    ____________________________________________________________________________________________________ 
    Allgemeine Standardbeschreibungen (Vorbemerkungen) als LB 099 
     
    000 Sicherheitseinrichtungen, Baustelleneinrichtung 
    001 Gerüstarbeiten 
    002 Erdarbeiten 
    003 Landschaftsbauarbeiten 
    004 Landschaftsbauarbeiten; Pflanzen 
    005 Brunnenbauarbeiten und Aufschlussbohrungen 
    006 Bohr-, Verbau-, Ramm- und Einpressarbeiten, Anker, Pfähle und 
    Schlitzwände 
    007 Untertagebauarbeiten 
    008 Wasserhaltungsarbeiten 
    009 Abwasserkanalarbeiten 
    010 Dränarbeiten 
    011 Abscheider- und Kleinkläranlagen 
    012 Mauerarbeiten 
    013 Betonarbeiten 
    014 Natur-, Betonwerksteinarbeiten 
    016 Zimmer- und Holzbauarbeiten 
    017 Stahlbauarbeiten 
    018 Abdichtungsarbeiten, Bauwerkstrockenlegung 
    020 Dachdeckungsarbeiten 
    021 Dachabdichtungsarbeiten 
    022 Klempnerarbeiten 
    023 Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme 
    024 Fliesen- und Plattenarbeiten 
    025 Estricharbeiten 
    026 Fenster, Außentüren 
    027 Tischlerarbeiten 
    028 Parkett-, Holzpflasterarbeiten 
    029 Beschlagarbeiten 
    030 Rollladenarbeiten 
    031 Metallbauarbeiten 
    032 Verglasungsarbeiten 
    033 Baureinigungsarbeiten 
    034 Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen 
    035 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten 
    036 Bodenbelagarbeiten 
    037 Tapezierarbeiten 
    038 Vorgehängte hinterlüftete Fassaden 
    039 Trockenbauarbeiten 
    040 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen; Wärmeerzeuger und 
    zentrale Einrichtungen 
    041 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen; Heizflächen, 
    Rohrleitungen, Armaturen 
    042 Gas- und Wasserinstallationsarbeiten, Leitungen und Armaturen 
    043 Druckrohrleitungen für Gas, Wasser und Abwasser LB Bezeichnung 
    044 Abwasserinstallationsarbeiten; Leitungen, Abläufe 
    045 Gas-, Wasser- und Abwasserinstallationsarbeiten; 
    Einrichtungsgegenstände, Sanitärausstattungen 
    046 Gas-, Wasser- und Abwasserinstallationsarbeiten; Betriebseinrichtungen 
    047 Dämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen; Wärme-, Kälte-, Brandschutz 
    049 Feuerlöschanlagen, Feuerlöschgeräte 
    050 Blitzschutz-/Erdungsanlagen, Überspannungsschutz 
    051 Bauleistungen für Kabelanlagen 
    052 Mittelspannungsanlagen 
    053 Niederspannungsanlagen; Kabel/Leitungen, Verlegesysteme und 
    Installationsgeräte 
    054 Niederspannungsanlagen; Verteilersysteme und Einbaugeräte 
    055 Ersatzstromversorgungsanlagen 
    057 Gebäudesystemtechnik 
    058 Leuchten und Lampen 
    059 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen 
    060 Elektroakustische Anlagen; Sprechanlagen, Personenrufanlagen 
    061 Kommunikationsnetze 
    062 Kommunikationsanlagen 
    063 Gefahrenmeldeanlagen 
    064 Zutrittskontroll-, Zeiterfassungssysteme 
    069 Aufzüge 
    070 Gebäudeautomation 
    075 Raumlufttechnische Anlagen 
    078 Kälteanlagen für raumlufttechnische Anlagen 
    080 Straßen, Wege, Plätze 
    081 Betonerhaltungsarbeiten 
    082 Bekämpfender Holzschutz 
    083 Sanierungsarbeiten an schadstoffhaltigen
    Bauteilen 
    084 Abbruch- und Rückbauarbeiten 
    085 Rohrvortrieb 
    086 in LB 018 eingegliedert 
    087 Abfallentsorgung; Verwertung und Beseitigung 
    090 Baulogistik 
    091 Stundenlohnarbeiten *) 
    096 Bauarbeiten an Bahnübergängen (alt LB 482) 
    097 Bauarbeiten an Gleisen und Weichen (alt LB 486) 
    098 Winterbau-Schutzmaßnahmen 
    999 Testanwendung
  
    *) in Vorbereitung
 
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    VOB-C EinzelGewerke-Gliederung  mit DIN-Nummerierung  
    AusgabeDaten nicht aktualisiert 
    
     
    > hier geht es um die DIN-Nummern  die den VOB-C-Gewerken  
    zugeordnet sind
  DIN-Nummer     Gewerk 
    ____________________________________________________________________________________________________ 
    DIN 18299 Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art – Juni 1996 - 
    DIN 18300 Erdarbeiten – Juni 1996 - 
    DIN 18301 Bohrarbeiten – Juni 1996 - 
    DIN 18302 Brunnenarbeiten – Juni 1996 - 
    DIN 18303 Verbauarbeiten – Mai 1998 - 
    DIN 18304 Rammarbeiten – Mai 1998 - 
    DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten - Juni 1996 - 
    DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten – Mai 1998 - 
    DIN 18307 Druckrohrleitungsarbeiten im Erdreich – Mai 1998 - 
    DIN 18308 Dränagearbeiten – Juni 1996 - 
    DIN 18309 Einpressarbeiten – Dezember 1992 - 
    DIN 18310 Sicherungsarbeiten an Gewässern, Deichen und Küstendünen – 
    September 1988 - 
    DIN 18311 Nassbaggerarbeiten – Dezember 1992 - 
    DIN 18312 Untertagebauarbeiten – Mai 1998 - 
    DIN 18313 Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten – Juni 1996 - 
    DIN 18314 Spritzbetonarbeiten – Juni 1996 - DIN 18315 
    Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten ohne Bindemittel – Juni1996 - 
    DIN 18316 Verkehrswegebauarbeiten, Oberbauschichten mit hydraulischem 
    Bindemittel –Juni 1996- 
    DIN 18317 Verkehrswegebauarbeiten, Oberschicht aus Asphalt – Juni 1996 - 
    DIN 18318 Verkehrswegebauarbeiten, Pflasterdecken, Plattenbeläge, 
    Einfassungen –Juni 1996- 
    DIN 18319 Rohrvortriebsarbeiten – Juni 1996 - 
    DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten – Juni 1996 - 
    DIN 18325 Gleisbauarbeiten – Dezember 1992 - 
    DIN 18330 Maurerarbeiten – Mai 1998 - 
    DIN 19331 Beton- und Stahlbetonarbeiten – Mai 1998 - 
    DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten – Mai 1998 - 
    DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten – Juni 1996 - 
    DIN 18334 Zimmer- und Holzbauarbeiten – Mai 1998 - 
    DIN 18335 Stahlbauarbeiten – Juni 1996 - 
    DIN 18336 Abdichtungsarbeiten – Juni 1996 - 
    DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten – Mai 1998 - 
    DIN 18339 Klempnerarbeiten – Mai 1998 – 
    DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten – Mai 1998 - 
    DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten – Mai 1998 - 
    DIN 18351 Fassadenarbeiten – Mai 1998 - 
    DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten – Mai 1998 - 
    DIN 18353 Estricharbeiten – Mai 1998 - 
    DIN 18354 Gussasphaltarbeiten – Mai 1998 - 
    DIN 18355 Tischlerarbeiten – Mai 1998 - 
    DIN 18356 Parkettarbeiten – Mai 1998 - 
    DIN 18357 Beschlagarbeiten – Mai 1998 - 
    DIN 18358 Rolladenarbeiten – September 1998 - 
    DIN 18360 Metallbauarbeiten – Mai 1998 - 
    DIN 18361 Verglasungsarbeiten – Juni 1996 - 
    DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten – Juni 1996 – 
    DIN 18354 Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten – Juni 1996 
    - 
    DIN 18365 Bodenbelagarbeiten – Mai 1998 - 
    DIN 18366 Tapezierarbeiten – Dezember 1992 - 
    DIN 18367 Holzpflasterarbeiten – Mai 1998 - 
    DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen - Mai 1998 - 
    DIN 18380 Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen – Mai 1998 - 
    DIN 18381 Gas-, Wasser- und Abwasser-Installationsarbeiten innerhalb von 
    Gebäuden – Mai 1998 - 
    DIN 18382 Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit Netzspannungen bis 36 kV – 
    Mai 1998 - 
    DIN 18384 Blitzschutzanlagen – Dezember 1992 - 
    DIN 18385 Förderanlagen, Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteige – Mai 
    1998  
    DIN 18386 Gebäudeautomation – Juni 1996 - 
    DIN 18421 Dämmarbeiten an technischen Anlagen – Mai 1998 - 
    DIN 18451 Gerüstarbeiten – Mai 1998
 
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      beispielhaft für 
    eine selbstständige VergabeEinheit
    nachfolgend ein LV > LOS 5 -DACHDECKERARBEITEN 
     
    
     - das LV wurde mit MS WORD erstellt  und 
    entstammt damit meiner eigen-angelegten LV-TextKonserven-DB  
  - 
    Bitte besonders beachten: vor den Einzel-PositionsTexten stehen 
    ausführliche, speziell auf das Objekt zugeschnittene Vorbemerkungen 
    und KoordinierungsHinweise zu Vor- und NachLeistungen anderer Gewerke. 
    Es handelt sich dabei um keine 
    allgemeinen StandartTexte aus gekauften 
    DatenBanken mit oft nichtssagendem BlablaBla  die alles und nichts besagen,  
    aber meist lediglich nur das Papier füllen + der rechtlichen Absicherung 
    dienen !!!
  - die Reihenfolge ist:  
    beginnend links oben, dann links unten,  dann 2.Spaltevon links oben  usw  | 
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    lv-vorspanntext-beispiel  | 
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AVA-Software  oder manuell-erstellte LV's ?     bezüglich AVA-ProgrammSoftware hatte ich SIDOUN Win AVA mit  a l l e n  
    Modulen gekauft/geleast  in Verbindung mit umfangreichen sirAdos-LV-Textenzu heute habe ich mir eine gut strukturierte Eigen-DB mit 
    LV-TextKonserven und speziellen Vorbemerkungen für nahezu jedes Gewerk  auf WORD-Basis aufgebaut,  wo ich meine kostengünstig + effektiv zu 
    arbeiten.
  das obige ist dazu ein 
    Beispiel, alles nur mit WORD XP (2002) erstellt  und ich meine es 
    unterscheidet sich äusserlich nicht wesentlich von den SIDOUN-Ausdrucken
  es hat 
    für mich einige Vorteile, denn in vielerlei Hinsicht habe ich sogar mehr 
    Spielraum als es mir SIDOUN bot; > ich kann zB beliebige Grafiken /Fotos 
    einfügen > auch die ganze Palette 
    der WORD-Formatierungen steht mir zur Verfügung > da ich nicht lfd LV's 
    erstelle , bedeutete jeder neue SIDOUN-Start ein neues Überlegen /Ein-Denken 
    ins Programm und je mehr Feinheiten ich nutzen wollte, desto anstrengender 
    wurde das Ganze > ich kann auch bei WORD mit TextVorlagen arbeiten  
    bzw ich verwende vorhandene Gewerke-LV's über das kopieren von Dateien 
    wieder > ich muss keine Software-Update-Pflege betreiben > und 
    letztlich kostet es kaum etwas 
     
      das obige gilt regelmäßig für kleinere Vorhaben und 
    private Auftraggeber,  wer Größeres vorhat wird allerdings um edv-gestütze Systeme 
    bei der AVA nicht herum kommen  Das gilt insbesondere dann, wenn 
    StLB-konforme Ausschreibung mit GAEB-Schnittstelle auf Datenträger verlangt 
    wird !   
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     LV-VorbemerkungsTexte | 
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    - dafür 
     
    hier ein gesonderter Abschnitt, weil den einzelnen LV's vorangestellte 
    Vorbemerkungs-Texte nach meinem Dafürhalten am besten einem 
    Fremden /einem der sich neu in dieses Gewerk einlesen /einarbeiten muss, 
    dass schnelle Erfassen der komplexen Sachlage 
    ermöglicht 
      
    - besonders wichtig ist das Eingehen auf Koordienierungs-Sachverhalte, Vor- und Nachleistungen bzw Abgrenzungen dazu  > wer muss was bis wann erledigt haben  
      
    -
    diese Sachverhalte sind in den Kauf-TextKonserven wie zB. sirAdos kaum geregelt 
    /nicht enthalten, aber doch eminent wichtig für einen reibungslosen 
    BauAblauf  und das gemeinsame Verständnis aller Beteiligten > 
    Bauherschaft BauUnternehmen  NAN's  
      
    -
    man kann /muss /soll derartiges auch anderswo festhalten wie im AuftragsSchreiben /VertragsSchrifttum, 
    nur der konkret Ausführende  orientiert sich meist nur am LV  
    etwas anderes bekommt er nicht in die Hand 
    Nach meinen Erfahrungen ist ein Grundriss + ein LV idR das was bei der 
    konkreten Ausführung anzutreffen ist, alles andere bleibt irgendwo auf der 
    Strecke 
      
    - z.T. sind das Sachverhalte die 
    rein formal  nicht in den LV-VorbemerkungsText 
    gehören, weil sie wie gesagt, anderswo im VertragsSchrifttum geregelt werden,  aber 
    praktisch ist es so, dass sie einem reibungslosen BauAblauf unterstützen 
     
     - in Auswertung unserer Objekte habe ich mir dazu eine Sammlung von 
    Stichpunkten zu derartigen Sachverhalten angelegt,  > s.
    hier 
     
     
     
    
      
    sirAdos  > bietet eine 
    
    Slg von standardisierten VorbemerkungsTexten zu 66 Gewerken 
    
     > letztlich ist dies aber wieder ein äusserst umfangreiches Paket 
    was sich für jedes einzelne Gewerk den Anspruch stellt, alles was möglich ist, 
    auch zu erfassen /man kann sich dazu ja mal die unter dem Link angebotene 
    Demo-Datei zu BetonArbeiten downloaden + ansehen 
     > die HauptAbschitte zu jedem Gewerk sind: 1. Globale Angaben zum 
    Bauvorhaben 2. Angaben zur Örtlichkeit 3. Termine und Fristen 4. 
    Mitgeltende Normen und Regeln 5. Angaben zur Baustelle 6. Angaben zu 
    Stoffen und Bauteilen 7. Angaben zur Ausführung  > hier kommen, 
    jetzt wieder in Abschnitte untergliedert, zB konkrete Hinweise + Vorgaben 
    zur Ausführung 8. Angaben zur Abrechnung 9. Sonstige Angaben 
     > will man dieses Schema konsequent bei allen Gewerken für ein 
    BauVorhaben anwenden, entstehen hunderte von Seiten;  rechtlich mag 
    zwar dann alles abgesichert sein, aber die Konsequenz ist dann immer wieder, 
    es wird mit Sicherheit von den eigentlich Ausführenden nicht gelesen bzw beachtet ! 
     /zumindest trifft das auf kleinere + mittlere BV zu 
    
     
    > für das Gewerk 013 BetonArbeiten besteht zB die un-ausgefüllte 
    sirAdos-BasisFassung aus 10 A4-Seiten,  mit ca 15 Gewerken bei einem 
    BauVorhaben kann man schon rechnen  > so kommt dann eben das viele 
    Papier zusammen 
    /solange echte Menschen die Ausführenden sind, wird man das 
    Problem nicht lösen,  ändern wird sich das erst in Jahrzehnten wenn 
    computer-gesteuerte Roboter die BauAusführung übernehmen 
     
    > dazu kommt ein zu betreibender Aufwand für reinen (Absicherungs-)Formalismus 
    der Dimensionen3 annimmt 
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    beispielhaft nachfolgend ausgewählte LV-VorbemerkungsTexte zum Objekt  
    > SANIERUNG einer BÜROBARACKE 
     
    - es handelt sich um die erste Fassung für die Bauherrschaft, wo alle 
    BauLeistungen noch in einem LOS zusammengefasst sind (was später geändert 
    wurde) 
     
    - dem gesamten LV LOS 01  global sind die nachfolgenden - 
    KOORDINIERUNGSHINWEISE zum LV - vorangesetzt 
     
    - anschliessend dann nochmal die LV-Vorbemerkungen zum Gewerk - 
    039 
    TROCKENBAUARBEITEN - 
     
    
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        KOORDINIERUNGSHINWEISE zum LV 
          
         Die nachfolgende Ausschreibung erfolgt unter der Annahme dass ein AN 
        als HU mit allen Bauleistungen beauftragt wird. 
         Wird das LV geteilt, d.h. werden mehrere Lose getrennt vergeben, dann 
        sollten verschiedene Sachverhalte geändert / ergänzt formuliert werden. 
          
         Losaufteilung:  
         - Los 01 / alle Bauleistungen 
         - Los 02 / Küchen-Ausstattung  
         - Los 03 / Sozialraum-Ausstattung (Garderobenschränke) 
         - Los HLS 
         - Los Elektro-Arbeiten 
          
          
         Übersicht zu Abbruch- und Entsorgungs-Leistungen (> was ist es / 
        wo ausgeschrieben ?) 
          
         - Abbruch aller Fußbodenflächen jeweils bis OF-Unterbeton > erfasst bei 
        019 
          
         - Grundrohrleitungsabschitte incl Erdarbeiten und Unterbeton-Aufbrüche 
        > erfasst bei 009 + 012 
         - Ausbau Fb-Einlauf im Heizraum > erfasst bei 019 
         - Ausbau des gesamten Unterbetons im Windfangbereich > erfasst bei 019 
          
         - 1x Abbruch vorhandener Türleibung > erfasst bei 012 
         - 1x Abbruch vorhandener Türleibung mit Innentür-Ausbau > erfasst bei 
        012 
         - 1x Abbruch vorhandener Türleibung mit Außentür-Ausbau 
        (Windfangbereich) > erfasst bei 012 
          
         - Abbruch eines Massivwandteilstückes im Küchenbereich > erfasst bei 
        019 
         - Abbruch einer halbhohen freistehenden Massivwand im Waschraum > 
        erfasst bei 019 
          
         - vorh Treppengeländer abbauen + entsorgen > erfasst bei 019 
          
         - Abschlagen von Außenputz an den Fensterleibungsflächen aller Fenster 
        > erfasst bei 019 
          
         - Abschlagen aller vorhandenen Wandfliesen incl der Sockelfliesen im 
        Heizraum > erfasst bei 019 
          
         - Ausbau der vorh äußeren Fensterbänke > erfasst bei 019 
         - Ausbau der giebelseitigen Dacheinstiegsluke nebst zugehörigen 
        Stahlbaupodest an Giebelfassade > erfasst bei 019 
          
         - Teilrückbau der vorhandenen Wetterschutz-Hofüberdachung > erfasst bei 
        031 
          
         - Demontage vorhandener Blitzschutz-Auffang- und Ableit-Bauteile > 
        erfasst im Los Elektroarbeiten 
          
         - Abbau der 2 vorh Außenfallstränge > erfasst bei 020 
         - Teilrückbau der vorh Dachdeckung entlang der beiden Ortgänge > 
        erfasst bei 020 
         - Abbruch des kompletten Windfang-Dachabschlusses (Deckung + 
        Dachklempner) > erfasst bei 020 
          
         - Abbruch aller vorhandenen WC-Trennwände > erfasst bei 019 
          
         - Ausbau Glaswolle über UHD > erfasst bei 039 
          
         - Entfernen vorh Tapeten und Anstriche an Wand- und Decken-Flächen > 
        erfasst bei 019 
          
         - befestigte Außenbereichsflächen im Sockelanschluß aufbrechen > 
        erfasst bei 080 
          
          
         Bauschutt- und Abbruchmaterial-Entsorgung 
          
         Schuttanfall in Verbindung mit den unter Gewerk 019 /Abbrucharbeiten 
        ausgeschriebenen Leistungen ist auch jeweils dort direkt in die 
        Positionen einzukalkulieren. 
          
         Die in Verbindung mit der Baustelleneinrichtung ausgeschriebenen 
        Bauschuttcontainer gelten für die Schutterfassung nach beendeten 
        Abbruchleistungen /für den Bauzeit-Zeitraum. 
         Hierbei gilt jedoch grundsätzlich, daß die Beseitigung von 
        Verpackungsmaterial jeweils in die Einheitspreise der entsprechenden 
        Positionen zu kalkulieren ist (d.h,. dafür sind diese Container nicht 
        gedacht !). 
          
         Verschiedentlich sind auch unter anderen Gewerken notwendige 
        Deponie-Positionen ausgeschrieben.  
          
          
         ErdArbeiten  > dafür ist kein extra Gewerk ausgeschrieben.  
          
         quasi Erdarbeiten wurden erfasst unter: 
         1. Gebäude ringsrum aufgraben wegen Abdichtungs-Erneuerung > erfasst 
        bei 080 
         2. angrenzende Außenflächen aufnehmen und wiedereinbauen > erfasst bei 
        080 
         3. Schachtungen unter Gebäude zu neuen Grundleitungen > erfasst bei 009 
         4 Schachtungen in Verbindung mit Grundltgs-Sanierung WindfangBereich > 
        erfasst bei 009 
         5. Schachtungen in Verbindung mit Blitzschutz-Ringerdung > erfasst bei 
        080 + bei AN Elektro 
          
          
         Einbau neuer Türen 
          
         Vorhandene Türen einschl. deren Rahmen werden als noch gut erhalten 
        eingeschätzt und sollen deshalb verbleiben. 
         Einzige Ausnahme bildet die äußere Windfang-Eingangstür, die wegen 
        ihres schlechten Erhaltungszustandes durch eine neue ersetzt werden 
        soll. 
         Weiterhin wird eine Innentür grundsätzlich neu erforderlich. 
          
         Diese 2 Türen sind wie folgt ausgeschrieben: 
         - neue Windfang-Außentür > erfasst bei 031 
         - neue Innentür > erfasst bei 039 
          
         Die gesamte Schließanlage (Zylinder + Schlüssel für alle Türen) ist 
        unter Gewerk 031 ausgeschrieben. 
          
          
         Zusammenfassung der bauseitigen KoordinierungsHinweise von Los HLS
         
          
         Gewerk Koordinierungs-Hinweise nach Auswertung der HLS-Zuarbeit; 
          
         000 > öffentlicher Wasseranschluß zur Nutzung für Bauwasserentnahme ist 
        vorhanden. 
         Der AN HLS richtet ein, bzw sichert im Heizraum eine 
        Schlauchanschlussstelle und Unterzähler. 
          
         009 > die LV-Texte zu diesem Gewerk 009 Entwässerungskanalarbeiten 
        wurden einer Zuarbeit des Ingenieurbüros HLS entnommen und teilweise 
        ergänzt. 
         Besonders hinsichtlich Materialwahl, Rohrleitungs-Dimensionierungen, 
        Mengenvorsätze wurden die Angaben übernommen und sind bei Rückfragen mit 
        diesem Ingenieurbüro abzuklären. 
          
         009 > nach Vorgabe von HLS gilt: 
         - Fb-Einlauf im Heizraum wird im HLS-LV ausgeschrieben. 
         - Finor in Küche ist Bestandteil dieses Bau-LV . 
          
         012 > neue Wandöffnungen für Leitungen mittels Bohrung einschl. 
        Schließen sind Bestandteil der Ausschreibung HLS 
          
         012 > WandSchlitzungen für Elektro + HLS werden ebenfalls jeweils von 
        diesen AN übernommen 
          
         012 > die BetonSägeschnittführungen sind mit dem AN HLS abzustimmen bzw 
        vorzugeben. 
          
         012 > vor dem Zubetonieren der Rohrgräben muß die Druckprüfung 
        (Trinkwasserleitung !) erfolgt sein. 
         Dazu ist vom AN HLS ein Freigabe-Protokoll vorzulegen. 
          
         016 > Befestigungen und Aussparungen für Sanitär- (WasserZapfstelle 
        außen) und Elektroleitungen sind mit den Fachinstallateuren 
        abzusprechen. 
          
         019 > die gesamte haustechnische Ausrüstung im Gebäudebereich 
        (Bewässerung, Abwasser, Heizung, Gas, Elektro, Signal und Schwachstrom, 
        SanitärAusstattungen) ist abzubrechen. 
         Nach Abstimmung sind diese Leistungen jeweils in den Fachlosen HLS und 
        Elektro erfasst. 
          
         019 > zur Baufreiheit für die Abbrucharbeiten; 
         - es hat eine Freischaltung /Entleerung der haustechnischen 
        Installation durch den AN HLS gegeben 
          
         020 > mit HLS abgestimmt: neue DunstRohre liefern + einbauen gehört zum 
        LU AN Bau. 
          
         024 > KoordinierungsHinweise zu den Unterkonstruktionen: 
         - oberflächenfertige vordere Duschwand > lt Absprache im HLS-LV 
          
         036 > in den 2 Gruppenräumen sind teilweise Heizungs-Sockelleisten 
        einzusetzten. 
         Dazu werden vom AN HLS lt Absprache ausgeführt: HZ-Leisten ca 4 x8cm, 
        Kunststoff, weiß 
         Der restliche Sockelbereich ist dann vom AN Bodenbelagsarbeiten mit 
        analog-passender Sockelleiste auszuführen. 
          
         039 > WC-Trennwände und Trennwand Dusche / WC  als oberflächenfertige 
        Bauteile geliefert und montiert /auch das Personal-WC 
               Duschtasse selbst und Tür Dusche ist Leistung AN HLS 
          
         039 > Gipskartonvorbauwand als einseitige Ständerwand im WC-Raum, 
        freistehend anbringen, doppelt beplankt,  
         Einbau von Geberit-WC-Ständern durch AN HLS, 
          
         039 > WC-Duschtrennwand; 
         der AN HLS schließt an diese Wand mit dem Abschluß (Türeinstieg) der 
        Dusche nach vorn an, und schafft damit eine seitliche Stabilisierung 
        dieser Trennwand 
          
          
         Zusammenfassung der bauseitigen KoordinierungsHinweise von Los 
        ELEKTRO 
          
         Gewerk Koordinierungs-Hinweise nach Auswertung der 
        ElektroPlanungs-Zuarbeit; 
          
         000 > lt Aussage AN Elektro erfolgt die Nutzung des vorhandenen 
        Stromanschlusses.  
         Dazu werden die Zählerstände jeweils bei Beginn und Ende der 
        Baumaßnahme festgehalten und für diesen Zeitraum beim 
        Versorgungsunternehmen ein separater Baustromtarif beantragt. 
         Der Auftragnehmer Elektro ist lt Absprache für diesen Leistungsteil 
        verantwortlich; - d.h. er hat die behördlichen Anträge zu stellen und 
        die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. 
         Gebühren und Nebenkosten dazu sind im Los Elektroarbeiten enthalten. 
          
         012 > WandSchlitzungen für Elektro + HLS werden ebenfalls jeweils von 
        diesen AN übernommen 
          
         016 > alle vorhandenen Bauteile an der Außenfassade (Beleuchtung, 
        Klingel, Schalter, etc.) sind wieder in die neue Fassade zu integrieren, 
        vorhandene Aufputzelektroinstallationen sind verdeckt zu verlegen. 
          
         Außenbeleuchtung > Im Zuge der Fassadensanierung wird die 
        Außenbeleuchtung erneuert. Es sind an der Hoffassade 3 Leuchten, an der 
        Straßenfassade im Eingangsbereich 1 Leuchte sowie am Südostgiebel 
        ebenfalls 1 Leuchte vorgesehen. 
          
         016 > Befestigungen und Aussparungen für Sanitär- (WasserZapfstelle 
        außen) und Elektroleitungen sind mit den Fachinstallateuren 
        abzusprechen. 
          
         019 > die gesamte haustechnische Ausrüstung im Gebäudebereich 
        (Bewässerung, Abwasser, Heizung, Gas, Elektro, Signal und Schwachstrom, 
        SanitärAusstattungen) ist abzubrechen. 
         Nach Abstimmung sind diese Leistungen jeweils in den Fachlosen HLS und 
        Elektro erfasst.  
          
         020 > die BlitzschutzArbeiten wurden vom Planungsbüro für Elt-technik 
        geplant und werden vom AN-Elektro ausgeführt. 
          
         031 > lt. Stellungnahme Gewerbeaufsicht müssen sich die Türen beider 
        Rettungswege von innen ohne fremde Hilfe jederzeit leicht öffnen lassen. 
         Deshalb ist vom AN Elektro ein Fluchttürsteuerterminal (nur Haustür) zu 
        installieren. 
         Dazu werden vom AN Elektro Türöffner und Fallenschloß einschl 
        Stromkabel geliefert und dem Türbauer übergeben.  
          
         039 > Befestigungen und Aussparungen für Sanitär- und Elektroleitungen 
        sind mit dem Installateur abzusprechen. 
          
         080 > die vorhandene Blitzschutzanlage entspricht nicht der DIN VDE 
        0185 und ist deshalb zu erweitern: 
         Regelung der LeistungsAbgrenzungen: 
         - der AN Elt liefert das Material und verlegt im aufgeschachteten 
        umlaufenden Sockelbereich 
         - im Bereich der Hofüberdachung schachtet und verfüllt der AN Elt 
        selbst 
          
          
          
          
        039 TROCKENBAUARBEITEN 
          
         Vorbemerkungen: 
          
         Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die 
        Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, 
        die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, 
        auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. 
        Auch wenn die Zusätze wie z.B. Herstellung, Lieferung, Einbauen, 
        Anbringen, etc nicht jeweils bei den Positionen erwähnt sind, ist dies 
        mit einzukalkulieren. 
         Besonders wird in diesem Zusammenhang auf die nachfolgenden Hinweise 
        dieser Vorbemerkung zum LV verwiesen.  
          
         WICHTIG In die Einheitspreise sind mit einzukalkulieren: 
         - Herstellen und Schließen aller lnstallationsaussparungen bis zu 
        Durchmesser 100 mm 
         - alle Anschlüsse an massive Wände 
         - alle Anschlüsse an leichte Trennwände 
         - alle Eckausbildungen 
         - alle Anschlüsse im Bodenbereich (falls zutreffend, auch an vorhandene 
        Estriche und Bodenbeläge) 
         - alle Ausbildungen für freistehende Wandenden  
         - Anpassung an Dachschrägen 
         - Herstellen von Türöffnungen sturzhoch jeweils einschließich der 
        erforderlichen Türpfosten 
         - alle lnstallations-Aussparungen nach Rücksprache mit dem Installateur 
        und der Bauleitung 
          
         Die Einheitspreise verstehen sich einschließlich Lieferung und 
        Verarbeitung aller notwendigen  
         Materialien, inclusive des Transports, der Transporteinrichtung und der 
        Geräte sowie der Kosten 
         für nachbeschriebene Leistungen: 
         - diebstahlsichere Lagerung des Materials 
         - Verschnitt 
         - Reinigung des Untergrundes 
         - Vorkehrungen (incl. Materialkosten) gegen Verschmutzung und 
        Beschädigung an Bauteilen 
         - Beseitigung sämtlicher bei Transport und Montage entstandener Schäden 
         - Schutz von Isolierungen und Einrichtungen jeglicher Art sowie 
        Sicherung der Installation 
         - Ab- und Wiedereinbau von Abschrankungen jeglicher Art 
          
          
         Bei Bauteilen mit besonders ausgewiesenen Brand-, Schall- und 
        Wärmeschutzforderungen sind spätestens zur Endabnahrne entsprechende 
        Zertifikate / Erklärungen vorzulegen. 
          
         Befestigungen und Aussparungen für Sanitär- und Elektroleitungen sind 
        mit dem Installateur abzusprechen. 
          
         Holzkonstruktionen sind aus Fichte/Tanne - Hölzern der Güteklasse I 
        oder II zu fertigen und mit anerkannten Holzschutzmitteln nach DIN 68800 
        zu imprägnieren.  
         Alle Holzverbindungen sind zu verschrauben. 
          
         Für ausreichende statische Bemessung der Unterkonstruktion, die 
        richtige Wahl von Dübeln, Schrauben, sowie deren Anwendung und 
        Verarbeitung tragt der Bieter die volle Verantwortung. 
          
          
         Trennwände, in denen lnstallationstechnik oder elektrische 
        Einrichtungsgegenstände integriert werden, sind erst einseitig zu 
        bep!anken.  
         Nach abgeschlossener Installation durch die betreffenden Firmen kann 
        die zweite Seite beplankt werden. 
         Die Terminierung mit diesen Firmen ist eigenständig festzulegen, nach 
        den Rahmen-Festlegungen im Bauablaufplan.  
         Verzögerungen im Bauablauf bzw. Wartezeiten infolge mangelnder 
        Koordinierung werden nicht vergütet. Diese sind umgehend der Bauleitung 
        in schriftlicher Form und mit Begründung anzuzeigen. 
         Eine Entscheidung über die Zulässigkeit trifft die Bauleitung, die 
        entstehenden Kosten sind direkt mit den Verursachern abzurechnen. 
          
         Das Herstellen von Aussparungen für Rohrdurchführungen, Dosen und 
        sonstige Öffnungen - auch für andere Gewerke - ist ohne besondere 
        Vergütung und genau mit den vorgeschriebenen Werkzeugen durchzuführen, 
        die Ränder sind sauber zu verspachteln, soweit sie vor oder während der 
        Montagearbeiten angegeben werden. 
          
          
         Bei doppelt beplankten Wänden sind aus feuer- und schalltechnischen 
        Gründen auch die Fugen der ersten Gipskartonplattenlage zu verspachteln. 
        Bei der ersten Beplankung sind keine FugenDeckstreifen erforderlich. 
          
         Die Befestigung der GK-Platten hat nur mit phosphatierten, 
        öleingebrannten Schnellbauschrauben zu erfolgen. 
          
         Alle Fugenverspachtelungen sind sauber -malerfertig für Anstrich - zu 
        verschleifern 
          
         Anschlüsse von Gipskartonplatten untereinander um Ecken sind mit 
        Papierfugendeckstreifen zu bewehren und zu verspachteln, wenn keine 
        speziellen Eckschutzprofile ausgeschrieben sind. 
          
         Bei Verwendung von Gipskartonplatten dürfen nur amtlich geprüfte, 
        schwer entflammbare Verbundplatten der Baustoffklasse B1 nach DIN 4102 - 
        mit Zulassung, Prüfnummer, Güteüberwachung und Kennzeichnung eingebaut 
        werden. 
          
          
         Bodenbereiche 
          
         Das Gewerk 039 übernimmt in allen Räumen im Anschluß an die erfolgte 
        Bodenabdichtung (durch den AN Gewerk 018) die Erstellung folgender 
        FußbodenSchichten: 
         - Polystyrol-FB-Dämmung 
         - Trocken-Estrich-Platten-Einbau 
          
         Wegen der vorgegebenen zu geringen Konstruktionshöhe zw OF-Unterbeton 
        und OFF kann die Dämmdicke nicht entsprechend der aktuellen 
        Wärmeschutzforderungen ausgebildet werden. 
         Diese Entscheidung erfolgte aus dem Grund, daß die Oberfläche 
        Fertigfußboden das derzeitige Niveau nicht überschreitet, da das 
        Auswirkungen auf alle Türanschlüsse etc haben würde. 
          
         Im Heizraum soll der FB Gefälle bekommen. 
          
          
         Nichttragende Innenwände  > folgende Innenwände sind neu zu 
        errichten: 
          
         1. Trockenbauwand: von Garderobe zur Küche  
         - C-Profil 50 mit beidseitiger doppelter Beplankung (Dicke = 10 cm),
         
         - auf der Küchenseite mit Feuchtraumplatten beplankt, wegen Kochherd 
         - in diese Wand ist eine Tür einzubauen 
         - Verankerung von Hängeschränken ist vorgesehen 
         - Steller müssen oben an der Holzkonstruktion der UHD verankert werden 
          
         2. WC-Bereich Rückwand /zur AW 
         - raumhoch 
         - integriert mit Geberit-WC-Baueinheiten, pro WC-Becken 2 vertikale 
        Profile vorsehen 
         - Geberit-WC-Baueinheiten werden an Massiv-AW-Wand und FB befestigt 
         - 50 er C-Profile wegen 100-er Abwasser-Rohrleitungsführung 
          
         3. WC-Trennwände und Trennwand Dusche / WC  
         als oberflächenfertige Bauteile geliefert und montiert /auch das 
        Personal-WC 
          
         4. Duschtasse selbst und Tür Dusche ist Leistung AN HLS 
          
          
         In Verbindung mit der TW Garderobe - Küche ist eine neue Innentür: incl 
        Türrahmen einzubauen. 
         Dabei sollte alles > Tür-Blatt, Tür-Rahmen, Beschläge, Schließung so 
        gestaltet sein wie bei den vorhandenen verbleibenden Innentüren. 
          
         Die derzeitigen Innentüren sind wie folgt: 
         glatte Türblätter ohne Glasausschnitt, kunststoffbeschichtet, weiß, Fa. 
        Westag 
         Beschläge: HEWI-Form /Metall,  
          
         Lt Forderung sind Innentüren grundsätzlich schwellenlos auszubilden. 
          
          
         Abkofferungen sind erforderlich: 
         - im Sockelbereich von Nassräumen erforderlich 
         - im Wand-Decken-Anschlußbereich entlang der Außenwände 
         - in senkrechten Wandecken 
          
         Im Sockelbereich werden Hohlsockel bei dem Gewerk 024 
        Fliesenlegerarbeiten mit ausgeschrieben. 
          
         Für die Trockenbau-Abkofferungen an Wand und Decke siehe gesonderte 
        ZchngsBlatt-Nr. 09 
          
         Die Wand-Abkofferungen beginnen auf dem Trockenestrich. 
         Bei den Decken-Abkofferungen verbleibt die darüber durchgehende UHD. 
          
          
         Wärmedämmung über UHD 
          
         Für die Abbruchleistung ’Glaswolle’ sollten die Traufkästen geöffnet 
        sein, weil wegen der beschränkten Zugänigkeit erst dann exakt alles 
        entfernt werden kann. 
         Da der Abbruch-AN zu diesem Zeitpunkt nicht mehr auf der Baustelle 
        präsent ist, soll das Gewerk 039 diese Leistung übernehmen. 
          
         Auf einen erschwerten Zugang bei der Erneuerung der Dämmung wegen 
        vorhandener oberer Voll- und unterer Spar-Schalung in dem Dachbereich 
        wird hingewiesen. 
         Deshalb wird gleichzeitiges Arbeiten von innen und außen (bei offenen 
        Traufkästen) erforderlich. 
          
         Die Dampfsperre wird auf die Sparschalung nur lose aufgelegt, an den 
        Holzdachbinder-Untergurten aufgekantet und an diese Untergurte 
        angetackert. 
          
         Auf diese Dampfsperre werden 20cm Mineralwoll-Dämmung dicht gestopft 
        aufgelegt.  
          
         Sehr wichtig ist es eine ständige FeuchteAbfuhr zu gewährleisten durch 
        gute Dachraum-Durchlüftung. 
         Dazu dürfen die traufseitigen Dachraum-Lüftungsgitter nicht durch 
        Miwo-Dämmstoff zugesetzt werden. 
          
          
         Zur Dachraumbegehung (Erhaltungszustands-Kontrollen) ist eine 
        Decken-Luke im Flurbereich in die UHD einzubauen. 
         In Verbindung mit dieser Decken-Luke wird eine ausklappbare 
        Leitertreppe angeordnet. 
         Die bisherige Zugangsöffnung an der Giebel-Außenwand entfällt damit. 
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     MengenErmittlungen 
    zum LV | 
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    Grundlage für die Ermittlung 
    zulässig-anrechenbarer Mengen /BauMassen  
    ist die 
    
    VOB-C > hier sind für jedes Gewerk quasi die anzuwendenden 
    AufmassRegeln textlich vorgegeben, 
  - eine derartige AufmassRegel 
    beim Gewerk MalerArbeiten wäre es zB ab wann in einer AW-Fläche FensterÖffnungen 
    abgezogen werden dürfen  und bis zu welcher FensterGrösse sie 
    übermessen werden müssen
  > bei den MengenErmittlungen /Aufmaßen gibt es 
    bei nahezu jedem Gewerk eine Menge derartiger StolperFallen und jemand der nicht ständig damit zu 
    tun hat kann schon daran verzweifeln  wenn er diese RechenVorschriften 
    nur aus dem VOB-C-Text rauslesen will /muss
  - die Verlagsgruppe 
    Rudolf Müller 
    gibt dazu mit den StandartWerken VOB-im-Bild Hochbau  und Tiefbau eine gute 
    Hilfe > ich gebe hier mal ein Beispiel dazu wieder, 
    ich verlinke auf
    
    Muster-BuchSeiten  
    
  
    
     
    
    wo liegen die Unterschiede zw, DIN 277  und VOB-C ?  > 
    grob gesagt ist es so;
  > DIN 277  
    > regelt Flächen- und Raum-Berechnungen in Verbindung mit DIN 276 also den 
    BauKosten-Sachverhalten nach Lph 1 bis 5 HOAI 
     während > VOB-C  > 
    regelt die MengenAufmaße bei der Abrechnung von BauLeistungen  also den 
    Lph 6 bis 8 -Sachverhalten
 
 
  
    
     
    MengenErmitlungs-Software  >
    RechenProgramme zur VOB-C-gerechten 
    MassenErmittlung  für ausgewählte Gewerke   - 
    
    DBD-KostenKalkül  /stammt vom 
    STLB-Bau EntwicklerTeam         
    > TestVersion bestellen + testen > soll Mengen, 
    Bauleistungen und Kosten direkt aus Grafiken ermitteln 
      
    > mit wenigen Mausklicks verwandeln Sie die unterlegte Bilddatei in 
    Bauteile, Flächen, Mengen und die zugehörigen Kosten
  - zB das 
    SteilDach-Software  > 
 
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     AVA-Software | 
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    > dieses Kapitel ist die ausführliche WeiterFührung von
    
    hier  /ggf erst da lesen
 
  
    
    
     
    ausschlaggebend für die Auswahl wären für mich AVA-Software-Lsgen 
    aus  
     
    
    a)  dem Umfeld der HEINZE-BaiInformation  > hier ist es die Nähe zu den 
    HEINZE-DB's  
      
    oder   b)  dem Umfeld des STLB-Bau DBD  > hier ist es 
    der Sachverhalt StandartLeistungsTexte   c) BKI KOSTENplaner 13  
    hat zu a) und b)  keine Schnittstellen   d) weitere KaufBeachtung 
    (bes. bei öffentlichen AG's)  > die SchnittstellenProblematik (GAEB) s. 
    weiter unten   
    - 
    das nachfolgende sollte dazu gehören  und da es kostenfrei genutzt 
    werden kann sollte man mal damit probieren
  
    AVAPLAN® Studio 2010 BASE (Free-Version) > dazu der 
    WerbeText  > ...einfach loslegen 
    und ein Leistungsverzeichnis in kürzester Zeit erstellen, drucken und 
    auswerten. Daten von Ihren Auftraggebern, Partnern oder anderen 
    AVA-Programmen über die GAEB-Schnittstelle importieren. Eine schnelle 
    Übersicht und Orientierung durch Tooltips ist immer garantiert.  
    Von Alternativ- bis Zuschlagsposition und Ausführungsbeschreibung bis 
    Vertragstext unterstützt AVAPLAN Studio alle Positionsarten.  
    Ein kurz gefasstes Handbuch und die Quickstartvideos ermöglichen den 
    Einstieg in wenigen Minuten – und das alles kostenfrei!
 
  
    - Übersichten zur Auswahl von AVA-Software  > 
    nachfolgende zwei Links bieten alles was da ist gut aufbereitet an  
    
     
    
    > von  BAULINKS.de   
    
    Ausschreibungs-(AVA-)Software   > Ausgewählte Hersteller / 
    Anbieter per E-Mail anschreiben, um Prospekte, Kataloge, Broschüren, 
    Ausschreibungstexte oder CAD-Daten anzufordern, Preise und Kosten anzufragen 
     
    
    > von softGuide  
    
    Aktuelle Marktübersicht 
     > StLB-Software, AVA-Software, Ausschreibungssoftware
 
 
  
    
    
     
    DatenAustausch    
     - Schnittstellen  nach 
    
    GAEB 90 
    
    Kennungen: 
    81 Austausch des Leistungsverzeichnisses zwischen Planern 
    82 Kostenanschlagsübergabe zwischen Planern 
    83 Übergabe des Leistungsverzeichnis vom Ausschreibenden
    an das Bauunternehmen zur Angebotsbearbeitung 
    84 Übergabe eines Angebotes des Bauunternehmens an den 
    Bauherrn/Ausschreibenden 
    85 Übergabe eines Nebenangebotes des Bauunternehmens an den 
    Bauherrn/Ausschreibenden 
    86 Übergabe des Auftragsleistungsverzeichnisses vom Bauherrn/Ausschreibenden 
    an die ausführende Bauunternehmung
  
    > älter  > sind Schnittstellen nach  MDI, 
    MDI-RTF > neu  > sind 
    Schnittstellen  nach GAEB 2000  
    > am neuesten  > sind Schnittstellen  nach GAEB DA XML 
    
     
    GAEB Konverter  > mit dem GAEB-Konverter kann man zum Beispiel: 
    > Ausschreibungen / Angebote bearbeiten bzw. erstellen 
    > GAEB Dateien im Excel kalkulieren, Aufmasse oder Preisspiegel erstellen 
    > fehlerhafte GAEB Dateien prüfen und reparieren 
    > Leistungsverzeichnisse zwischen verschiedenen Formaten konvertieren, z.B. 
    GAEB, Excel 
         - Voraussetzung für den problemlosen (?) GAEB-Schnittstellen-Einsatz 
    sind VOB-gerechte Einzel-PositionsTexte, d.h. Texte die auf der Basis des 
    StLB entstanden sind 
          - Schnittstellen zu CAD-Software  >
    x
  
     >>> P+B 4/960  G7 S.312 ff 
    
    
  - K3KostenControlling  
    > bietet als integriertes Software-Paket das komplette Leistungsbild für das 
    professionelle Baukostenmanagement 
    
    
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     PositionsText-DB | 
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    > dieses Kapitel ist die ausführliche WeiterFührung von
    
    hier  /ggf erst da lesen
  
     
    LV-Texte  = LV-TextPositionen  
    
     
    
    > hier geht es um Kauf-DatenBanken für standartleistungsbuch-gerechte
    LV-TextPositionen,  d.h. 
    gewerkeorientiert-auszuführende  einzelne  BauLeistungen  > idR 
    sind diese LV-Texte auch mit EinheitsPreisen (EP) versehen 
     > das Gegenstück dazu  > Kosten-DB für
    
    BauElemente / BauwerksTeile / GesamtGebäude  s. bei mir unter
    BAUKOSTEN
  
    
  
     
     
    STLB-Bau Online  
    > mehrere Millionen Ausschreibungstexte aus fast allen Gewerken des StLB 
    
     
    
    > für jedes Gewerk gibt es hier eine extra Seite mit DemoBeispiel  und 
    weiterführenden Hinweisen zum Umfeld dieses speziellen LV-Textes 
    
 
  
     
     Heinze
    
    Ausschreibungstext-Manager  > ein universelles Tool zum 
    recherchieren 
    
     
    
    a)  SchlagWorte  > SuchFunktion in Hersteller-LV-Texten  
    und Neutralen Muster-LV-Texten   
     
     
    b)
    
     Gewerke  > a) erst auswählen  > das Gewerk  + 
    dann weiter eine besondere GewerkeLeistung                       
    b) dann dazu auswählen aus Hersteller-LV-Texten  oder Neutralen 
    Muster-LV-Texten  
     
     
    
    c) DIN 276  > a) erst für die entsprechende KG das entsprechende 
    Bauteil wählen                    
    b) dann dazu auswählen aus Hersteller-LV-Texten  oder Neutralen 
    Muster-LV-Texten 
    
     
     
    - 
    
    Heinze AusschreibungsTexte  
    Stand Dez. 2010 
    > über 16.000  VOB- und normgerechte AusschreibungsTexte  zu 64 
    Gewerken 
    aus den Bereichen Tiefbau, Rohbau, Ausbau, Haustechnik und Freianlagen > über 10 Mio TextVarianten mit Schnittstellen zum AVA-Programm 
    > ein Textgenerator hilft bei der dynamische Textbildung für die 
    Bildung von individuellen LV-Texten  
     
    
    > über 400.000 ProduktInformationen in Text + Bild > KostenErmittlung 
    durch angegebene EinheitsPreise (EP)  und KostenGruppen (KG) 
    entsprechend DIN 276 > kostenlose
    Demo-CD   
     
     - ein Hinweis > HEINZE bietet auch 
    Checklisten für alle Gewerke   > 
    diese Listen unterstützend beim Ausschreiben nutzen, damit auch alle notwendigen 
    Leistungen überhaupt erstmal erfasst werden
 
 
   
     
    
    
    AIS  Ausschreibung  > eine Parallel-Entwicklung zu 
    HEINZE in kleinerem Format 
     >
    AIS ist in 
    erster Linie wie HEINZE ein BauProduktenHersteller-InformationsDienst 
     > LV-Texte werden aber nur als 
    Hersteller-LV-Texte angeboten 
    
 
   
     
    
    BKI 
    KOSTENplaner 12 
     
    > BKI BAUPREISE 2010/AVA-Schnittstelle  > dieses Tool wird zusätzlich 
    benötigt um die PositionsTexte in ein AVA-Programm zu übertragen 
     > in der BKI-DB werden über 100.000 StLB-gerechte LV-Positionen mit 
    Baupreisen vorgehalten > für ein konkretes Objekt werden diese Texte bei 
    der KostenErmittlung nach DIN 276  aus den BauElementen automatisch 
    generiert, sie sollten aber auch aus der PositionsText-DB frei auswählbar 
    sein (?)
 
 
  
       
    
    sirados  > herausgegeben von der WEKA MEDIA GmbH  (früher: Edition AUM 
    GmbH)   
    > sirAdos-Baudaten sind Marktführer bei 
    produktneutralen Ausschreibungstexten und marktrecherchierten Baupreisen. 
     
    das sirAdos Baudaten-Angebot für Planer ist gegliedert in Module (Software-Bundle) zu folgenden Bereichen; 
    
    
     
    - Modul
    Wohnungsbau  > 62 
    Leistungsbereiche mit über 30.000 Positionen (Neubau, Altbau, 
    Gebäudetechnik) 
    >
    Elemente nach DIN 276: 2.200 Elemente für Neubau (inkl. Gebäude-technik), 
    800 Elemente für Altbau und Bauen im Bestand 
    >
    vorformulierte technische Vorbemerkungen für 66 Leistungsbereiche 
     - Modul Hochbau  > 66 Leistungsbereiche mit über 32.000 
    Positionen 
    > über 4.000 Elemente (inkl. Gebäudetechnik) 
    > VOB - Vorbermerkungen und Vertragsbedingungen: sowohl für VOB- als auch 
    für BGB Verträge 
     - Modul Planerischer Tiefbau / GaLa  > Baudaten für 
    Kostenplanung und Ausschreibung 
    - marktrecherchierte, aktuelle "Von-mittel-bis"-Baupreise 
    > Software für Kostenplanung 
     - Modul Asbestsanierung  > 750 Positionen für Asbestsanierung 
    und Asbestzementierung 
    > 23 Elemente zur Asbestzementsanierung 
     - Modul Reinigung / Wartung  > 10 Leistungsbereiche mit 480 
    Positionen  
    > 360 Elemente 
     - Modul Gebäudekatalog Neubau-Wohnungsbau  > Kostenschätzung 
    mit Gebäudeelementen in unterschiedlichen Ausführungsvarianten 
    > inklusive Gebäudeassistenten 
    > einschließlich der kompletten Datenbasis mit Elementen und Positionen 
     - Modul Kalkulationsdaten  > 60 Leistungsbereiche mit 25.000 
    Positionen inklusive Altbau 
    > Kalkulationsansätze: Einheitspreis, Lohnkosten, Materialkosten, 
    Gerätekosten 
     - Modul Kostenplanung  > Software für die Elemente Kalkulation 
    ohne Baudaten  
    > Auswertung nach DIN 276  
    > Auswertung nach Leistungsbereichen 
    > Anzeige der kostenintensivsten Positionen 
     - Modul VOB - Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen  > 
    Verfassen von regelkonformen technischen Vorbemerkungen pro Gewerk (nach 
    VOB/C) für Ausschreibungen 
    > Erstellen von VOB-gerechten Vertragsbedingungen (nach VOB/B) ohne 
    Nachtrags- und Kostenrisiko 
     
     - Baupreishandbücher > getrennt für Neubau   Altbau   
    Gebäudetechnik   Tiefbau/GaLa 
    > sirAdos-Handbücher beinhalten Kurztexte mit „Von-mittel-bis“-BauPreisen  
    jeweils für ein spezielles BauTeil bzw  BauProdukt
  
    - Loseblattwerke > getrennt für Neubau  + Altbau > 
    Ausschreibungstexten und marktrecherchierten „Von-mittel-bis“- Baupreisen 
    als Datengrundlage vorzugsweise für den Wohnungsbau 
     
     - sirAdos-Online-DB  > für Baupreise – Ausschreibungstexte – 
    Leistungsverzeichnisse (?)  
    
     - in Verbindung mit der sirAdos-Online-DB wird der sirAdos-DownLoadManager 
    (DLM) angeboten   > Elemente dieses DLM sind eine auf dem PC zu 
    installierende sirAdos-Software  und ein USB-Dongle > 
    die gewünschten DownloadDaten werden auf dem Dongle gespeichert  und 
    später über diesen Dongle abgerechnet
  
    > die Online-DB-Nutzung als Alternative zum Kauf eines der obigen 
    Software-Module  für Gelegenheits-Ausschreiber 
     
    
  
    
     
      
    M. Mittag - 
    Software zur Ausschreibung + KostenPlanung   
     - so sehe ich es  > über die 
    Zeiten gibt es unter dem Namen M. Mittag eine Fülle von verschiedenen 
    Ausgaben zur LV-TextErstellung und KostenPlanung  zB vom 
    WEKA-BaufachVerlage,  Mittag-Verlag Gesellschaft mbH Maria Rain,  
    Vieweg,   
     
     
    - ich möchte das Schrifttum in drei Kategorien gliedern;  
     a) ausformulierte StLB-konforme 
    LV-Texte  mit EP  >
    
    VOB/C-konforme AuswahlPositionen mit aktuellen BauPreisen 
     
    und 
    b) eigen-TextErstellung über VOB-C-gerechte Matrix  >
    
    VOB/C-konforme StandartLeistungsBeschreibungen 
     und ausserdem c) Software 
    bezüglich GebäudeKosten nach DIN 276  KG-orientiert  
    
  
    - als PrintFassung wird das von WEKA-Verlag alles nicht mehr 
    angeboten, dafür wird bei InternetRecherchen jetzt auf eine Online-DB 
    verlinkt
  - 
    
    Baupreise-online.de  
     
    > wird angeboten als das neue Produkt WEKA "Baupreise-Online" 
    > Zugriff auf ca. 24.000 VOB/C - konforme Auswahlpositionen mit aktuellen 
    Baupreisen für 50 Gewerke 
    > DB für Ausschreibung, Angebotsprüfung, Erstellung von Kalkulations-LV's 
    oder Baukostenplanung nach DIN 276
  
     - vom Mittag-Verlag habe ich die MITTAG BAUDATEI  mit 
    folgenden EinzelBänden 
    > Teil 1 - LB Tiefbau  > Gewerke 000   001   002   
    003   005   006   008   009   
    010   080
  > Teil 2 /Bd 1 - LB Rohbau  > Gewerke 000   
    001   002   012   013   099 > 
    Teil 2 /Bd 2 - LB Rohbau  > Gewerke 014   016   017   
    018   020   021   022   
    
     > Teil 3 /Bd 1 - LB Ausbau  > Gewerke 000   001   
    023   024   025   027   028   
    029 > Teil 3 /Bd 2 - LB Ausbau  > Gewerke 030   031   
    032   033   034   035   036   
    037   039  
  > Teil 4 /Bd 1 - LB HausTechnik  > 
    Gewerke 040   042   044   045   046 
    > Teil 4 /Bd 2 - LB HausTechnik  > Gewerke 047  050   
    052   053   057   058   075 
         > zu jedem 
    Gewerk gibt es dabei folgendes Schrifttum;    a) 
    StandartLeistungsBeschreibung  > der StLB-Text mit PrüfListe  und 
    Syntax zur StLB-LV-Text-Erstellung    b) AuswahlPositionen  > 
    das sind ausformulierte LV-Texte mit EP   
     > Teil 5 - GebäudeDaten WOHNBAU  > KostenPlanung nach DIN 276 
    /Flächen- und Raum-Kennwerte für KG
  > Teil 6 - GebäudeDaten NICHTWOHNBAU  > KostenPlanung 
    nach DIN 276 /Flächen- und Raum-Kennwerte für KG 
     
     - an Mittag-Software habe ich:   > 
    MITTAG-LeistungsBeschreibungen Version 1.0   aus: 
    Mittag-BauKosten-ProgrammReihe 
  > KostenPlanung nach DIN 276 Version 
    5.0  aus:  WEKA BauKosten-ProgrammReihe  /Herausgeber:  
    M. Mittag 
    /hier geht es um KostenErmittlungen für GebäudeTypen + GebäudeArten 
     
       an dieser 
    Stelle mal der Hinweis  > wenn ich hier so ausführlich aufzähle was ich 
    habe, dann weil dieses BAU-WEB meine schriftlichen Notizen ersetzt incl 
    PapierAblagen in diversen AktenOrdnern 
    /weil ich zB von unterwegs hier nachsehen kann was ich eigentlich selbst 
    habe 
      
    
     - wenn ich  diese frühen Mittag-Publikationen jetzt im Nachhinein 
    bilanziere  > alles nur teure Investitionen ohne Wert,  praktisch 
    zur Anwendung kamen dann meist nur EigenEntwicklungen mit Hilfe von WORD + 
    Excel 
    
  - M. Mittag  + ich > durch das Bekanntsein mit der von M. 
    Mittag herausgegebenen BauKonstruktionsLehre  war ich auf die M.Mittag 
    AVA-Software fokussiert > ich war sogar Mitglied im GESBIG Arbeitskreis 
    für KostenPLanung  und habe damit auch die 9-bändige lose BlattSlg der 
    MITTAG BAUDATEI (Mittag-Verlag)  sowie diverse parallel dazu 
    herausgegebene Software erworben (s. oben) 
  > da ich für mich selbst mal den 
    Durchblick auf das gesamte Spektrum der Mittag-Produkte schaffen wollte, 
    hatte ich mir vom Besuch einer LehrVeranstaltung die Professor Mittag 
    persönlich zum Thema "LeistungsBeschreibung 
    und KostenPlanung" abhielt, besonders viel versprochen > die 
    LehrVeranstaltung ging voll am Thema vorbei, so wie ich es heute noch 
    in Erinnerung habe, er hat sich vordergründig über Planungen zu 
    energetischen Bauten ausgelassen 
    /mein Eindruck damals war, er hat wohl selbst nicht ganz den Durchblick, was 
    da alles (und auch wer + wo überall)  an AVA-Publikationen unter seinem Namen 
    herausgegeben wird  und wie damit umzugehen ist (aber ich kann mich 
    auch täuschen)
  
     
     
    
      
    weitere StLB-konforme LV-PositionsText-Entwickler/Anbieter
  
    - Kohlhammer-Texte  > nicht mehr am Markt (?) 
    
  
    - 
    REWI-LV  
    > Ausschreibungstexte sind für 30 Leistungsbereiche (= Gewerke) erhältlich 
    mit Preisen für Lohn + Material    | 
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     LB  
    - LeistungsBeschreibung | 
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    > dieses Kapitel ist die ausführliche WeiterFührung von
    
    hier  /ggf erst da lesen
  
    
     
    
    zwei Arten von Leistungsbeschreibungen:  a) die Leistungsbeschreibung mit
    LeistungsProgramm  = 
    funktionale LeistungsBeschreibung  /Global-PauschalVertrag 
     und  b) die 
    Leistungsbeschreibung mit detailliertem LeistungsVerzeichnis  
    /Detail-PauschalVertrag
 
  
    - in der VOB s. dazu  > VOB-A § 9  
 
  
    
     
    
    zu a)
    
        funktionale LeistungsBeschreibung 
    
     
    -
    eine LB kann mit einer AST(Aufgabenstellung)-TextFassung  beginnen und 
    dann schrittweise weiter entwickelt werden
  - FreiTexte  > 
    der Inhalt /Text unterliegt keinen formalen Vorgaben
  - MarkenBezeichnungen   ... oder gleichwertig   
    
  - der AN trägt das 
    MengenErmittlungs-Risiko  /hier gibt es MengenErmittlung + Aufmass 
    nicht
  - der AN muss für sich fehlerfrei + vollständig planen
  - 
    rechtliche Betrachtung  >
    
    Funktionale Leistungsbeschreibung - welche Risiken bestehen fuer 
    Bauunternehmer   
     - der AG sollte sein ForderungsProgramm mit /über CheckListen erstellen 
     > dazu eine excellente CheckListe  
    >
    
    Muster-BauBeschreibung 
     - CheckListen /RaumProgrmme /Formulare besonders von Heinze  s.
    
    hier
 
  - Beispiel  >
    
    Funktionale Objektbeschreibung für erweiterten Rohbau im Wohnungsbau - 
    Mustertext -
 
 
  
    
     
    
    zu b) Leistungsbeschreibung mit detailliertem  LeistungsVerzeichnis
  
    
        - auch in Leistungsbeschreibungen mit LV können sich einzelne Positionen 
    finden, die funktional beschrieben sind (Beispiel: "ein Stück FettAbscheider")
  
    - bei detailliertem LV wird der Inhalt der LV-Texte vorrangig gegenüber 
    pauschal gefassten VertragsKlauseln gewertet, also zB erheblich falsche 
    MengenAngaben bewirken gültige NachForderungen, auch wenn sie per Klausel 
    formal ausgeschlossen sind 
 
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        AngebotsAuswertung /PreisSpiegel | 
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    - Angebote sind rechnerisch,  technisch  und 
    wirtschaftlich zu prüfen
  - Regelungen zur AngebotsAuswertung 
    gibt es vorrangig in der VOB-A  die regelmässig nur bei öffentliche 
    Auftraggebern zur Anwendung kommt
  
     - Einzelheiten bei der Prüfung sind; > sind alle Positionen richtig 
    audgefüllt ? > 
  >>> P+B 3/2000  G5 S.47 ff
 
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    nachfolgende vier Grafiken gehören zu einem BeispielVorgang  für das 
    Einholen von Angeboten, die Auswertung + Aufbereitung für den AG  und 
    letztlich die Findung des besten Bieters   / verwendet dazu wurde 
    MS Ecxel 97
  - die 5 
    ausgewählten Bieter wurden im Vorfeld ausgiebig auf ihre Eignung für diese BauAufgabe hin überprüft
  
    - hier 
    in der Listung für den AG zum Vergleich nebenander zusammengestellt sind nur 
    die geprüften ZahlenWerte,  dazu gibt es dann noch einen TextKommentar 
    der auf die Hinweise der Bieter eingeht
    1. Auswertung von 5 eingegangenen Angeboten zusammenhängend gegenübergestellt 
     > alle Angaben, die Rückschlüsse auf 
    Bietende und BV zulassen sind geschwärzt
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    2. Zusammenstellung von LeitPositionen (= ausgewählte EinzelPositionen) der 
    UrsprungsAngebote  der 3 günstigsten Bieter 
     > es handelt sich dabei um die 
    kosten-bestimmenden Leistungen dieser BauAufgabe 
     > für diese LeitPositionen ist 
    jeweils ein GesamtPreis angegeben
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    3. Gegenüberstellung/Auswertung von LeitPositionen  der 3 günstigsten 
    Bieter  nach dem BieterGespräch
  
    > hier sind jetzt für die LeitPositionen die EinheitsPreise ausgewiesen
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    4. überarbeiteter PreisSpiegel für die 3 günstigsten Bieter nach 
    durchgeführten BieterGesprächen  
  
    > hier sind jetzt Unklarheiten geklärt  und z.T. neu 
    ausgehandelte EinheitsPreise berücksichtigt
  
    > für die 3 Bieter erfolgt jeweils eine Gegenüberstellung von alt  
    und  neu
  > ganz unten rechts 
    die Summe von 288.468,00DM  ist der KostenAnschlag (Lph 7) unseres 
    PlanungsBüros
  > dieser 
    KostenAnschlag berücksichtigt eine (wahrscheinliche) Inanspruchnahme von 
    BedarfsPositionen und liegt deshalb über den 3 geprüften Angeboten
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        AuftragsErteilung /BauvertragsAbschluß | 
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    > dieses Kapitel ist die ausführliche WeiterFührung von
    
    hier  /ggf erst da lesen
 
  - beauftragen kann nur die 
    Bauherrschaft, nicht das BauBüro, dass die AngebotsAufforderungen verschickt 
    > also Vertrags- bzw Beauftragungs-Unterschriften müssen von der 
    Bauherrschaft sein
  > Ausnahme 
    wäre eine von der Bauherrschaft erteilte Vollmacht  
     > auch rechtssichere 
    ZusatzAufträge  + RegieStunden-Bestätigungen  sollten 
    mit Vollmacht abgesichert sein
 
 
  
    
     
    
    Ausführungs-LV    
     - sofern das Angebots-LV korrigirt, überarbeitet, ergänzt wurde,  
    sollte eine aktuelle Fassung als Ausführungs-LV  erstellt und 
    VertragsBestandteil werden  
    
         
    - dieses Ausführungs-LV ist /kann sein gegliedert in VergabeEinheiten  > 
    zB  Los01 - RohbauArbeiten
  - eine VergabeEinheit besteht aus 
    unterschiedlichen PositionsArten  > Normal-,  Alternativ-,  
    xxx-Position
  
    -
    
     
     
     
    
     
    
    weitere Formen von
    VertragsAbschlüssen zur
    BauDurchführung  (unsere praktizierte Vorgehensweise)
  
    - ZuschlagsSchreiben  > erfolgt idR. als Reaktion auf ein vorliegendes 
    Angebot, sofern dieses unverändert angenommen wird  und die 
    VOB-B dabei vereinbart wird 
    > inhaltlich-gutes FormularBeispiel  > P+B, 
    1.1/2002  Gruppe 5 / Seite55  (Abb wäre 
    UrheberRechtsVerletzung ?)
 
  - BeauftragsSchreiben 
    > ersetzt bei kleinem LeistungsUmfang eine 
    formal-vertragliche Vereinbarung > alle für einen WerkVertrag 
    wesentlichen SachVerhalte fliesen hier mit ein 
  
     - LieferVertrag  = quasi ein BestellSchein  > wenn es 
    nur um bereits fertige BauProdukte geht 
    
        
 
  - NachtragsAuftrag  > 
    s. bei mir unter
    
    NachtragdManagement
  
    
  
    
     
    noch zum Thema Bau-VertragsKlauseln
   - 
    Zusätzliche VertragsBedingungen (ZVB)  
    für die Ausführung von BauLeistungen  
  
    > hier sind AGB-gerechte zusätzliche VertragsKlauseln, die 
    zusätzlich zur VOB-B  bei einem BauVertrag vereinbart werden können, 
    ohne dabei die VOB-B auszuhebeln.   
 
  
    - sirados  > bietet an eine StandartTexte-Slg  zu 
    
    Vorbemerkungen zum LV 
    
  
    > erstellen von Rechtlichen 
    Vertragsbedingungen (nach VOB/B),  das sind VOB-gerechte 
    Vorbemerkungen zum LV 
     
    > verfassen von Technischen 
    Vertragsbedingungen (nach VOB/C) für über 66 Gewerke, das sind rechtlich 
    einwandfreie technische Vorbemerkungen zum LV 
     > mein Kommentar dazu s.
    hier
 
  
    - WEKA-BauFachverlag  > 
    
    VOB - Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen 
     > Erstellung von rechtlich 
    einwandfreien Technischen Vertragsbedingungen (nach VOB/C) und juristischen 
    Vorbemerkungen (nach VOB/B)  
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        KostenFortschreibung /KostenKontrolle | 
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    Schwerpunkt der KostenKontrolle ist das
     NachtragsManagement
  VolksMund  > vom Angebot 
    hat man sein Einkommen 
    
         
    
                    
    > vom Nachtrag hat man sein Auskommen
  
    
     
    
     
    die Notwendigkeit von Nachträgen 
     
    a) Quellen aus dem Vorfeld der BauDurchführung 
     > 
    baubegleitende Planungen > regelmässig wenn vor ProjektFertigstellung  
    mit dem Bau begonnen wurde  > Planungsänderungen / Nachträgliche Zusatzwünsche 
    des Bauherrn  
    > fehlerhafte / unzureichende Planung  
    > vergessene Arbeitsschritte  
    > spekulative Angebote  
    > Verwirklichung (nicht) erkannter oder (nicht) erkennbarer Risiken, 
    insbesondere Baugrundrisiken
  b) Quellen während der 
    BauDurchführung
  
    > Zusätzliche Leistungen, veranlasst durch Auftraggeber, 
    Auftragnehmer oder Dritte  
    > Entfallene Leistungen  
    > Eingriffe in das „Wie“ der Bauleitung / Bauzeitnachträge / Eingriffe in 
    die Arbeitsstruktur des Auftragnehmers / incl BauLeiter-Wechsel
 
  -
    AnspruchsGrundlagen für NachtragsForderungen 
     > Anpassung der Ausführungsfristen nach §§ 5.1-5.4 und §§ 6.2-6.4 
    VOB/B > Preisanpassung nach §§ 2.3 bis 2.8 VOB/B > Entschädigung nach § 642 BGB > Schadensersatz nach § 6.6 VOB/B > Vertragsstrafe nach § 11 VOB/B   
     
    - NachtragsVereinbarung    > NachtragsForderungen immer 
    schriftlich beantragen  bzw über 
    BestätigungsSchreiben verbindlich vereinbaren 
     - Regie-Stunden   >  stehen in Verbindung mit 
    BauLeistungen, die nach Material und Zeitaufwand ausgeführt und berechnet 
    werden 
    > der Überwacher (Lph 8) bestätigt durch seine Unterschrift lediglich, dass 
    der AN diese Stunden geleistet hat,  nicht aber, das 
    dieser StundenAufwand auch erforderlich war (OLG Düsseldorf, Urt. v. 
    14.07.95, Az: 5 U 259/93) 
    
         
    - Eventual- /BedarfsPositionen im LV   
    
        > hier waren Zusatz-Kosten im LV schon angedeutet worden > für 
    derartige LV-Positionen sollte schon beim KostenAnschlag für die 
    Gewerke-Summe eine Erhöhung gesetzt werden
  
     - BauControlling  
    > gemeint ist hier vordergründig die baubegleitende Qualitätssicherung,  
    die KostenKontrollen sind nur ein Modul des BauControllings /dazu werden 
    gesonderte DL beauftragt
 
 
  
    
     
    
    KostenVerfolgung 
     
    > Ziel der KostenVerfolgung  > laufend den Überblick über den aktuellen 
    KostenStand haben > nur mit kontinuierlicher KostenVerfolgung 
    gibt es zuverlässige KostenSicherheit
  > ein recht brauchbares
    Formular zur KostenVerfolgung habe ich noch nicht ausgemacht, 
    wahrscheinlich ist das auch sehr schwierig wegen der unterschiedlich 
    gelagerten BauAufgaben,  weil es mit dem BauFortgang flexibel 
    mitwachsen sollte etc
 
   meine Praxis  >  ich 
    habe mir deshalb über Excel eine eigene FormularStruktur aufgebaut, wo ich 
    meine, dass sie auch handhabbar ist, der Bauherrschaft zur schnellen 
    Orientierung dienen kann 
      
    > in zeitlichen Abständen eine aktuelle ZusammenFassung des bisherigen 
    Standes erstellen   > verteilen an die Bauherrschaft  und i.A. 
    der Bauherrschaft an ggf weitere KostenBeteiligte am BV (SteuerBerater) 
     > nachfolgend dazu ein Beispiel KOSTEN-KONTROLBLATT  das 
    abschliessend  dann nochmal als KOSTEN-ENDSTAND-KONTROLBLATT  
    wiedergegeben ist 
     
    
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    KOSTEN-KONTROLLBLATT   
    
     
    - hier nachfolgend kommt das DeckBlatt der 5. Fassung   -  die letzte, abschliessende 
    ist die 7. Fassung
  
    - in der Listung erfasst sind > alle bisher am BV beauftragten Firmen  
    mit ihren jeweiligen LeistungsBereichen (Gewerken) 
    > ursprüngliche und aktuell hochgerechnete 
    Angebote > bisher gestellte AbschlagsRchngen incl deren Beträge 
    > bisher geleisteter ZahlungsStand
  - die Listung ist, was ihre 
    Struktur betrifft flexibel, d.h. es werden im Verlauf auch neue Spalten 
    eingefügt,  ZelenBereiche geteilt,  Kommentar-Zeilen eingefügt  
    etc > mit Excel lässt sich das unproblematisch tun
 
  - 
    beispielgebend ist hier wiedergegeben die Seiten 1  von insgesamt 8-Seiten-Listung   
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        RechnungsPrüfung /ZahlungsVerkehr | 
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    AbschlagsZahlungen
  > für 
    in sich abgeschlossene Leistungen
  
    > bei BGB-Vertrag müssen derartige 
    Zahlungen im Vertrag vereinbart werden  
      > bei VOB-B-Vertrag sind 
    AbschlagsZahlungen auf Antrag in Höhe des Wertes der erbrachten 
    Leistungen zu erbringen
  > ForderungsGrundlage ist 
    die Vorlage einer 
    prüfbaren Abrechnung
  > GegenForderungen (zB zur MängelBeseitigung  
    2-3-facher MinderWert) können einbehalten werden 
     > einschl. UmsatzSteuer 
     > FälligkeitsKriterium für 
    AbschlagsZahlungen ist die Fertigstellung /nicht die Abnahme
 
 
  
    - 
    BauabzugSteuer
  > nach §§ 
    48 bis 48d EStG  gilt für BauLeistungen: 
        von jedem, an den AN 
    zu zahlenden Betrag (Betrag einschl. MwSt)       
    muss der AG (Bauherrschaft) ab 01.01.2002                
    einen SteuerAbug von 15% an das für den AN zuständige FA 
    direkt abführen
  > dieser SteuerAbzug ist nicht erforderlich, wenn 
    der AN eine zum Zeitpunkt der Fälligkeit gültige 
    FreistellungsBescheinigung (FotoKopie) vorlegt
  > Ausnahmen davon 
    bei Unterschreitung einer festgelegten BagatellGrenze  > 15.000,-  
    bzw 5.000,- €
  
     - in Verbindung mit den RchngsPrüfungen spielen weitere Sachverhalte 
    eine Rolle  > nachfolgend bringe ich dazu ein ausgeführtes BeispielObjekt 
    wonach einiges ablesbar ist, wie  
    jede Menge Sachstands-Mitteilungen, Argumentationen, 
    Forderungs-Rückweisungen, MängelManagement  etc  
    
  - Sonder-ZahlungsVereinbarungen  
      > Skonto-Abzug 
     > Rabatt-Gewährung  
     
    > Nachlass-Vereinbarung 
    
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    Formular RechnungsMängel   
    
    > P+B 1.1/2002 G5 Seite 106a
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    Formular AbschlagsRechnungsPrüfung   
    
    > P+B 1.1/2002 G5 Seite 106c
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    Formular SchlussRechnungsPrüfung   
    
    > P+B 1.1/2002 G5 Seite 106e
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    beispielgebend ein Schrifttums-Auszug zum Thema RechnungsPrüfungen 
     - es handelt sich dabei um den 
    PrüfZyklus in der SchlussPhase eines BauVorhabens 
     - wiedergegeben sind dazu die RchngsPrüfungen Nr. 1 bis 5  von insgesamt 12 derartigen Schreiben 
     - es handelt sich jeweils um die 
    Zusammenfassungen zu den AN von einzeln vergebenen Losen, wo dann die 
    eigentlichen kommentierten EinzelSeiten im Original als Anlage zugeordnet 
    sind
  - aus Schutzgründen sind 
    alle Daten, die Rückschlüsse auf das konkrete BauVorhaben zulassen, 
    geschwärzt
  - wie man erkennen 
    sollte, besteht die RechnungsPrüfung nicht aus formular-basierten Abhakungen 
    oder ZahlenEinträgen, sondern ist mühevoll-individuell verrichtete 
    KleinArbeit
  - es sollte ein Plädoyer sein, für 
    den Aufwand, der zu erbringen ist in Verbindung mit soliden RchngsPrüfungen     | 
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        SchlußRechnung | 
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    SchlussZahlung  /dargestellt in regelmässiger AblaufFolge   
    1. Voraussetzungen  durch 
    den AN > Fertigstellung  (oder Kündigung) > Abnahme > 
    prüfbahre Rechnung > nachweisbarer Zugang beim AG
  2. 
    ZahlungsUmfang  durch den AG > Wert der restlichen 
    Leistung > Zurückbehalte bei Mängeln  "Zug-um-Zug" > Einbehalte 
    gemäß § 17 VOB-B
  3. Fälligkeit  seitens AG > 
    spätestens 2 Monate nach Zugang  gemäß § 16 VOB-B  > nach § 286 BGB  
    spätestens 30 Tage nach Fälligkeit + Zugang  > danach VerzugsZinsen 
    > bei Überschreitung  > unstrittiger Teil sofort > als fristgerecht 
    gilt Buchung bei GeldInstitut des AG 
  4. Form / Aktivitäten 
    seitens AG > Information (schriftlich) an AN über angewiesene SchlussZahlung > das Wort "SchlussZahlung"  muss im Text erscheinen  
    > Hinweis auf Ausschlusswirkung weiterer Forderungen
  5. Vorbehalt  
    seitens AN   gegen Ausschlusswirkung > Erklärung 
    innerhalb von 24 WT nach Eingang der SchlussZahlung > Begründung /neue 
    Rchng innerhalb weiterer 24 WT
  5. Vorbehaltlose Annahme durch 
    den AN > NachForderungen (des AN) sind ausgeschlossen > frühere 
    Forderungen (des AN) verfallen 
 
 
  - Teil-SchlussZahlung 
    > Voraussetzung ist Teil-Abnahme > Verfahrensweise wie SchlussZahlung
 
  
    - KostenAbzüge für GesamtBauzeit > bei der SR werden dann meist 
    auch allgemeine KostenPositionen über die Gesamt-Bauzeit  
    zusammenfassend abgerechnet,  zB:    > WasserKosten     
    > StromKosten    > BauSchild-Anteil    > 
    ReinigungsAufwand    > vertraglich vereinbarter Nachlass    
    > bei der Abnahme vorbehaltene VertragsStrafe    > Minderung 
    wegen Mängel
 
 
  
    
     
    
    Sachverhalte eines BauAbschlusses  bezüglich der Kosten für 
    die BauDurchführung
  
    - bei einem BV mit mehrenen AN's,  d.h. regelmässig ein HU-Bau  und 
    weitere AN's,  sollte man von einer zeitlichen Schluss-Phase sprechen,  
    denn es wird nie der Fall sein, dass alle gleichzeitig fertig werden 
    - regelmässige Nachläufer sind zB  > AussenAnlagen,   
    integrierte GewerbeBereiche wo noch Einrichtungen eingebaut und 
    VerfahrensAbläufe erprobt werden  etc   
    - also, selbst nach der Inbetriebnahme des HauptZwecks zB Wohnen, wird 
    es noch AN's geben, die Leistungen erbringen
  - der SchlussTermin 
    fokussiert sich dabei regelmässig auf den Abschluss des HU-Bau (sofern 
    dieser auch die hauptsächlichen AusbauGewerke mit im Programm hat) > mit der 
    Stellung seiner SR  wird man dann gemeinhin vom BauAbschluss sprechen  und 
    in Verbindung damit die BauKosten-GesamtBilanz  erarbeiten
  - dieser Zeitpunkt stellt sich als 
    offizieller AbschlussTermin auch für Finanzierer + FördermittelGeber
  
    - das Geschilderte sollte wohl regelmässig so sein, wenn es um private Bauherrschaften in 
    Verbindung mit einem grösseren BV wie zB einem WGH (Wohn- und 
    Geschäfts-Haus) geht
 
  meine Praxis   
     - die Erarbeitung des kosten-seitigen Teils der AVA-Schluss-Dokumentation gehe ich idR mit 
    folgenden Unterlagen an;
  > eine 
    einfache Listung 
    über noch zu zahlende Beträge zu allen AN's  für die Bauherrschaft 
     > der HU-BAU 
    wird SR-prüfseitig gesondert als erstes abgearbeitet  
     > dann wird der Kosten-EndStand bei 
    allen weiteren AN's in einer Listung ausführlich aufgearbeitet (auch der HU-Bau wird 
    hier nochmal erfasst)
  > 
    abschliessend die gewünschten Sonder-Dokumentationen zur FördermittelVergabe,  
    dem GewerbeBereich  etc
  - 
    nachfolgend gebe ich dazu jeweils ein Beispiel  und zwar nur von den 
    entstandenen Listungen dazu kommt dann noch ein Stapel von Begleit-Schreiben  
    /derartige Schreiben  s. 
    hier
 
 
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    Listung über noch zu leistende Zahlungen
  - diese 
    Listung soll der Bauherrschaft helfen, sich auf die SR-Phase vorzubereiten
  
    - in einer Legende auf Seite 3 folgen noch ein paar Hinweise zum Umgang mit 
    dieser Listung,  u.a. steht hier; >  das kursive Textstellen auf strittige 
    /nicht-zahlbare ZahlungsForderungen hinweisen > fett gedruckte + 
    unterstrichene ZahlBeträge sind hingegen grundsätzlich noch zu leisten   
    - diese Listung ist eigentlich auch ein Element der KostenFortschreibung /KostenKontrolle     
  - beispielgebend ist hier 
    wiedergegeben ist die Seite 1  von insgesamt 3-Seiten-Listung
 
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    SR-Prüfung des HU-BAU  
  - in 
    den einzelnen Spalten kommen Aussagen wie folgt; 
     1. 
    Spalte von links  > GP aus dem Vertrags-LV  /Netto 
     2. 
    Spalte von links  > Nicht-Inanspruchnahme  /Netto 
     
    3. Spalte von links  > 
    AbrechnungsSumme insgesamt für diese Position  /Netto 
     4. 
    Spalte von links > abgerechneter MehrBetrag bzw MinderBetrag für diese 
    Position  /Netto 
     
    5. Spalte von links  > NichtAnerkennung von folgendem BetragsAnteil  /Netto 
    
     6. 
    Spalte von links  > anerkannter EndBetrag für diese Position  
    /Netto
  - bei jeder Position sind, wenn 
    nötig, gleich die erklärenden Kommentare zugeordnet > diese 
    Verfahrensweise erscheint mir 
    besser als die Arbeit mit FussNoten /allerdings gibt es damit auch keine 
    FussNoten-Ziffern
  - bei den EinzelPositionen wurden jeweils die 
    GesamtPreise  und zwar Netto, eingesetzt
  - der LeistungsTeil Erdbau /FundamentVerstärkung 
    wurde vom HU-BAU in diesem Fall nicht mit übernommen, deshalb hat der 
    LeistungsBereich  002 ErdArbeiten  keine EinzelPositionen
  - alles erstellt 
    mit MS WORD über eine Vorlage-Datei  > damit ist durchgehend 
    einheitliche Formatierung gesichert
 
  - beispielgebend sind hier 
    wiedergegeben die Seiten 1 ünd 2  von insgesamt 
    18-Seiten-Listung
 
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    KOSTEN-ENDSTAND-KONTROLLBLATT
  - es handelt sich um die FortSchreibung bzw die 
    EndFassung der Kosten-KontrollBlätter   - erfasst 
    sind alle an der BauDurchführung beteiligten (32 einzelne) AN 
  
    - in 
    den einzelnen Spalten kommen Aussagen wie folgt; 
     A  > 
    Gewerk nach StLB  und beauftragte Firma 
     B  > 
    urspr. Angebot bzw kummulierte Auflistung vom 28. Febr. xx  /Netto 
     
    C  > von mir mit Stand 28. Febr. 
    xx hochgerechnetes Angebot  /Netto 
     D > 
    einzeln gestellte Rechnungen ((RechngsNummer /Betrag-Netto)  /Netto 
     E  > 
    vom AN geforderter GesamtBetrag ohne Abzüge  /Netto 
     F  > 
    anerkannter Zahlbetrag nach SR-Prüfung vom 30.07.xx  /Netto 
     G  > 
    bisher geleisteter ZahlBetrag  /Brutto 
     
    H  > noch RestBetrag  a) 
    GesamtBetrag   b) Gewerbe anteilig   c) 
    sofort-ZahlBetrag  /Brutto
  
    J  > a) Abnahme-Datum   
    b) Gewährleistungs-Dauer   c) Ende Gewährleistungs-Zeitraum   
    d) Gewährleistungs-Betrag  /Brutto
 
  - es ergibt sich 
    hier die Schwierigkeit von Netto- und Brutto-Beträgen > das 
    Zahlenwerk der Angebote  ist grundsätzlich Netto-Zahlenwerk > die 
    Zahl-Beträge der Abschlags-Zahlungen sind Brutto-Beträge > nun kann man 
    aber nicht einfach jeweils nur den MwSt-Prozentsatz abziehen, weil bei den 
    AbschlagsZahlungen auch Skonti u.a. einfliesen > das alles noch mit in 
    der Listung fassen + erklären wollen,  sprengt deren Rahmen ! > 
    dabei ist noch zu beachten, das es sich hier im Verhältnis nur um 
    Krümel-Beträge handelt > die wirklich gezahlten Beträge sollten auf jeden 
    Fall in der Listung auftauchen damit man sich schnell orientieren kann > 
    deshalb das verwenden von Netto  und Brutto
  - in Spalte J  
    kommen erforderlichen Angaben zum Sachverhalt Gewährleistung  
    als geschuldete Leistung (Lph 8) des BauÜberwachers  an die 
    Bauherrschaft
 
  - alles erstellt über Excel-Listen  > 
    ich bin mir nicht sicher, ob es AVA-Software gibt, mit der ich zu den-gleichen Ausdruck-Seiten komme  /und wenn, dann steht immer noch die 
    Frage des damit verbundenen Aufwandes  und der Handhabung im 
    praktischen Umgang
 
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    beispielgebend sind hier wiedergegeben die Seiten 8 ünd 9  von insgesamt 
    12-Seiten-Listung
 
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    RECHNUNGSZUSANMMENSTELLUNG FÖRDERMITTEL   - bei Inanspruchnahme zB von FörderMitteln für nur einen speziellen FunktionsBereich eines 
    WGH's (also Wohn- und Gewerbe-Funktionen) werden gesonderte Kosten-SR 
    erforderlich
  - nachfolgende Listung rechnet in der Spalte H  
    einen Prozentsatz für das geförderte "reine Wohnen" und weist dann in 
    der Spalte I  den einsprechenden Betrag dafür aus, also den 
    förder-fähigen Betrag 
  - für steuerliche Belange (u.a. 
    USt-Sachverhalte)  habe ich 
    übrigens nochmal eine gesonderte Listung KOSTEN-GEWERBETEIL  
    erstellt, wo nur die für den GewerbeBereich rausgerechneten Kosten erfasst 
    sind  mit z.T. erklärenden Kommentaren (FA-Prüfung) > dazu habe ich 
    die vom SteuerBerater auf KostenStellen bisher gebuchten Zahlungen 
    kommentierend mit einbezogen > die KostenBeträge sind hier zwar niedriger, aber die Listung ist 
    nahezu gleich umfangreich
  - interessierten Bauherrschaften kann ich 
    dazu genauere Erklären zeigen, nur hier im öffentlichen Raum bewege ich mich 
    mit dem schon gezeigten auf sehr dünnem Eis
 
  - beispielgebend sind 
    hier wiedergegeben die Seiten 1 ünd 7  von insgesamt 12-Seiten-Listung
 
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