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BAUPLANUNG    BAUBETREUUNG        
 
 

x x
 

Bautechnische Berechnungen / Nachweise 

Bearb-Stand: Juli 2011  die Kapitel hier sind:
   - Bautechnischer Brandschutz

   - Sachverhalte zum WärmeSchutz / EnEV

   - FeuchteBilanz-Berechnungen nach DIN 4108

   - Bautechnischer Schallschutz

   - weitere Schutz-Bereiche am Bau

   - x  

   - Flächen- und Volumen-Berechnungen am Bau

   - statische Berechnungen

   - x

    BrandSchutz  

 Grundlagen  - das Brandschutz-Konzept
 

ganzheitliches Brandschutz-Konzept  > 

 

- Baulicher BrandSchutz  > Tätigkeitsfeld von BauPlanung + BauDurchführung

- Abwehrender Brandschutz  > das ist dann der Part der Feuerwehr


> Brandschutz-Konzept zur Thematik KühlraumBau  s. hier
 


- der bauliche Brandschutz muss folgende Aspekte berücksichtigen;

1. Brandverhalten von Baustoffen

2. Feuerwiderstand der Bauteile

3. Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte durch Brandwände und -schutztüren

4. Fluchtwege-Planung

5. aktive Brandbekämpfung  u.a. durch Sprinkleranlagen


 

 Vorschriften und Richtlinien

- BauOrdnungsrecht,  Strafrecht,  Zivilrecht

- Hierarchie  > Bauordnung, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Normen


  2 grundsätzliche BemessungsGrundlagen;

1. LBO  > Angaben zur BauGestaltung /bauseitigen DurchBildung

> auf dieser Grundlage wird der BrandSchutz pauschal abgehandelt,  will sagen es gibt hier keine vorgegeben-abzu-spulende NachweisFührung,  wichtig ist nur, dass alle relevanten brandschutz-technischen Sachverhalte erfasst werden

> HauptBezug ist dann hier die DIN 4102

2. Brandschutz für Industriebauten nach IndBauRL  in Verbindung mit der DIN 18230 Baulicher BrandSchutz im Industriebau - Brandlastberechnung

> diese IndBauRL in Verbindung mit der DIN 18230  liefert quasi einen "Fahrplan"  für eine einheitliche bradschutz-technische Bemessung /einen in sich abgeschlossenen BrandSchutz-Nachweis

> für GewerbeBauten gilt diese DIN also parallel zur LBO   bzw IndustrieBauten, die den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen, erfüllen die SchutzZiele des § 15 Abs. 1 LBO 

> der Vorteil bei diesem NachweisVerfahren, es kann Erleichterungen gegenüber der NachweisFührung nach LBO geben, u.a. deshalb, da hier weniger mit pauschalen Annahmen gearbeitet wird




 MusterRichtlinien  (vordergründig zu Brandschutz-Lösungen)

- MBO 2002  > MusterBauOrdnung

- MLAR 2005  > Muster-LeitungsAnlagen-Richtline MLAR 2005  /nur Text
                   > farbige BildGrafiken vom Missel-Professor + Text

- MLüAR 2005  > Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie M-LüAR
                    > farbige BildGrafiken vom Missel-Professor + Text

- MSysBöR 2005  > Muster-Systemböden-Richtlinie
                       > farbige BildGrafiken vom Missel-Professor + Text

- MEltBauVO  > Muster-Verordnung zum Bau von Betriebsräumen von elektrischen Anlagen

- MFeuVO  > FeuerungsVerordnung

- MVStättV 2005  > Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten

- MHHR 2008  > Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern




 Baurechtliche Zuordnung von Gebäuden

- geregelt in der BO § 2 GebäudeKlassen
1. Abhängigkeit von Nutzung

2. Abhängigkeit von Höhenentwicklung


- NutzungsRegime  > Ansammlung von Menschen,  Lagerung explosionsgefährdeter Güter  etc


- BrandSchutz im Bestand  > Juristische Anforderungen an das Bauen und den Brandschutz im Bestand
                                    > Instandsetzungsmaßnahmen bei Wohngebäuden

- BrandSchutz und GewerbeBau  > PorenBeton-Studie



 Erschließung, Zufahrtswege, Zugänge und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
 

- BO § 5 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken

> Notwendigkeit

> Forderungen
> Lösungen




- BrandVerhinderung / GegenStrategien durch Entscheidungen bei der GebäudePlanung

 

 Brandabschnitte
hier sind folgende Sachverhalte von Bedeutung;


1. Abgrenzung baulicher Anlagen gegenüber Nachbargrundstück

2. Unterleitung großer Gebäude

3. Eingeschossige und mehrgeschossige Gebäude

4. Brandwände

5. Wände anstelle von Brandwänden

6. KomplexTrennwände  > KomplexTrennwand + BrandWand im BildVergleich

7. Decken

8. Ausbildung in Grenzbereichen

9. Öffnungen und Durchbrüche in BrandschutzKonstruktionen
> Brandschutz-BauteilLösungen zur Thematik KühlraumBau  s. hier


- PowerPoint-Bearbeitungen zum Thema Brandabschnitt  > BildGrafiken mit TextBeschrieb 01

- Google-Suche  > Bilder zu Brandwänden



Abschottungen (Schott's)
- AbschottngsPrinzipien
- Durchdringungen und Abschlüsse

> umfangreiche DetailDarstellung von Brandschutz-BauteilLösungen zur Thematik KühlraumBau  s. hier



haustechnische BrandBekämpfung
- BrandMelde-Anlagen

- Rauch- und WärmeAbzugs-Anlagen

- Lösch-Anlagen  > WasserLösch-  GasLösch-  Sauerstoffreduzierungs-Anlagen




 Rettungswege

hier sind folgende Sachverhalte von Bedeutung;

1. Erster und zweiter Rettungsweg (= EvakuierungsWeg)
> BO § 33 Erster und zweiter Rettungsweg   /weiter die §§ 34 bis 38

> Beschilderung,  RettungsPläne

2. Lage und Abmessungen der Rettungswege

3. Räumungszeit

4. Gänge, Flure, Balkone, Treppen, Treppenräume, Aufzüge,  Rampen, Schleusen, Tunnel




 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

hier sind folgende Sachverhalte von Bedeutung;


1. Begriffe: Baustoff  <-> Bauteil
                brennbar  <-> nichtbrennbar
                feuerhemmend  <-> feuerbeständig    > Feuerwiderstand


2. Baustoffklasse

3. Erläuterung DIN 4102 Teil 1 bis Teil 18


4. Kennzeichnung von Baustoffen und Bauteilen  > CE-Kennzeichnung


5. BauRegelliste


- Zuordnung von Begriffen zwischen BauOrdnung §§ 28-32  und DIN 4102

> Bauaufsichtliche Benennungen  > sind Bezeichnungen aus der BauOrdnung

 Anforderungen an Baustoffe und Bauteile

nach DIN 4102 Teil 4  sind folgende Bauteile brandschutzseitig von Bedeutung;


1. Tragende Wände


2. Trennwände


3. Außenwände


4. Dach

5. Decken, Unterdecken

6. Türen, Tore, Luken

7. Fenster

 

- DIN 4102  Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

> diese DIN 4102 besteht aus vielen einzelnen Teilen  und beinhaltet brandschutztechnische Forderungen und Regelungen für den Einsatz und die Verarbeitung von Baustoffen,  Bauteilen

 

> PowerPoint-Vorstellung der DIN 4102  in allen ihren Teilen


- parallele Darstellung von DIN-Sachverhalten sind z.T. in der BO Abschnitt 4: Wände, Decken, Dächer  §§ 28 bis 32



- ausgewählte ProduktenHersteller für klassifizierte Brandschutz-Baustoffe/Bauteile
> es geht hier darum, dass speziell zur Erfüllung von BrandschutzForderungen geeignete DetailLsgen angeboten werden;

- PROMAT  > für alle Bauteile (> Stahl  etc)

- KNAUF  > für TrockenBau-Lsgen

- PorenBeton  >  für MassivBau-Lsgen




 Brandschutznachweis/Brandschutzkonzept

- Etappen der BrandschutzNachweis- /BrandschutzKonzept-Bearbeitung
> Notwendigkeit im Rahmen der Vorplanung

> Notwendigkeit im Rahmen der Genehmigungsplanung


- Inhalt/Gliederung
> Hinweise zur Erstellung von Brandschutzkonzepten und Brandschutznachweisen

- Einschalten von Sachverständigen
> 1. Stufe  = Zertifikat als Fachplaner für vorbeugenden BrandSchutz
> 2. Stufe  = Zertifikat als Sachverständiger für vorbeugenden BrandSchutz


- BrandSchutz bei der BauAusführung


 

- der Brandschutz-Atlas (B-Atlas)  ist das wohl umfangreichste + kompetenteste Werk zum baulichen Brandschutz  und sichern DeteilAusbildungen


wer diesen Brandschutz-Atlas noch nicht kennt,  es handelt sich hier durchweg um farbig-grafisch sehr anschaulich gestaltete Details mit Erklärungs-Beschrieb


 

- Link zum Brandschutz-Forum


> dieses Forum ist dem Brandschutz-Atlas angeschlossen



  BrandschutzNachweis WGH Mütze

- der BrandschutzNachweis erfolgte auf Basis der SächsBO in Verbindung mit den Teilen der DIN 4102

- nach SächsBO § 30 (1)   erfüllen die HolzBalken-Decken über EG und 1.OG  die Forderungen nach F90-AB nicht
> zu diesem TatBestand abschliessend die Stellungnahme des PrüfStatikers für dieses Objekt

- alle anderen SchutzZiele (BrandSchutz) nach der SächsBO konnten schon planungsseitig erfüllt werden

- Auszug (Abschnitt von S. 6) aus der Stellungnahme des PrüfStatikers für dieses Objekt;

    WärmeSchutz  
  Sachverhalte zum WärmeSchutz
 

- der WärmeSchutz-Nachweis  ist heute Bestandteil des EnEV-Nachweises
> er ist für Wohn- und NichtWohn-Gebäude zu führen


 in Verbindung mit dem Wärmeschutz können noch andere Berechnungen erforderlich /sinnvoll sein;

- KälteSchutz-Nachweis für Kühl- und GefrierLager-Räume  bzw -Bauten  > s. unter KälteSchutz


- WärmeAbleitung von Fussböden

- TemperaturAmplitudendämpfung /Wärmebeharrung  > sommerlicher "Kälte"-Schutz


- FeuchteBilanzen  > DampfdiffusionsBerechnungen   > Nachweis der Tauwasserfreiheit von Oberflächen
> DampfdiffusionsBerechnungen  werden immer nur für ein EinzelBauteil geführt  > Glaser-Diagramme


- Nachweis das Wärmeschutzes nach DIN 4108  für SonderBauwerke /Bauten, die nicht unter die EnEV fallen,  wo es darum geht ein bestimmtes niedriges TemperaturNivau zu stabilisieren  zB landwirtschaftlich-genutzte Gebäude, Zoo-Bauten

 

- U-Wert  und Wärmeschutz-Berechnung und   > Die Berechnung des U-Wertes
 

- U-Wert-Rechner  > damit lässt sich eine BauteilKonstruktion berechnen

http://www.u-wert.net/berechnung/u-wert-rechner  /

 

- Fenster k-Werte  > U-Werte

> verbundene Problematik RolladenKasten




 älteres Vorschriftenwerk

- WSVO

> WärmeSchutz-Nachweise nach WSVO umfassen das GesamtGebäude
a) HüllflächenVerfahren 

oder
b) BauteilMethode

> der Gesamt-Nachweis erfolgt dabei nach der WSVO  als der aktuellen Vorschrift für derartige Nachweisführungen
> die eigentlichen Berechnungen /RechenFormeln, StoffKennwerte etc  beziehen sich aber nach-wie-vor auf die DIN 4108-Grundlagen


> jegliche DampfdiffusionsBerechnzngen  sind nicht Bestandteil der WSVO
 


- TGL + DIN-Rechenwerte in vergleichender nebeneinander oder hinternander TabellenForm > s. hier



 Aspekt DenkmalPflege

Konrad Fischer /Hochstadt a. Main
http://www.konrad-fischer-info.de/7d410831.htm  > Zu den Risiken der Dämmung und Dichtung gem. Energieeinsparverordnung EnEV (früher Wärmeschutzverordnung WSVO)



 Stichworte für markante Sachverhalte zum WärmeSchutz
 

- THERMOGRAFIE 
> WärmeAbstrahlung  > findet schlecht wärme-gedämmte Gebäudeteile
> vielfältige EinsatzMöglichkeiten am Gebäude  s. hier


- LuftDichtheit  > Blower-Door-Test  (Differenzdruck-Messverfahren)
> Luftströmungen  > findet schlecht winddicht-gemachte Gebäudeteile /Bereiche wo KaltLuft ins Gebäude einfällt


- hinterlüftete Fassade  > BildBeispiele



- WÄRMEBRÜCKEN  > BildBeispiele
> Aufzählung der WärmeBrücken am Gebäude
> PowerPoint Vortrags-Doku 
 

  das Vorschriftenwerk - DIN 4108
 

zur Historie


- der StandartKomplex der DIN 4108 zielte ab auf Sicherung eines hygienischen RaumKlimas im Winter  und Schutz der BauKonstruktion vor FeuchteSchäden
> unter diesem Gesichtspunkt wurde die DIN 4108 in den zwanzieger Jahren geschaffen

 

- die DIN 4108 wurde abgelöst durch Nachweisführungen nach WSVO (WärmeSchutzVerordnung)  (davon gab es 3 Stück)

> damit sollte, bezogen auf das Gebäude ein energie-optimalerer BaustoffEinsatz  erreicht werden, daneben gab es Ansätze die HeizTechnik mit zu erfassen

 

- heute gilt:  der wirtschaftliche WärmeSchutz wird durch die EnEV (EnergieEinsparVerordnung) vorgegeben  > aktuell ist jetzt EnEV 2009 

> hier wird nun versucht alles was im Rahmen einer Immobilie mit EnergieVerbrauch zusammenhängt  in den Nachweis mit einzubeziehen  (zB HausTechnik, AlternativEnergie-Nutzung etc)

 

- die BerechnungsVerfahren zum baulichen Teil (StoffKennwerte  und RechenRegeln)  für die Nachweise nach EnEV  beruhen aber noch auf dem DIN 4108-System, was dafür ständig novelliert wird

  DIN 4108 (Aug. 1981)  und TGL 35424  in Gegenüberstellung
 

 auf TGL 35 424  und darauf aufbauend der RiLi KüBau  basieren i.d.R. meine RechenBeispiele zum KüBau


> mit der folgenden Gegenüberstellung will ich vermitteln, dass TGL und DIN  in Bezug auf StoffKennwerte  und RechenVerfahren wegen ihrer gemeinsamen Quellen sehr nahe beieinander liegen

 

 

 die einzelnen Blätter der DIN 4108  Teil 1 bis 5   von August 1981


DIN 4108 Teil 1  - Grössen und Einheiten   /Aug. 81

DIN 4108 Teil 2  - WärmeDämmung und WärmeSpeicherung; Anforderungen und Hinweise für Planung und Ausführung  /Aug. 81

DIN 4108 Teil 3  - Klimabedingter FeuchteSchutz; Anforderungen und Hinweise für Planung und Ausführung   /Aug. 81

   > hier sind noch keine BerechnungsVerfahren  > diese sind in Teil 5 unter Abschn. 11

DIN 4108 Teil 4  - Wärme- und feuchtetechnische Kennwerte   /Dez. 85

DIN 4108 Teil 5  - BerechnungsVerfahren   /Aug. 81

   > Teil 5 Abschn. 11 - DiffusionsBerechnungen  > gilt zur Berechnung der TauwasserFreiheit

 

 

 dazu die TGL 35 424-Gliederung  > die 7 TGL-BeiBlätter  mit dem letzten aktuellen Stand


TGL 35424/01 - Allgemeine Forderungen   /Nov. 87

TGL 35424/02 - Grössen,  Einheiten,  Kennwerte   /Dez. 85

TGL 35424/03 - WärmeSchutz in der kalten JahresZeit   /Sept. 86

TGL 35424/04 - WärmeSchutz in der warmen JahresZeit   /April 81

TGL 35424/05 - FeuchtigkeitsBilanz für BauwerksTeile   /März 81 (Enwurf Jan. 88)

   > gilt zur Berechnung der TauwasserFreiheit

TGL 35424/06 - WärmeAbleitung von Fussböden   /Febr. 87

TGL 35424/07 - Wirtschaftlicher WärmeSchutz   /April 81

 

 Gegenüberstellung der Bezeichnungen von DIN 4108  und TGL 35424

> verglichen werden nahezu zeitgleiche Ausgaben der StandartKomplexe DIN 4108  und TGL 35424

> gleichermassen identisch sind dann auch die RechenRegeln die zT. mit den Bezeichnungen verbunden sind

 
  DIN 4108 - aktuelle Fassung
 

 die DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau besteht aktuell   (vom Beuth-Verlag per 2010-01-06 angezeigt)  aus folgenden Teilen:

 

DIN 4108-1  von 1981-08
Wärmeschutz im Hochbau; Größen und Einheiten

 

 

DIN 4108-2  von 2003-07
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz
 

 

DIN 4108-3  von 2001-07
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz; Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung
   > Anhang VI: Auszüge aus DIN 4108-3 > Hilfsmittel und Tabellen zu Diffusionsberechnungen
   > die DIN 4108 Teil 5 Abschn. 11 - DiffusionsBerechnungen gibt es damit nicht mehr

 

DIN 4108-3 - Berichtigung 1  von 2002-04
Berichtigungen zu DIN 4108-3:2001-07
 

 

DIN V 4108-4  von 2007-06
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 4: Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte
 

 

DIN V 4108-6  von 2003-06
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 6: Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs
 

DIN V 4108-6 Berichtigung 1  von 2004-03
Berichtigungen zu DIN V 4108-6:2003-06


DIN 4108-7  von 2001-08
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 7: Luftdichtheit von Gebäuden, Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie -beispiele
 

DIN 4108-7 Norm-Entwurf  von 2009-01
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 7: Luftdichtheit von Gebäuden, Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie -beispiele
 

 

DIN 4108-10  von 2008-06
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 10: Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe - Werkmäßig hergestellte Wärmedämmstoffe
 

 

DIN 4108 Beiblatt 1  von 1982-04
Wärmeschutz im Hochbau; Inhaltsverzeichnisse; Stichwortverzeichnis
 

DIN 4108 Beiblatt 2  von 2006-03
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Wärmebrücken - Planungs- und Ausführungsbeispiele

 

Literatur:  Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden 2004, Beuth Praxis
Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden - Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs - Kommentar zu DIN V 4108-6:2003-06

 

 Änderungen an den verwendeten Bezeichnungen

> seit 01. 02. 2002 ersetzt die EnEV (EnEV 2002)  die bis dahin geltende WSVO von 1995.

> mit dieser EnEV wurden nun auch jahrzehntelang geltende Begriffe im bautechnischen WärmeSchutz verändert /umbenannt

> dazu die folgende tabellarische Gegenüberstellung geänderter Begriffe + Indizes:

  )
  III.WSVO (April  1995) 
 

 die insgesamt 3 WSVO  und ihre Inhalte;


1. WärmeSchutzV  > ab 1978

> Vorgabe gesonderter k-ZielWerte abhängig von der GebäudeNutzung

 

2. WärmeSchutzV  > ab 1984 

> gänzlich neue RechenVerfahren  > HüllFlächen-Verfahren  oder BauteilMethode  und Einführung WärmeBedarfsAusweis

 

3. WärmeSchutzV  > ab 1995 

>  III.WSVO vom 01.01.95  > strengere ZielWert-Vorgaben

 

 

wie ist das Vorgehen ?  (statt EnEV wo es noch umfangreicher wird  beschreibe ich hier mal den Weg nach 2.WSVO) 


NachweisVerfahren für den WärmeSchutz nach II. WSVO  (schematisch)

 

1.  den Dammstoff auswählen mit Dicken-Vorgabe für die Dämmstoff-BauteilSchicht

 

2. für das gesamte Bauteil den WärmedurchlassWiederstand berechnen  > Rges, vorh

 

3. für das gesamte Bauteil den äusseren + inneren WärmeübergangsWiederstand aus Tabelle ermitteln

 

4. für das gesamte Bauteil den k-Wert berechnen  > k

 

 

>  jetzt entscheiden, weiter mit  > HÜLLFLÄCHENVERFAHREN  oder BAUTEILMETHODE

 

ab hier  > HÜLLFLÄCHENVERFAHREN

5. k-Wert für das GesamtGebäude ermitteln   und dazu die GebäudeFlächen mit einbeziehen  > km 

 

6. den für das GesamtGebäude maximal zulässigen k-Wert über Formel berechnen  > km, max 

 

7.   km  <=  km, max                       

 

 

oder  > BAUTEILMETHODE

5. den k-Wert für das GesamtBauteil ermitteln   und dazu die BauteilFlächen mit einbeziehen  > zB  km, W+F 

> das GesamtBauteil besteht hier aus den EinzelBauteilen  zB AW-DunkelFläche + Fenster

 

6. den für das GesamtBauteil maximal zulässigen k-Wert über Formel berechnen  > km, W+F  max  

 

7.  km, W+F   <= km, W+F  max   
                  

  fremde WärmeSchutz-Berechnungen nach EnEV / DIN 4108
   hier sind Verlinkungen zu Berechnungs-Beispielen die unter Verwendung  der neuen Indizes geführt wurden

 

der Gesamt-Nachweis erfolgt dabei nach der EnEV  als der aktuellen Vorschrift für derartige Nachweisführungen

> die eigentlichen Berechnungen /RechenFormeln, StoffKennwerte etc  beziehen sich aber nach-wie-vor auf die DIN 4108-Grundlagen

 

 

- aktuell-geführtes NachweisVerfahren mit Beispiel (Quelle: TU Dresden)  >

http://www.ivk.tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_architektur/ibk/lehre/lehre_architekten/v_arch_downloads/vorl_1_2_downloads/V1_Arch_Raumluft.pps#1

 

 

- ein kompletter Nachweis mit Stand 2005
http://www.k-j-schmidt.de/joomla/images/stories/plaene/Waermeschutz2.pdf 

 

 

 EnEV - aktuelle TextFassung  >  s. hier (Code)      

 

    FeuchteBilanz-Berechnungen nach DIN 4108-3  (zuvor: DIN 4108 Teil 5 Abschn. 11)  
  Nachweis der TauwasserFreiheit 

> der Nachweis erfolgt über die Ermittlung der jährlichen FeuchteBilanz


> die FeuchteBilanz kann sein  > positivausgeglichennegativ (> hier kommt es zu einer, auf Zeit gesehen, DurchFeuchtung des Bauteils)

> Berechnungen auf TauwasserFreiheit können erfolgen mit einem Durchschnittswert für das gesamte Jahr  bzw mit je einem geänderten Wert pro Monat


> bei wechselnder Richtung des TemperaturGefälles  wäre der Nachweis in beide Richtungen zu führen

/damit ist nicht gemeint der jährliche Wechsel des DampfDruckGefälles infolge des AussenKlimas


> ausführliche AblaufSchritte dazu s. hier



- es gibt einen Zusammenhang zwischen WärmeDämmung  und FeuchteBilanz

> je besser gedämmt ist,  desto geringer wird das DampfdruckGefälle, d.h. der FeuchteTransport  und damit auch die Wahrscheinlichkeit von Durchfeuchtungen

 

 

- Software zur Bemessung der FeuchteBilanz  mit den beiden Glaser-Diagrammen ????

http://wasserdampfdiffusion.i-s-o.org/diffusi1.html

 

 

    SchallSchutz  

- (gemeinhin) Klassifizierung im Bauwesen in
a) Lärm  > dann geht es um den Aussen-Bereich
> Nachweis nach DIN 18005

und
b) Schall  > dann geht es um den Gebäude-InnenBereich
> Nachweis nach DIN 4109


- SchallArten
a) LuftSchall  > Ausbreitung von Schall in der Luft

und
b) KörperSchall  > Ausbreitung von Schall in BauwerksTeilen
c) Sonderform TrittSchall  > Schall, der beim Begehen als Körperschall entsteht und als Luftschall abgegeben wird


- Bautechnischer Schallschutz  DIN 4109
> die DIN 4109 enthält lediglich öffentlich-rechtliche Mindest-Anforderungen an den Schallschutz zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren
> Beiblatt 2 der DIN 4109 bringt Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz

- aktuell die einzelnen Teile der DIN 4109  s. hier

- Merkblatt zum Schallschutz nach DIN 4109


- Schallschutz für erhöhten WohnKomfort  > Richtlinie VDI 4100
> hier sind bezüglich Wahrnehmung von Geräuschen aus Nachbarwohnungen drei Schallschutzstufen (SSt) eingeteilt
> Bauherrschaften sollten nach den Kriterien des hierigen Tabellenwerkes ihren Schallschutz auswählen



 Schall-Beeinflussungen durch

- MassivBau  <->  "LeichtBauweise"
> massive Wände und Decken sind der beste SchallSchutz
> bei einer HolzBauweise muss das gleiche Ergebnis idR mit aufwendigen-schadensträchtigen Lsgen erreicht werden

> Leichte Außenwände und Schallschutz


- SchallschutzVerglasung 

> wodurch unterscheidet sich SchallschutzVerglasung von normalen Doppel-Verglasungen ?
a) der Scheibenabstand ist größer (100mm) um Resonanz zu verhindern
oder

b) Verwendung unterschiedlich dicker/steifer Einzelscheiben


- Gebäude-Trennwand bei DoppelHausHälften (DHH)   ein-schalig <-> zwei-schalig


- SchwingungsVerhalten von HolzbalkenDecken  > Luft- und Tritt-Schallschutz
> Anforderungen an den Schallschutz bei einer Holzbalkendecke


- VorsatzSchalen  / Zweischaligkeit nach dem Prinzip  biege-steif  <->  biege-weich


  SchallschutzNachweis WGH Mütze

- der SchallschutzNachweis erfolgte auf Basis der DIN 4109, also den MindestAnforderungen an den bauseitigen Schallschutz

- es handelt sich um ein BestandsGebäude, wo die schallschutz-seitige Beurteilung einzelner BauwerksTeile erst nach Freilegung der vorhandenen Bauteile  und dann darauf folgenden planungs-seitigen Festlegungen zum NeuAufbau möglich ist


- regelmässig schallschutz-seitig besonders kritische Bauteile sind die TreppenAnlagen
Sie sind meist massiv ausgeführt  und irgendwie in die begrenzenden WohnungsTrennwände eingebunden, was zu hoher SchallÜbertragung führt.
 

- hier sollte dann ein SchallschutzGutachten  mit SchallpegelMessungen vor Ort beauftragt werden, als Grundlage für die BauSanierungs-Planungen

- unsre Lsg in Verbindung mit der TH-Anlage bei diesem Objekt:  durch GrundrissVeränderung wurden Küchen + Bäder an den Bereich der TH-Wände gelegt

    weitere Schutz-Bereiche am Bau  
  BlitzSchutz

- BO § 46 Blitzschutzanlagen > regelt das Erfordernis  bauseitiger BlitzschutzMassnahmen

> hier steht nur der lapidare Satz;
   Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.

> gemeinhin lässt sich das wie folgt interpretieren  bzw danach sind BlitzSchutzMassnahmen erforderlich wenn folgende Sachverhalte vorkommen;
1. HochHäuser

2. exponent (BergKuppen) einzeln stehende Gebäude
3. Gebäude mit weicher Bedachung  = leicht brennbare DachDeckungen
4. GebäudeNutzung als Lager für explosive Stoffe
5. Gebäude für grössere MenschenAnsammlungen


- ein gebäude-seitiges BlitzschutzSystem besteht aus
1. FangEinrichtungen
2. Ableitungen
3. Erdung


> dieses gebäude-seitige BlitzschutzSystem wird gemeinhin als äusserer Blitzschutz bezeichnet


- BlitzschutzMassnahmen im Gebäude-InnenBereich obliegen der Elektro-Fachplanung /dem AN-ElektroArbeiten

> der innere Blitzschutz umfasst den Potenzialausgleich und den Überspannungsschutz
> dafür würde dann zumindest eine Erdung erforderlich


- BlitzschutzMassnahmen  nach DIN 57185 /VDE 0185


- wirksame BlitzschutzMassnahmen dienen dem vorbeugenden Brandschutz  BO § 17 (1)


    Flächen- und Volumen-Berechnungen am Bau  
  Flächen- und Volumen-Berechnungen nach DIN 277

DIN 277
> gibt vor wie Flächen und RaumInhalte von unterschiedlichsten Bauwerken zu berechnen sind


> Bauteil-Volumen sind danach entsprechend ihrer Nutzung mit unterschiedlichen Anteilen zu rechnen (zu 100%,  zu einem Drittel,  gar nicht)

> weiterhin gibt es Überschneidungen zu anderen RechenVorschriften  zB das anrechenbare RaumVolumen im SteilDach-Bereich nach DIN 277,  II. BV,  LBO  liefert 3 verschiedene Ergebnisse

> DIN 277 ist quasi eine Wissenschaft für sich, wenn man noch die Änderungen im-Laufe-der-Zeit mit einbezieht
> diese Sachverhalte sollte man bei KennzahlVergleichen im HinterKopf haben  um ggf die EntstehungsGrundlagen zu hinterfragen /zu berücksichtigen

- ausführlich zur DIN 277  > Teil 1 - aktuelle Ausgabe: 2.2005

- DIN 277   http://messdat.de/310-DIN277.pdf > hier sind alle 3 Teile erläutert


begriffliche Flächen-Klassifizierungen  > BGF   BRI  NGF   KGF  etc 
> Abkürzungsverzeichnis  zu den Begriffen der DIN 277

- der frühere Begriff GrundrissFläche  wurde in GrundFläche geändert

- umbauter Raum (Fassung 1950)  < ist nicht identisch mit >  BRI (Fassungen ab 1976)


DefinitionsBlätter "MeßRegeln"  (analog VOB im Bild) zur exakten Klärung was zu berechnen ist, gibt es für
> AWF  AussenWand-Flächen
> IWF  InnenWand-Flächen
> BAF  Basis-Flächen
> HTF  Horizontale TrennFlächen
> DAF  Dach-Flächen


- für Volumen-Berechnungen (BRI) gibt es unterschiedliche Verfahren

> für einen DachBereich kann nach 3 verschiedenen MessRegeln das offizielle Volumen ermittelt werden:

a) LBO

b) DIN 277

c) 2.BV /WoFlV  


KostenKennwerte  s. bei mir hier
> m² / m³-Kennzahlen-Vorgaben für FlächenGrössen auf grundlage DIN 277


Beispiel-Auszug zu Messregeln für VolumenBerechnungen  (Wiedergabe einer LehrgangsUnterlage)

- Volumina beim oberen GebäudeAbschluss
> blau-farbig ist zu einem Drittel anzurechnen
> rot-farbig ist zu 100% anzurechnen


> das Beispiel dient nur der Verdeutlichung des Sachverhaltes;  die Aktualität im Detail ist nicht gerantiert (> umbauter Raum ist ein alter Begriff)
 




 

2019-02-23
DIN277  Ausgabe-2016

Mit Brutto-Grundfläche (BGF) bezeichnet man diejenige Fläche, welche sich aus der Summe
aller Grundflächen + zwar aller Grundrissebenen eines Gebäudes errechnet.
Sie ist geschossweise zu ermitteln.



was ist BGF nach DIN277  > BruttoGrundFläche   also alle Geschosse saldiert

GF  nach BauNVO  > GeschossFläche 



Nach der 2016 neu erschienenen DIN 277 wird nur noch zwischen dem Regelfall (
R) und dem Sonderfall (S) für die Ermittlung der Brutto-Grundfläche unterschieden.



Somit umfasst die BGF im Gegensatz zur Geschossfläche (GF) gemäß BauNVO sämtliche Geschosse eines Gebäudes einschließlich nicht als Vollgeschosse geltender Dachgeschosse und der unterirdischen Flächen (Kellerräume, Tiefgaragen etc.).







KennZahlen TK-LagerKomplex

GF (GrundFläche)  habe ich eigentlich hier falsch verwendet

/ich muß mit DIN277 -gerechten Flächen-Bezeichnungen agieren  und das wäre dann  NRF (Netto-RaumFläche)

TIKO (Tiefkühl-LagerKomplex)  .............................  3.640m² NettoFläche

TechnikBereich (KälteErzeugung + HausTechnik)   ...  1.914m² NettoFläche    / 957m² NettoFläche pro Geschoß

CoolDock (ExpeditionsBereich)  ............................  1.003m²  NettoFläche

KühlLager  .......................................................    886m²  NettoFläche

Sozial-Bereiche  ...............................................  1.005m²  NettoFläche    / 335m²  NettoFläche pro Geschoß

Umgänge  (Bereiche zw TIKO und AW) ...................    188m²  NettoFläche

NRF gesamt  ........................................... .....    8.636m²  NettoFläche  



be-baute Fläche  < > über-baute Fläche   >  also alles nur 1x gerechnet

>>> 8.636  - (1x 957m²)  - (2x 335m²)  = 7.009m²  + KF (= 280m²)  = 7.289  > 7.300m² bebaute Fläche

/ KF  = 4% von NRF  Summe-der-Netto-Flächen  > 4% von 7.009m²  = 280m²
/ die 4% sind eine rein empirische Annahme von mir, nachdem ich fiktiv den Grundriß "abgefahren" bin



BGF (Brutto-Grundfläche) nach DIN277 Ausgabe-2016

>>> NRF /8.636m²  + KF / (4% von 8.636m² =) 345m²  =  8.981m²  > ca 9.000m²

> das bedeutet die Wände im TechnikBereich wurden 2x  und im SozialBereich 3x  erfaßt
   letztlich sind es die gleichen Wände,  nur im nächst-höheren Geschoss




BRI (BruttoRaumInhalt)

Höhe TIKO (Tiefkühl-LagerKomplex)  ............ .....13,20.m

Höhe CoolDock (ExpeditionsBereich)  ....................7,20.m


für den GesamtBaukörper  mit SozialBereich   .....  121.000m³








 















 
  Berechnung nach II. BV  / Wohnflächenverordnung (WoFlV)

- die II. BV enthielt bis zum 31. Dezember 2003 in den §§ 42bis44 auch Regelungen für die Berechnung von WohnFlächen.

Seit dem 1. Januar 2004 gilt hier die Wohnflächenverordnung.
Werte, die bis zum 31. Dezember 2003 aufgrund der II. BV berechnet wurden, bleiben jedoch weiterhin gültig.



- DIN 283  (war ein sinngemäßer Vorläufer der II.BV)
> die ursprünglichen Teile der DIN 283 bestanden aus dem Teil 1: Begriffe (Ausgabe März 1951) und dem Teil 2: Berechnung der Wohnfläche und Nutzfläche (Ausgabe Februar 1962)

> der Teil 1 wurde im August 1989 zurückgezogen.

> der Teil 2 wurde im Oktober 1983 zurückgezogen und durch die DIN 277, Teil 1 sowie die II. Berechnungsverordnung ersetzt.


- Wohnflächenverordnung (WoFlV)
> gilt für den preisgebundenen (sozialen) WhgsBau
> Kommentierung einzelner Abschnitte

> da die Wohnflächenverordnung für den preisfreien Wohnraum nicht bindend ist, hat der Vermieter die Möglichkeit der Wahl zwischen der Berechnungsmethodik nach DIN 277 und Wohnflächenverordnung (WoFlV)

- DIN 277 gilt für WohnFlächen-Berechnungen  wenn WoFlV  nicht zur Anwendung kommt


- Gegenüberstellung der Unterschiede bei der Berechnung der Wohnfläche von II.BV  WoFlV  DIN 277



- Anrechenbare Grundfläche nach WoFlV: zur Ermittlung der Wohnfläche sind anzurechnen:

> die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m  > zu 100%

> von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 m und weniger als 2 m  > zu 50%

> von Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen, nach allen Seiten geschlossenen Räumen  > zu 50%

> von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als 1 m  > zu 0%

> von Balkonen, Loggien und Dachgärten oder gedeckten Freisitzen, wenn sie ausschl. zu dem Wohnraum gehören  > zu max. 50%


    Statische Berechnungen  

Statische Berechnung






BewehrungsZeichnungen

- das Lesen einer BewehrungsZchng