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AGB |
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| Vorliegende Fassung wurde erstellt um in
Verbindung mit dem Formular 'Auftrag' genutzt zu werden für Nutzung in Verbindung mit dem DL-Vertrag wären weitere Ergänzungen erforderlich |
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| Grundsätzlich gilt:
die GeschäftsBedingungen sind immer an den jeweiligen Auftrag anzupassen. |
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ANLAGE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN das ist für edv-am-bau gewesen !
§ 1 Leistungsgegenstand / Leistungserbringung
Grundlage für vorgeschlagene Software-Konfigurationen ist nur anerkannte, erprobte Programm- Software z.B. Kombinationen aus Microsoft, PowerQuest und Symantec .
Die im Rahmen des Auftrages zu installierende Software für wesentliche Anwendungen wurde vor VertragsAbschluß gemeinsam festgelegt. Änderungen dazu bedürfen meiner Zustimmung.
Die Reihenfolge der Installationen entscheide ich entsprechend logischer Vorgehensweise. desgleichen mögliche Teilfreigaben.
Ich behalte mir vor Hardware bzw Software-Arbeiten teilweise in meiner BüroWhg durchzuführen. Dieses betrifft insbesondere das Computer einrichten und die Programm-Installationen, wogegen vor Ort vorzugsweise GeräteTreiber- und Zubehör eingerichtet werden.
Ich behalte mir vor bei Erfordernis im Innenverhältnis weitere Kräfte einzuschalten, so u.a. Hardware-Spezialisten bei schwieriger Gerätekonfiguration.
Bei länger andauernder Tätigkeit werden mir zur Lagerung von Unterlagen, Dokumentationen und Datenträgen geeignete Räume zur Verfügung gestellt.
Für den vereinbarten Installations-Zeitraum wird mir störungsfreie Arbeitszeit ermöglicht.
Während der AN-seitigen Tätigkeit stehen die Computer und ggf andere betroffene Geräte zu keiner anderen Nutzung zur Verfügung. Eine Freigabe erfolgt erst nach AN-seitiger Erklärung. Zwischenzeitlich eigene Software-Installationen bzw Ergänzungen an bereits installierter Software bedürfen meiner Zustimmung. Bei nicht abgesprochenem Eingriff seitens des AG wird für die weiteren Installationen nur noch eingeschränkte Verantwortung übernommen.
Original-CD’s sind Voraussetzung für ordnungsgemäßes Arbeiten. Bei selbst hergestellten /eigengebrannten Kopien wird keine Garantie übernommen.
Für den Zeitraum meiner Auftragstätigkeit kann ein AustauschComputer vor Ort aufgestellt und Nutzer-Daten aufgespielt werden.
§ 2 MtiwirkungsPflichten des AG
Der AG wird mir alle erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und mich rechtzeitig mit allen benötigten Unterlagen versorgen. Dies betrifft insbesondere nachfolgende Arbeitsmittel: CD's DVD's DruckerPapier .
Die Kosten für die InternetNutzung während meiner Arbeit sowie laufende BetriebsKosten trägt der AG.
Bei zeitaufwendigen Installationen, dem Einspielen von Daten-Dateien etc hat der AG eine Verpflichtungzur Mitarbeit. Jedoch nur nach vorheriger Beauftragung bzw Freigabe des Leistungsteiles durch mich.
Mitwirkungspflichten des AG werden besonders erforderlich für Kauf-Besorgungen und notwendigen Beantragungen.
§ 3 Einbeziehen vorhandener Gerätetechnik
Eine Gewähr für die Funktionsfähigkeit älterer Geräte ist u.a. davon abhängig, dass der GeräteHersteller für das aktuelle BetriebsSystem die entsprechenden Treiber anbietet.
Vorbehalt bei defekten älteren Computern: es können hardwareseitige GeräteChecks auch von SystemTechniker (Spezialwerkstatt-Tests) erforderlich werden.
Die Einbeziehung vorhandener älterer Hardware erfolgt vorbehaltlich einem vorherigem FunktionsTest der weiter zu verwendenden Altgeräte Sie müssen fehlerfrei funktionieren; - andernfalls ist i.d.R. keine Einbindung möglich.
Bei älterer Hardware (BIOS) wird vorzugsweise nur das Standart-Betriebssystem aufgespielt. System-Updates nur dann wenn sie wirklich erforderlich sein sollten.
KostenRegelung bei defekten Geräten: werden mir defekte Geräte (Neukauf, Gebrauchtware) zum Einbau übergeben und stellt sich hinterher heraus, das diese defekt waren /sind werden die Aufwendungen dafür vorbehaltlich zusätzlich in Rechnung gestellt.
§ 4 Fehlerprobleme
Es wird darauf hingewiesen, dass kombinierte SystemTools unterschiedlicher Hersteller mit gleicher Wirkrichtung abzulehnen sind, bzw diese werden nur unter Vorbehalt installiert z.B. die MischInstallationen von Symantec – Ontrack – Mc Affee
Kommt es bei derartigen MischInstallationen während bzw nach der Installation zu FehlerMeldungen /Ausfällen, wird ohne langes suchen umgehend die Installation abgebrochen bzw das Tool eines Herstellers wieder deinstalliert. Beispiel: Installiert war NSW 2003 → KonformitätsPrüfung → Anzeige: alles ok dann installiert Ontrack Zip Magic 4.0 → Anzeige: VerknüpfungsProblem - Abbruch
Es kann vorkommen, das sich verschiedene Programme gegenseitig ’befehlern’ z.B. NIS – NSW , was primär von den Programmen verursacht wird (also herstellerseitige Ursachen haben kann) bzw offensichtlich keine InstallationsFehler sind. Entscheident ist, dass ein Funktionstest das ordnungsgemäße ’laufen’ der Programme ergibt.
In diesem Sinne erfolgt keine Garantie, dass jede FehlerMeldung der NIS- und NSW-Tools beseitigt werden kann.
Besonders hingewiesen wird auf eine generelle Nichtkompatibilität zwischen verschiedenen Brenner-Programmen und VirtualLaufwerks-Programmen. z.B. Nero (ASPI-Treiber) - Instant CD/DVD (ATAPI-Treiber) Desgleichen können bezüglich Brenner keine Zusagen erfolgen, daß alle gewünschten Komponenten (BrennGerät, BrennSoftware, Datenträger, AbspielGeräte) reibungslos zusammenspielen. Dieses ist herstellerbedingt.
Erfahrungsgemäß muß festgestellt werden; - gerade die kleinen, preiswerten Programme (Glasklar, DataBecker, Franzis u.a.) sind offenbar nicht sauber programmiert - benötigen z.T. weitere ProgrammTools, die dann meist in unverständlichen englischem BefehlsCode zu handeln sind - lassen sich nicht sauber deinstallieren, bzw nehmen andere Dateien mit weg beim deinstallieren
Dieses trifft in besonderem Maße auch auf kleine multifunktionale BauFirmen-CD’s zu. Sie sind i.d.R. nicht ausgereift programmiert → keine DeinstallationsRoutine, beeinflussen andere Programme etc
Beim Verschieben von Ordnern/Verzeichnissen ändern sich die Erstell-Daten dieser Ordner/Verzeichnisse auf das Datum des Verschiebetages
§ 5 Schutz-Bestimmungen
Geheimhaltung gegenüber Dritten über installierte Software wird meinerseits zugesichert.
Der AG erklärt mir ausdrücklich: zu Demo- und Prüfzwecken installierte Software wird vom AG nach Abschluß der Auftrags-Bearbeitung entsprechend gelöscht , freigeschaltet etc Verletzung von Schutzrechten aus illegaler Nutzung hat dann allein der AG zu tragen.
Urheberschaft an Unterlagen Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hinweisen, das ich für alle übergebenen Arbeits- und Info- Unterlagen (zur GeschäftsIdee) jeglichen Urheber-RechtsSchutz in Anspruch nehme. Eine Weitergabe jeglichen, von mir übergebenen Schrifttums bzw von Teilen daraus an Dritte ist nur mit meiner Zustimmung gestattet.
Alle von mir übergebenen Unterlagen sind ausdrücklich nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Das Urheberrecht am Inhalt etc verbleibt bei mir in vollem Umfang. Ich behalte mir deshalb vor, eine Weitergabe im Sinne von ’IdeenKlau’ strafrechtlich zu verfolgen.
§ 6. Zahlungskonditionen
Die bei der Auftragsbearbeitung erforderlichen Materialien werden mir kostenlos zur Verfügung gestellt.
Anfallende Telefonkosten werden vom AG übernommen.
Die Kosten für die InternetNutzung während meiner Arbeiten vor Ort gehen zu Lasten des AG.
FahrtKosten für eine Anfahrt pro Tag sind im vereinbarten Honorar enthalten. Werden weitere Fahrten erforderlich, so werden sie zum Nachweis mit einer km-Pauschale in Höhe von 0,60 € in Rechnung gesetzt.
Warte- und Fehlzeiten verursacht durch den AG können gesondert in Rechnung gestellt werden.
Bei vereinbarten KaufBesorgungen durch mich gehe ich nur solange in Vorleistung wie ich sie wieder zurückgeben kann (händlerseitig gewährter Umtauschfrist-Zeitraum) das bedeutet Zahlung verauslagter Beträge über 50,00€ an mich in bar innerhalb von 2 Tagen.
Bei Kauf-Besorgungen durch mich i.A. des AG sind mir zu zahlende Beträge über 50,00€ grund- sätzlich vor Kauf gegen Quittung zur Verfügung zu stellen.
Honorar-Zahlungen bei KleinAufträgen bis 100,-€ erfolgen grundsätzlich als Barzahlung gegen Rechnung mit Quittung.
Im allgemeinen werden Honorar-Zahlungen als Barzahlungen gegen Rechnung mit Quittung vereinbart.
In zuvor zu vereinbarenden Ausnahmefällen kann Banküberweisung erfolgen. Das vereinbarte Honorar ist dann auf das folgendes Konto zu überweisen: Konto-Inhaber: Peter Schmidt Konto-Nr. 459833945 BLZ 85055142 Stadtsparkasse Dresden
Als Zahlungsziel werden dann maximal 10 Kalendertage vereinbart
So sie erforderlich werden, werden Honorar-Abschlags-Zahlungen für Zeiträume von maximal einer Woche vereinbart, zahlbar im nachhinein.
Dresden, 2003-11-22
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