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BAUPLANUNG    BAUBETREUUNG   
 
 

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AGB    

 
     
     
  Vorliegende Fassung wurde erstellt um in Verbindung  mit dem Formular  'Auftrag'  genutzt zu werden

für Nutzung in Verbindung mit dem DL-Vertrag wären weitere Ergänzungen erforderlich

 
     
  Grundsätzlich gilt:
die GeschäftsBedingungen sind immer an den jeweiligen Auftrag anzupassen.
 
     
     
 

 

ANLAGE

 

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  das ist für edv-am-bau  gewesen !

 

 

§ 1 Leistungsgegenstand / Leistungserbringung

 

Grundlage für vorgeschlagene Software-Konfigurationen ist nur anerkannte, erprobte Programm-

Software  z.B. Kombinationen aus Microsoft,  PowerQuest  und Symantec .

 

 

Die im Rahmen des Auftrages zu installierende Software für wesentliche Anwendungen wurde vor VertragsAbschluß gemeinsam festgelegt.

Änderungen dazu bedürfen meiner Zustimmung.

 

 

Die Reihenfolge der Installationen entscheide ich entsprechend logischer Vorgehensweise.

desgleichen mögliche Teilfreigaben.

 

 

Ich behalte mir vor  Hardware bzw Software-Arbeiten teilweise in meiner BüroWhg durchzuführen.

Dieses betrifft insbesondere das Computer einrichten und die Programm-Installationen, wogegen

vor Ort vorzugsweise GeräteTreiber-  und  Zubehör eingerichtet werden.

 

 

Ich behalte mir vor bei Erfordernis im Innenverhältnis weitere Kräfte einzuschalten, so u.a. Hardware-Spezialisten bei schwieriger Gerätekonfiguration.

 

 

Bei länger andauernder Tätigkeit werden mir zur Lagerung von Unterlagen, Dokumentationen und Datenträgen geeignete Räume zur Verfügung gestellt.

 

 

Für den vereinbarten Installations-Zeitraum wird mir störungsfreie Arbeitszeit ermöglicht.

 

 

Während der AN-seitigen Tätigkeit stehen die Computer und ggf andere betroffene Geräte zu keiner

anderen Nutzung zur Verfügung.

Eine Freigabe erfolgt erst nach AN-seitiger Erklärung.

Zwischenzeitlich eigene Software-Installationen bzw Ergänzungen an bereits installierter Software

bedürfen meiner Zustimmung.

Bei nicht abgesprochenem Eingriff seitens des AG wird für die weiteren Installationen nur noch

eingeschränkte Verantwortung übernommen.

 

 

Original-CD’s sind Voraussetzung für ordnungsgemäßes Arbeiten.

Bei selbst hergestellten /eigengebrannten Kopien wird keine Garantie übernommen.

 

 

Für den Zeitraum meiner Auftragstätigkeit kann ein AustauschComputer  vor Ort aufgestellt und Nutzer-Daten  aufgespielt werden.

 

 

 

§ 2 MtiwirkungsPflichten des AG

 

Der AG wird mir alle erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen  und mich rechtzeitig mit allen

benötigten Unterlagen versorgen.

Dies betrifft insbesondere nachfolgende Arbeitsmittel:   CD's   DVD's   DruckerPapier .

 

 

Die Kosten für die InternetNutzung während meiner Arbeit sowie laufende BetriebsKosten trägt der AG.

 

 

Bei zeitaufwendigen Installationen, dem Einspielen von Daten-Dateien etc hat der AG eine Verpflichtungzur Mitarbeit.

Jedoch nur nach vorheriger Beauftragung bzw Freigabe des Leistungsteiles durch mich.

 

 

Mitwirkungspflichten des AG werden besonders erforderlich für  Kauf-Besorgungen  und notwendigen Beantragungen.

 

 

 

§ 3 Einbeziehen vorhandener Gerätetechnik

 

Eine Gewähr für die Funktionsfähigkeit älterer Geräte ist u.a. davon abhängig, dass der GeräteHersteller für das aktuelle BetriebsSystem die entsprechenden Treiber anbietet.

 

Vorbehalt bei defekten älteren Computern:  es können hardwareseitige GeräteChecks auch von SystemTechniker  (Spezialwerkstatt-Tests) erforderlich werden.

 

 

Die Einbeziehung vorhandener älterer Hardware erfolgt vorbehaltlich einem vorherigem FunktionsTest der weiter zu verwendenden Altgeräte

Sie müssen fehlerfrei funktionieren; - andernfalls ist i.d.R. keine Einbindung möglich.

 

Bei älterer Hardware (BIOS) wird vorzugsweise nur das Standart-Betriebssystem aufgespielt.

System-Updates nur dann wenn sie wirklich erforderlich sein sollten.

 

 

KostenRegelung bei defekten Geräten:

werden mir defekte Geräte (Neukauf, Gebrauchtware) zum Einbau übergeben  und stellt sich hinterher heraus, das diese defekt waren /sind werden die Aufwendungen dafür vorbehaltlich zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

 

 

§ 4 Fehlerprobleme

 

Es wird darauf hingewiesen, dass kombinierte SystemTools unterschiedlicher Hersteller mit gleicher Wirkrichtung abzulehnen sind,  bzw diese werden nur unter Vorbehalt installiert  

z.B. die MischInstallationen von  Symantec – Ontrack – Mc Affee

 

 

Kommt es bei derartigen MischInstallationen während  bzw nach der Installation zu FehlerMeldungen /Ausfällen, wird ohne langes suchen umgehend die Installation abgebrochen  bzw das Tool eines Herstellers wieder deinstalliert.

Beispiel:

  Installiert war NSW 2003  → KonformitätsPrüfung  → Anzeige:  alles ok

   dann installiert Ontrack Zip Magic 4.0  → Anzeige:  VerknüpfungsProblem  - Abbruch

 

 

Es kann vorkommen, das sich verschiedene Programme gegenseitig ’befehlern’ 

z.B.  NIS – NSW , was primär von den Programmen verursacht wird (also herstellerseitige Ursachen haben kann)  bzw offensichtlich keine InstallationsFehler sind.

Entscheident ist, dass ein Funktionstest das ordnungsgemäße ’laufen’ der Programme ergibt.

 

In diesem Sinne erfolgt keine Garantie, dass jede FehlerMeldung der NIS- und NSW-Tools beseitigt

werden kann.

 

 

Besonders hingewiesen wird auf eine generelle Nichtkompatibilität zwischen verschiedenen Brenner-Programmen  und VirtualLaufwerks-Programmen.  z.B.  Nero (ASPI-Treiber) -  Instant CD/DVD (ATAPI-Treiber)

Desgleichen können bezüglich Brenner keine Zusagen erfolgen, daß alle gewünschten Komponenten (BrennGerät, BrennSoftware, Datenträger, AbspielGeräte) reibungslos zusammenspielen.

Dieses ist herstellerbedingt.  

 

 

Erfahrungsgemäß muß festgestellt werden;  - gerade die kleinen, preiswerten Programme (Glasklar,

DataBecker, Franzis u.a.)  sind offenbar nicht sauber programmiert

- benötigen z.T. weitere ProgrammTools, die dann meist in unverständlichen englischem BefehlsCode  zu handeln sind

- lassen sich nicht sauber deinstallieren,  bzw  nehmen andere Dateien mit weg beim deinstallieren

 

Dieses trifft in besonderem Maße auch auf kleine multifunktionale BauFirmen-CD’s zu. Sie sind  i.d.R. nicht ausgereift programmiert  → keine DeinstallationsRoutine,  beeinflussen andere Programme  etc

 

 

Beim Verschieben von Ordnern/Verzeichnissen  ändern sich die Erstell-Daten dieser Ordner/Verzeichnisse auf das Datum des Verschiebetages

 

 

 

§ 5 Schutz-Bestimmungen

 

Geheimhaltung gegenüber Dritten über installierte Software wird meinerseits zugesichert.

 

 

Der AG erklärt mir ausdrücklich: 

zu Demo- und Prüfzwecken installierte Software wird vom AG nach Abschluß der Auftrags-Bearbeitung entsprechend gelöscht , freigeschaltet etc

Verletzung von Schutzrechten aus illegaler Nutzung hat dann allein der AG zu tragen.

 

 

Urheberschaft an Unterlagen

Ich weise hiermit ausdrücklich darauf hinweisen, das ich für alle übergebenen Arbeits- und Info-

Unterlagen (zur GeschäftsIdee) jeglichen Urheber-RechtsSchutz in Anspruch nehme.

Eine Weitergabe jeglichen, von mir übergebenen Schrifttums  bzw von Teilen daraus  an Dritte  ist nur mit meiner Zustimmung gestattet.

 

Alle von mir übergebenen Unterlagen sind ausdrücklich nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. 

Das Urheberrecht am Inhalt etc  verbleibt bei mir in vollem Umfang.

Ich behalte mir deshalb vor, eine Weitergabe im Sinne von ’IdeenKlau’  strafrechtlich zu verfolgen.

 

 

 

§ 6.  Zahlungskonditionen

 

Die bei der Auftragsbearbeitung erforderlichen Materialien werden mir kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Anfallende Telefonkosten werden vom AG übernommen.

 

Die Kosten für die InternetNutzung während meiner Arbeiten vor Ort gehen zu Lasten des AG.

 

FahrtKosten für eine Anfahrt pro Tag sind im vereinbarten Honorar enthalten.

Werden weitere Fahrten erforderlich, so werden sie zum Nachweis mit einer km-Pauschale in Höhe

von  0,60 €  in Rechnung gesetzt.

 

Warte- und Fehlzeiten verursacht durch den AG können gesondert in Rechnung gestellt werden.

 

 

Bei vereinbarten KaufBesorgungen durch mich  gehe ich nur solange in Vorleistung wie ich sie wieder zurückgeben kann (händlerseitig gewährter Umtauschfrist-Zeitraum) das bedeutet Zahlung verauslagter Beträge über 50,00€  an mich in bar innerhalb von 2 Tagen.

 

Bei Kauf-Besorgungen durch mich  i.A. des AG  sind mir zu zahlende Beträge über 50,00€  grund-

sätzlich vor Kauf gegen Quittung zur Verfügung zu stellen.

 

 

Honorar-Zahlungen bei KleinAufträgen  bis 100,-€  erfolgen grundsätzlich als Barzahlung gegen Rechnung mit Quittung.

 

Im allgemeinen werden Honorar-Zahlungen als Barzahlungen gegen Rechnung mit Quittung vereinbart.

 

In zuvor zu vereinbarenden Ausnahmefällen kann Banküberweisung erfolgen.

Das vereinbarte Honorar ist dann auf das folgendes Konto zu überweisen:

               Konto-Inhaber:  Peter Schmidt

               Konto-Nr.  459833945

               BLZ  85055142

               Stadtsparkasse Dresden

 

Als Zahlungsziel werden dann maximal 10 Kalendertage vereinbart

 

 

So sie erforderlich werden, werden Honorar-Abschlags-Zahlungen für Zeiträume von maximal einer

Woche vereinbart, zahlbar im nachhinein.

 

 

 

 

 

Dresden,  2003-11-22

 

 

 

 

 

 

 

 

 
     
     
     
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