PlanungsKonzeption
die
Zielstellung sah vor, bauliche Maßnahmen zur Erneuerung für die AusbildungsBereiche
FleischereiFacharbeiter und
Fleisch-FachVerkäuferinnen innerhalb des städtischen BerufsSchul-Zentrums
für Ernährung
dazu
war ursprüngliche vorgesehen, in der UG-Ebene eines 2-zügigen Typen-Schulbaues
mit Atrium (Innenhof eine kleinteilge Ausbildungsstätte zu errichten, was bei ursprünglich 12 Lehrlingen und ausbildungskonformen,
labormäßigen produzierens bei begrenzter Einhaltung von EG-HygieneStandarts auch machbar gewesen wäre !
/dazu haben wir eine übergebene TechnologieSkizze in einen
UG-Baugrundriß umgesetzt und wenn man das Ergebnis vergleicht ist
diese Lsg allemal besser als zB die GrundrissKonzeption der im
AltbundesGebiet bei einer Exkursion besuchten Lehrfleischerei (auch andere
Argumente wie Brand- oder Schall-Schutz sind hier nicht relevant)
mit LP
3 wurde die Aufgabenstellung dahingehend geändert, das auf dem Hofbereich des BerufsSchul-Geländes
ein freistehendes Bauwerk neu gebaut werden sollte
für
den Neubau als freistehendes Bauwerk wurden vom StadtPlanungsamt folgende
Eckpunkte vorgegeben;
der
Standort des GrundStückes war lt. Aussage SachBearbeiter StadtPlanungsamt
als WA (Allgemeines WohnGebiet) festgesetzt, wobei die langfristige
Perspektive später eine andere Nutzung vorsehen würde
deshalb sollte es sich auch nur um ein Bauwerk mit begrenzter Standzeit
handeln
ursprünglich vorgegeben war eine
GrößenOrdnung von 12 Lehrlingen /später wurde erweitert auf 18
Lehrlinge davon (8 bzw) 12männlich und (4 bzw) 6 weiblich
dazu 3 Ausbilder
zur Ausbildung war
dann mit dem Freibauwerk auch vorgesehen, das ganze Spektrum, beginnend mit der
Zerlegung der RV (RinderViertel) und SH (SchweineHälften), der Fertigung
aller WurstSortimente (Roh-, Brüh- und Koch-Wurst) sowie PökelWaren und
FleischFeinkost, VerpackungsTechniken
nach
der AST war der HygieneStandart maximal auf die Erfüllung der FlHV ausgelegt, so das fertige Ware
auch im
örtlichen Umkreis ausgeliefert werden könnte /im nachhinein kam dann
die Forderung die volle Umsetzung des EG-HygieneStandarts nach RiLi 92/5 EWG
des Rates vom 10.02.1992 zu sichern was
zu einer Reihe nachträglicher Ergänzungen geführt hat (und auch wieder
begleitet von KostenSteigerungen)
die
Kapazität wurde mit ca 1t/Woche FleischfeinSortiment und
Wurstwaren vorgegeben
letztlich war es doch
so, das sich hier mit fortschreitender Planung und selbst noch während der
BauAusführung immer neue Wünsche und Forderungen angemeldet wurden
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