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BAUPLANUNG    BAUBETREUUNG        
 
 

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Sachverhalt Büro-MietVertrag    

Vorweg-Bemerkung

das folgende hat mit den Themen zur Bauplanung, die ich über dieses WEB präsentieren will im Prinzip nichts zu tun, deshalb ist es auch so tief gegliedert eingestellt, man muß sich schon Mühe geben um bis hierher zu gelangen.
Ich gehe also davon aus, dass sich die allgemeine Öffentlichkeit nicht bis hierher durchklickt, sondern nur jemand, der eine Beziehung zu diesem Sachverhalt aufbauen kann.

Aber irgendwie brennt es mir unter den Nägeln die folgende Darstellung mal loszuwerden.


der GrundTenor des ganzen ist;

- nach fast 14 Jahren Betriebszugehörigkeit erfolgte die (Wende-)Kündigung ohne jegliche Abfindung
Dafür aber die vollmundige Erklärung  bzw das Versprechen, dass mir noch heute in den Ohren klingt > ... du bekommst einen fairen MietVertrag ...

- dieser dann ursprüngliche MietVertrag, mit Bedingungen um die lange gerungen wurde, wurde unvermittelt durch einen neuen MietVertrag ersetzt, wo diese Bedingungen dann nicht mehr Bestandteil waren

- in meinem DDR-geprägtem treu-deutschen RechtsVerständnis habe ich das ganze Umfeld der MietVertrags-Änderung als erpresserische Nötigung angesehen
Mir wäre nicht eingefallen das ich bei einem GerichtsProzeß hinten runter falle.  Heute bin ich von allen derartigen Illusionen restlos kuriert.
 
die AusgangsSituation

im Jan.91 handle ich mit dem Vermieter einen Mietvertrag aus
/ dazu bestehe ich auf einem einseitig mir zugestandenem 3-monatigen Kündigungsrecht
/ erst in der 3.Fassung wird dies dann vom Vermieter entsprechend formuliert und kommt so in den Mietvertrag vom Jan. 1991

dazu ist zu sagen, daß es von diesem ursprünglichen Mietvertrag letztlich drei Fassungen gibt  und erst in der dritten Fassung wir (hier sind andere ehemalige Kollegen gemeint, die wie ich, sich selbstständig machen sollten) uns ein einseitiges dreimonatiges Kündigungsrecht als  Vertragsgrundlage gesichert haben.

- ursprünglicher MietVertrag  1. Fassung

> §25 besagt Kündigung erstmals mit Wirkung vom 31.12.2000
 

- ursprünglicher MietVertrag  2. Fassung

> §25 besagt Kündigung erstmals mit Wirkung vom 31.12.1995
 

- ursprünglicher MietVertrag  3. Fassung

> §25 besagt einseitiges KündigungsRecht von 3 Monaten zum darauffolgenden QuartalsEnde
 

- und hier noch das Deckblatt  vom ursprünglichen Mietvertrag  vom Jan. 91
 

       
was dabei meine Person angeht, war von vornherein klar, daß ich mich vergrößern wollte, d.h. außer dem einen Raum zu Beginn des MietVerhältnisses, auf Zeit noch weitere Räume anmieten wollte und würde.

dieser Tatsache wurde
a) auch im ursprünglichen Mietvertrag /3.Fassung unter §25 Pkt 5 schriftlich Rechnung getragen.
Dieser ursprüngliche Mietvertrag /3.Fassung wurde im Jan.91 abgeschlossen.

und
b) per 07.Aug.91 werden mir im KG konkret benannte 4 Räume zur späteren Anmietung reserviert
> Niederschrift vom 07.08.91
> also ca 1/2 Jahr nach Abschluß des ursprünglichen MietVertrages habe ich die Option für weitere 4 KG-Räume erhalten
> dabei war vorausgesetzt, daß die Rahmenbedingungen die, des ursprünglichen Mietvertrages, sein würden.

 
- zu a) ursprünglicher MietVertrag §25 Pkt 5 (und 6) mit der Option auf einen weiteren Raum
 

- zu b) die bewußte Niederschrift vom 07.Aug.1991  wo mir die Option auf weitere 4 KG-Räume gegeben wurde, finde ich bei mir derzeit nicht (?)

- aber ich habe einen glaubwürdigen Bezug auf diese Niederschrift, ein Schreiben der KombinatsLtg.
(allerdings aus anderer Veranlassung, es ging hier darum statt noch ausstehender zweier Options-KellerRäume zwei Räume im OG /auf der gleichen Etage zu bekommen, als spruchreif wurde, dass der Mieter ausziehen wollte.
Doch das wurde mir abgelehnt  und statt dessen auf eben diese Options-KellerRäume verwiesen.

- die zwei Räume im OG sollte eine fremde, neu ins Gebäude eingezogene, Firma erhalten.
Inwiefern diese Firma nun vor mir einen positiven Bescheid erhalten hat kann ich, als langjähriger GebäudeNutzer, nicht nachprüfen.
Auch so ein bezeichnendes Detail über meinen Stellenwert  und das faire MietVertrags-Versprechen..

 
   

 
       
       
       
per September 91 nutze ich dann den ersten zusätzlichen Raum
> dazu erhalte ich einen Nachtrag zum ursprünglichen Mietvertrag vom Jan. 91
> dieser Nachtrag zum Mietvertrag ist vom 20.09.91


eine erste derartige Zumietung eines Büroraumes erfolgte dann also auf der Basis dieses ursprünglichen Mietvertrages in Form eines ‘Nachtrag zum Mietvertrag vom Jan.91’ mit Datum 20.09.91 .

Damit wurde eine Verfahrensweise für die Zumietung von Büroraum festgeschrieben, auf deren Gültigkeit ich mich im guten Glauben auch auf zukünftig anstehende, weitere Büroraum-Zumietungen verlassen konnte bzw habe.
 
- diese folgende A4-Seite war im Prinzip das ganze Papier in Verbindung mit der Zumietung dieses weiteren BüroRaumes
> der Nachtrag vom Sept. 1991 zum ursprünglichen MietVertrag  bestand also aus einer A4-Seite  Anlage 1
> und ich habe wohl noch eine ErhaltBestätigung für diese A4-Seite unterschrieben

- außerdem hatte ich zu dieser Zeit noch einen GaragenPlatz gemietet, der taucht dann hier auf dieser Anlage zum ursprünglichen MietVertrag gleich noch mit auf

- bei der NebenFläche handelt es sich um Fläche des öffentlich zugängigen Flures (?) zu dem als DoppelZimmer gemieteten BüroFlächen im OG
 

       
       
neuer MietVertrag

- per März/April 92 habe ich zwei neue Kollegen eingestellt und beantrage daraufhin die Anmietung der Kellerräume (und zwar erstmal von zweien der 4 Options-Kellerräume)

- jetzt bekomme ich plötzlich (für mich wie aus heiterem Himmel) vom Vermieter einen gänzlich neuen Mietvertrag vorgelegt, wo neben anderen Dingen vor allem, dass ursprünglich hart erkämpfte einseitige 3-monatige Kündigungsrecht fehlt
> Mietvertrag vom 27.04.92
 
- neuer MietVertrag

- unter §2 MietZeit  ist hier ein Zeitraum von
10 Jahren festgeschrieben

- das einseitige 3-monatige KündigungsRecht taucht im ganzen Vertrag nicht mehr auf
 

       
ich weigere mich natürlich anfangs diesen Vertrag zu unterschreiben; - es gibt ein ca 6-wöchiges hin-und-her
von Telefon- und Schriftverkehr

- letztlich ist es jedoch so, daß die zwei neuen Kollegen schon längst ihre Arbeit aufgenommen haben  und so unterschreibe ich schließlich den neuen Mietvertrag, ohne dass das einseitige 3-monatige Kündigungsrecht wieder darin steht.


Auf die Verfahrensweise mit den Nachträgen zum ursprünglichen MietVertrag bauend, wurden von mir neue Mitarbeiter eingestellt
und statt nun wieder einen Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag zu bekommen, erhalte ich jetzt einen komplett neuen Mietvertrag zur Unterschrift vorgelegt, wo dass hart erkämpfte einseitige 3-monatige Kündigungsrecht nach §25 Pkt 3 nicht mehr enthalten ist.
Für mich hat diese Verfahrensweise den Tatbestand einer erpresserischen Nötigung /Ausnutzung einer Zwangslage erfüllt.


Dazu kommt, daß der Vermieter DIW GmbH (ehemals LBK Dresden) der Betrieb war, wo ich zuvor fast 14 Jahre lang gearbeitet hatte und dann zum 30.März 91  ohne irgendwelche finanzielle Abfindung gekündigt wurde /es stand nur das Versprechen auf einen fairen MietVertrag.
 
       
der SachVerhalt  NachMieter beibringen

man hat mich dann darauf hingewiesen, dass ich doch jederzeit die Möglichkeit hätte Nachmieter beizubringen.
Für mich war das ein Witz  oder treffender, der reine Hohn.


nachfolgend mal eine ZustandsBeschreibung der angemieteten Räume;

a) zum allgemeinen Bürogebäude
- in seiner Präferenzwirkung ist das Gebäude ein trister DDR-Plattenbau mit abgewaschenem Erscheinungsbild der Außenhülle (z.B. Risse in AW-Plattenfugen)
- der Ausstattungsstandart der öffentlichen wie der privaten Bürobereiche ist einfacher DDR-Standart geblieben
- die Pißbecken in der Herren-Toilette liegen direkt am Klarglas-Fenster ohne jeglichen SichtSchutz  > beim Benutzten in der Dämmerung wird man durch die RaumBeleuchtung jedem Fußgänger auf dem ca 7 m entferntem Fußweg präsentiert.
- die an die Pißbecken anschließenden Wandbereiche sind mit Rauhfaser weiß tapeziert !!  > jeder nicht treffsichere Strahl eines Nutzers ...
- eine Klingelanlage wurde erst im letzten ¾ Jahr installiert , wobei sie über einen ca 3-monatigen Zeitraum nicht betriebsfähig war
- ein Leerrohrsystem zur Verlegung von Haus-Telefon- , Computer- u.a. Ltgen, wie in Bürogebäuden Standart, existiert nicht. Haus-Telefonleitungen mußte ich aufwendig verlegen lassen; eine Computer-Vernetzung (2.OG -KG) ist nicht möglich
- die getrennte Lage der Büroräume im Gebäude (2 Räume /2.OG, 4Räume /KG) würde allein schon eine MietpreisMinderung erfordern.
- für die 4 Kellergeschoß-Büroräume steht der moralische Minderwert, es bleiben eben Kellerräume dazu noch mit vergitterten Fenstern und und und ... (s. nachfolgend)
(was aber nicht daran hindert, denselben Mietpreis wie bei EG bzw OG-Räumen zu kassieren).

b) speziell die 2 Büroräume im OG
- diese Räume haben einen derartig schlechten Wärmeschutz, das der Aufenthalt an Sommertagen regelrecht zur Qual wurde > nachstehend gemessene Werte:
   früh morgens 7 Uhr 28° C  /da es sich auch Nachts nicht abkühlt
   ab 12 Uhr Mittag 30° C
   zw. 13 und 14 Uhr bis 34° C
- es rieselt ständig feinen Staub (absandender Fugenmörtel) vom oberen Fenstersturzbereich auf die Fensterbank /besonders schlimm bei Sturm
- im Winter zieht es stark unter den Fensterbänken,
- die Fensterscheiben werden z.T. blind /immer blinder

c) speziell die 4 Kellergeschoß-Büroräume
- der Fußboden ist uneben /stark wellig  > Möbelstücke stehen schief /Türen klemmen
- i.d.R. sind an allen Wänden weit abstehend im unteren und oberen Wandbereich Rohrleitungen mit DDR-starken RohrQuerschnitten verlegt, die a) die Ästhetik des Raumes negativ beeinflussen und b) zu einer erheblichen Stellplatz-Reduzierung führen
- die Durchgangshöhen der zwei Haupttüren (diese wurden ehemals mit verminderter Durchgangshöhe als Schutzraumtür gebaut mit ca. 1,80m lichtes Durchgangs-Höhenmaß über der Schwelle) sind so niedrig, das Verletzungsgefahr im KopfBereich besteht !
- jeder der 4 Kellerräume hat eine andersartig konstruierte Zugangstür
- trotz mehrfacher Aufforderungen wurden die Spuren des 1.Einbruches von 1991 incl die, der weiteren Einbrüche noch nicht beseitigt (Mauerwerksausbrüche, provisorische Türrahmen- und Blatt-Ausbesserungen).
- alle Kellerfenster wurden auf einfachste Weise vergittert, was einen entspr. Ausblick (KnastZellen-Ausblick) ergibt



Ermittlung der Netto-KaltMiete zum DatenStand  Mai 1996
> die Zahlen stammen aus dem jeweils dazumal (Mai 1996) aktuellstem Schrifttum
> ich unterscheide hier auch nicht in Spitzfindigkeiten wie die Trennung in reine BüroFläche  und NebenFläche für FlurBereiche die jeder betreten kann, sondern setzte nur den Betrag von 2.314,66 DM an, der dazumal monatlich von meinem Konto abgebucht wurde


1. gesamte vertragliche Netto-MietFlächen  84,8 m²

2. Miete pro Monat Brutto   2.314,66 DM  
         abzgl. GaragenMiete      50,00 DM
                                      2.264,66 DM

3. BetriebsKosten  nach letztem aktuellen ZahlStand
              5,02 DM/m²
   + 15%   0,75 DM/m²
              5,77 DM/m² Brutto  x 84,8 m²  = 487,00 DM/Monat  Brutto für BetriebsKosten

4. Brutto-KaltMiete pro Monat   2.264,66 DM
             abzgl. NebenKosten       487,00 DM
                                           1.777,00 DM  / 84,8 m²  = 21,00 DM/m² Brutto

5. Netto-KaltMiete  21,00 DM/m²  abzgl 15%  = 18,30 DM/m²


dazu der nachfolgende Auszug aus einem Schreiben von mir, vom 29.Juni 96,  unter Pkt 2 /Antrag auf Reduzierung der Kaltmiete:
... Nach einer Auswertung beträgt derzeit die Höhe der von mir gezahlten Netto-Kaltmiete  18,30 DM /m2 (und zwar gleichermaßen für die Räume im 2.OG wie im Kellergeschoß).
Dieser Betrag war schon 1991 zu Zeiten seiner Festsetzung und ist es erst recht heute, nicht mehr angemessen.
Derzeit liegen mir Angebote für Büromieten in neu top-sanierten Bürogebäuden in unmittelbarer Nachbarschaft (Dresden-Strehlen) von ab 13,30 DM /m2 vor 


und zu gleicher Zeit wurden im StadtZentrum BüroFlächen für ab 12,- DM/m2  angeboten

unter diesen Sachverhalten einen Nachmieter finden ???  > eine derart blöde Sau, die sich darauf eingelassen hätte, wäre wohl kaum aufzutreiben gewesen.
 
- das BüroGebäude

- gelb-farbig angelegt sind die von mir angemieteten Räume
 
in Kürze nochmal eine ZusammenFassung des bisherigen

- ich schließe einen MietVertrag  und erkämpfe mir dabei ein einseitiges 3-monatiges KündigungsRecht  und die Option auf weitere Räume

- ich miete den ersten options-gesicherten Raum dazu  und erhalte einen unkomplizierten Nachtrag zum MietVertrag

- ich stelle weitere Mitarbeiter ein
 
- und danach (bezogen auf die Daten der ArbeitsVerträge)  miete ich auch die weiteren options-gesicherten Räume an  natürlich unter der Annahme, dass ich wieder einen derartigen Nachtrag zum MietVertrag erhalte

- den bekomme ich aber nicht, sondern einen komplett neuen MietVertrag, wo nun das einseitige 3-monartige KündigungsRecht  durch eine 10-jährige MietPreis-Bindung ersetzt wurde
und das ohne jede vorherige Ankündigung, daß man so verfahren wird.

- da die neuen Mitarbeiter schon in den Räumen arbeiten  unterzeichne ich gezwungenermaßen nach 6-wöchigem hin-und-her  diesen neuen MietVertrag
und genau dieser Zusammenhang erfüllte für mich den TatBestand einer erpresserischen Nötigung.
Mein RechtsVerständnis war damals noch so, dass das auf jeden Fall auch die bundesdeutsche Justiz so sieht


- zumal noch dazu kommt das die MietPreise für BüroFlächen im ständigen fallen waren  und ich eine KaltMiete gezahlt habe, die nur hätte halb so hoch sein dürfen  > war das der versprochne faire MietVertrag ?
 
Konsequenzen

- die Strategie mich radikal auf zB nur noch einen Raum zu verkleinern um Kosten zu sparen ging also nicht auf, das hat man mir gründlich durchkreuzt.


- ich habe dann anderswo Büro-(LagerRaum)-Fläche angemietet
In Verbindung mit diesem quasi Umzug entstand natürlich auch wieder hoher Kosten-  und ZeitAufwand, wo ich schon arg in Bedrängnis war, denn schließlich waren 6 BüroRäume und eine mit BüroMaterial vollgestellte Garage zu evakuieren

- mal zum Vergleich, ein Auszug aus diesem neuen MietVertrag 
... Raum in der 2.Etage 21,6 m²  Mietpreis incl. BetriebsKosten  86,40 DM /Monat    > das sind  4,00 DM/m² Brutto
... Bodenraum 3.Etage  ca. 40 m²  Mietpreis incl. BetriebsKosten  60,00 DM /Monat  > das sind  1,50 DM/m² Brutto

> so sehen faire MietVerträge aus !


- vieles ist bei diesen Aktionen verloren gegangen 
und vor allem die Ordnung in meinen Archiven hat darunter gelitten.
Früher genügte ein Griff  und die ProjektUnterlage lag auf dem Tisch,  was es auch immer war
Heute muß ich da oft länger suchen.