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BAUPLANUNG    BAUBETREUUNG        
 
 

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BauKosten      

Bearb-Stand: Juli 2011  die Kapitel hier sind:
   - Vorschriftenwerk / Allgemeiner Teil

   - DIN 276

   - einzelne KostenBereiche

   - Beziehungen zw. DIN 276 < > HOAI

   - Zusammenhang DIN 276 /Bauteil-Orientierung <> StLB /Gewerke-Orientierung

   - Verfahren der KostenErmittlung

   - Kosten-DatenBanken  

   - Kosten-Haftung

   - Grundsätze kostengünstigen Bauens

   - BauKosten-Hochrechnungen über Bau-PreisIndex

   - xx

   - BauFinanzierung

   - Versicherungen am Bau

   - xx
 
    Vorschriftenwerk / Allgemeiner Teil  

- Kosten-Planung  > ist quasi der OberBegriff für alles am Bau in Verbindung mit Kosten
> Kosten-Ermittlungen
> Kosten-Kontrolle
> Kosten-Steuerung


KostenErmittlungen erfolgen idR auf Basis von KostenKennwert-VergleichsZahlen

- diese VergleichsZahlen arbeiten mit Flächen- und Raum-Kennwerten


- KostenKennwerte sind aus bereits abgeschlossenen Projekten herausgerechnete Kennzahlen, die beschreiben, was z.B. ein m² Bürofläche eines Bürogebäudes mittleren Standards kostet

- Kostenkennwerte können bis auf die 5. Gliederungsebene herunter zerlegt werden

- neben der Zuordnung der KostenKennwerte zu KostenElementen können sie auch NutzungsBereichen zugeordnet werden

- KostenKennwert-BereichGliederungen erfolgen abhängig vom Standard in  niedrig   mittel   hoch


- KostenKennwerte können ermittelt werden, von unterschiedlichen Ausgangspunkten
a) ausgehend vom GesamtGebäude zerlegt man runter zur (Leit)Position
und erhält einen KostenKennwert für den EinheitsPreis (EP)   /BKI-Vorgehensweise

oder
b) ausgehend von LV-PositionsTexten baut man zum GesamtGebäude auf
und erhält einen KostenKennwert für zB 1m²-Fläche   /HEINZE-Vorgehensweise

- die Hersteller der verschiedenen KostenKennwert-Sammlungen propagieren jeweils ihre Methode als die bessere.



DIN 277  > ist Grundlage für die, den Kosten-Kennzahlen zugeordneten Flächen- und RaumBerechnungen
> Anwendung der DIN 277 als BerechnungsMaßstab  zur Verbesserung der Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit

- Flächen- und Raumermittlung in Verbindung mit BauKosten > die zusammenhängend beste Erklärung s. unter http://de.wikibooks.org/wiki/Stufen_und_Verfahren_der_Kostenermittlung   und zwar das abschliessende Kapitel
 

- Abkürzungsverzeichnis  zu den Begriffen der DIN 277



DIN 18960  BauNutzungsKosten

> Baunutzungskosten (von Hochbauten) sind die Folgekosten, die nach Fertigstellung eines Gebäudes durch dessen Nutzung entstehen

> die einzelnen in der DIN 18960  dargestellten Kosten entsprechen inhaltlich teilweise den Kapital- und Bewirtschaftungskosten der II BV, sind aber anders gegliedert und begrifflich anders gefasst
 

- Gegenüberstellung  DIN 18960  BauNutzungsKosten <> II.BV

Internet-Fundstellen zur BauKosten-Problematik

- Die große Datenbank zu Baukosten und Baupreisen  >
> private WebSite mit Infos zu allen Kosten-Sachverhalten für private Bauherrschaften

- Themen sind u.a.  > Baufinanzierung   Baukosten   Preise für Kaufen und Wohnen   Baupreisindex   Honorare, Kostenermittlung   Ratgeber   Bauweisen   Bausysteme   Heizen, Energie, Wasser   BaukostenManagement   Kostenermittlung   Ausschreibung & Vergabe   Kostenvoranschlag, ein Beispiel   HOAI 2009


 

    DIN 276  

- ausführlich (WIKIPEDIA) zur DIN 276  > aktuell /zuletzt aktualisiert 12.2008

- DIN 276 in TextFassung + Kommentar  > http://www.muehleisen-partner.de/Buero/vorlesung_teil2.pdf


DIN 276  hat mehrere Kosten-Ebenen, deren Elemente Kosten-Gruppen (KG) bezeichnet werden
1. Ebene
   KG 300  > Bauwerk /BauKonstruktionen
2. Ebene  = GrobElemente
      KG 310  > BauGrube
3. Ebene   = BauElemente
         KG 311  > BauGruben-Herstellung
4. Ebene  = AusführungsArten von BauElementen
            KG 3111  > Erdarbeiten
5. Ebene
               KG 31111  >


- KG der 1.Ebene
100 Grundstück
200 Herrichten und Erschließen
300 Bauwerk – Baukonstruktionen
400 Bauwerk – technische Anlagen
500 Außenanlagen
600 Ausstattung und Kunstwerke
700 Baunebenkosten

- KG der 2. Ebene  für KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion
310 Baugrube
320 Gründung
330 Außenwände
340 Innenwände
350 Decken
360 Dächer
370 Baukonstruktive Einbauten
390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen


- Kosten bei Umbauten  > werden zusätzlich in die Bereiche Abbruch, Instandsetzung und Neubau unterteilt

- WiederVerwendung vorhandene Bauteile + Baustoffe ist gesondert in den betroffenen Kostengruppen auszuweisen.

- Eigenleistungen  > sind so auszuweisen wie sie der entsprechende AN aufzuwenden hätte

- besteht ein Bauprojekt aus mehreren Abschnitten (z.B. funktional, zeitlich, räumlich oder wirtschaftlich)  sind für jeden Abschnitt getrennte Kostenermittlungen zu erstellen


- DIN 276 und MwSt  > die Norm lässt durch die offene Formulierung 3 alternative Lösungen zu;
> in den Kostenangaben ist die Umsatzsteuer enthalten > brutto
> in den Kostenangaben ist die Umsatzsteuer nicht enthalten > netto
> nur bei einzelnen Kostenangaben ist die Umsatzsteuer ausgewiesen, zB übergeordnete Kostengruppen, SchlussRchng,
 

    einzelne KostenTeile  

KostenRichtwerte für Bauteile + Flächen  bei Neubau + Sanierung

- auf einer gesonderten WEB-UnterSeite behandle ich ausführlich den Sachverhalt BauLeistung  und ihr zugeordnete Kosten:
a) für grössere GebäudeAbschnitte 

und
b) für EinzelMassnahmen zur Gebäude-WertErhaltung, zur Verbesserung von WohnKomfort,  GebäudeEnergieBilanz etc



KG 500 AußenAnlagen 

- regelmäßig (total) unterschätzt werden die Kosten für Erschliessung + AussenBereich

- hier wird mit 3 - 5 T €  kalkuliert 
> wobei hier die regelmässige  Illusion fast alles in EigenLeistung tun zu können eine grosse Rolle spielt

- einen AussenBereich ordentlich wiederherstellen kann aber gut-und-gerne das 10-fache kosten

- ein EigenBeispiel für so einen kosten-intensiven AussenBereich  s. hier (letzte 4 Fotos) + hier



Richtwerte für Bau-NebenKosten  bei der AltBau-Modernisierung /-Sanierung

1. für größere Projekte oder für besonders einfache Maßnahmen:
> Bestandserfassung und Bestandspläne
> Verwaltungsleistungen des Bauherrn a Planung und Bauleitung Architekt und Ingenieur
> Finanzierung -
> Allgemeine Baunebenkosten und Genehmigungen
Größenordnung: 15-18% der Baukosten (gemeint sind damit KG 300 +400)

2. für Projekte mit durchschnittlichen Schwierigkeiten fallen im allgemeinen folgende Kosten an:
> Bestandserfassung, Bestandspläne
> Verwaltungsleistungen
> Planung und Bauleitung Architekt und Ingenieur
> Finanzierung
> Allgemeine Baukosten wie Behördliche Genehmigungen, Abnahmen,  Mieterentschädigungen,  Ersatzwohnungen und Umzüge,  Mieterbetreuung,  Versicherungen,  sonstige Baunebenkosten
Größenordnung: 18-23% der Baukosten

3. Bei extrem schwierigen Projekten und beim Zusammentreffen vieler erschwerender Faktoren sind Gesamt-Nebenkosten bis zu 23-28% möglich.
 

KostenRichtwerte AltbauSanierung  Objekt: WGH Mütze

- Flächen- und Volumen-Kennwerte nach DIN 277

BGF = 1190 m² (> KG, EG, 1.OG, 2.OG, DG)

BGF abzgl 10% KGF = NGF  =  870 m²

BRI = 3.230 m³


- Kosten-Feststellung per 10.Sept.1997

GesamtZahlSumme KG 100 bis 700 Brutto  = 2.080.000,- DM

GesamtZahlSumme KG 100 bis 700 Brutto “Reines Wohnen“ > 1.670.000,- DM

GesamtZahlSumme KG 100 bis 700 Brutto GewerbeTeil > 410.000,- DM


- KostenKennwert-Ermittlungen WGH Mütze

KG 100 bis 700 Brutto / BGF > 2.080.000,- DM / 1190 m² = 1.750,- DM/m²

KG 100 bis 700 Brutto / NGF > 2.080.000,- DM /  870 m²  = 2390,- DM/m²

KG 100 bis 700 Brutto / BRI > 2.080.000,- DM / 3.230 m³  =   650,- DM/m³



aus dem gleichen Zeitraum 2 Berichte über orts-aktuelle VergleichsWerte
> dabei sind die in den PresseArtikeln genannten Kosten-Kennzahlen sehr abstrakt, es ist nicht (?) klar auf welche Basis sich diese Werte beziehen

- SZ-Artikel "Leitfaden für AltbauSanierung am Beispiel Löbtau erarbeitet"  /20.Dez.1994

alle SanierungsKosten bei unbewohnten Häusern, die entkernt werden müssen > 2.500,- DM/m²


- SZ-Artikel "Wie aus 100.000 Mark rund eine Million gemacht wird"  /30.Nov.1995

MusterSanierungen (Normal-Gebäude ?) > 2.400,- DM/m²

SanierungsKosten für DenkmalSchutz-Gebäude nach StadtKonservator Hermann Krüger > 2.800,- DM/m²
/Objekt: Dresden-Pieschen, Robert-Matzke-Strasse 4

ModernisierungsKosten > 800,- DM/m²
 

    Beziehungen zw. DIN 276 < > HOAI  

Kosten nach DIN 276  sind in verschiedenen HOAI-LeistungsPhasen verfeinert zu aktualisieren /neu zu ermitteln  und bekommen dann auch neue Bezeichnungen 
/nachfolgend die Kosten-Bezeichnungen für Kosten-Ermittlungen zum Abschluss der jeweiligen HOAI-LeistungsPhase
> Lph 1 /Kosten-Rahmen  /auch Kosten-Prognose
> Lph 2 /Kosten-Schätzung   > DIN 276 2.Ebene (> KG 310)  /auch Kosten-VorabSchätzung
> Lph 3 /Kosten-Berechnung > DIN 276 3.Ebene (> KG 311) 
> Lph 6 (7) /Kosten-Anschlag
> Lph 8 /Kosten-Feststellung


- BEACHTEN  Kosten-Anschlag  < ist nicht identich mit dem fälschlich verwendeten Begriff > Kosten-Voranschlag

- der Kosten-Anschlag  ist idR eine Zusammenstellung von Angeboten, Aufträgen und bereits entstandenen Kosten



anrechenbare Kosten  für ein Objekt des Allgemeinen Hochbaus  sind geregelt wie folgt;

- HOAI  Teil3 Objektplanung   Abschnitt 1: Gebäude und raumbildende Ausbauten  § 32 Besondere Grundlagen des Honorars

> alles was in den Abschnitten (1) bis (4) aufgeführt wird kann grundsätzlich anrechenbar sein

> was dann davon konkret in Frage kommt richtet sich nach den getroffen LeistungsVereinbarungen

> andere KG der DIN 276 sind grundsätzlich nicht anrechenbar


(1) Anrechenbar sind für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten die Kosten der Baukonstruktion

> im KlarText  alle Kosten der KG 300  sind zu 100% anrechenbar


(2) Anrechenbar für Leistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten sind auch die Kosten für Technische Anlagen, die der Auftragnehmer nicht fachlich plant oder deren Ausführung er nicht fachlich überwacht
1. vollständig bis zu 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten und
2. zur Hälfte mit dem 25 Prozent der sonstigen anrechenbaren Kosten übersteigenden Betrag.

> es hier um die Kosten der KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen
> ein Eigen-Beispiel zum Verständnis der 25%-Vorgaben  s.am Ende dieses Abschnitts


(3) Nicht anrechenbar sind insbesondere die Kosten für das Herrichten, die nicht öffentliche Erschließung, sowie Leistungen für Ausstattung und Kunstwerke, soweit der Auftragnehmer sie nicht plant, bei der Beschaffung mitwirkt oder ihre Ausführung oder ihren Einbau fachlich überwacht.

> nochmal dieser Absatz (3) mit Kommentar;
(3) Nicht anrechenbar sind insbesondere die Kosten für das Herrichten  (= KG 210), die nicht öffentliche Erschließung (= KG 230), sowie Leistungen für Ausstattung und Kunstwerke (= KG 600), soweit der Auftragnehmer sie nicht plant, bei der Beschaffung nicht mitwirkt oder ihre Ausführung oder ihren Einbau fachlich nicht überwacht.


(4) § 11 Absatz 1 gilt nicht, wenn die getrennte Berechnung weniger als 7 500 Euro anrechenbare Kosten der Freianlagen zum Gegenstand hätte. Absatz 3 ist insoweit nicht anzuwenden.

> § 11 behandelt die Beauftragung für mehrere gleiche Objekte



- HOAI  Teil3 Objektplanung   Abschnitt 2: FreiAnlagen und raumbildende Ausbauten  § 37 Besondere Grundlagen des Honorars

> hier geht es vordergründig um die AussenAnlagen eines Baugrundstücks, deren BauKosten dann zu 100% anrechenbar sind

(1) Zu den anrechenbaren Kosten für Leistungen bei Freianlagen rechnen neben den Kosten für Außenanlagen auch die Kosten für folgende Bauwerke und Anlagen, soweit sie der Auftragnehmer plant und überwacht
1. Einzelgewässer mit überwiegend ökologischen und landschaftsgestalterischen Elementen,
2. Teiche ohne Dämme,
3. flächenhafter Erdbau zur Geländegestaltung,
4. einfache Durchlässe und Uferbefestigungen als Mittel zur Geländegestaltung, soweit keine Leistungen nach Teil 4 erforderlich sind,
5. Lärmschutzwälle als Mittel zur Geländegestaltung,
6. Stützbauwerke und Geländeabstützungen ohne Verkehrsbelastung als Mittel zur Geländegestaltung, soweit keine Leistungen nach Teil 4 erforderlich sind,
7. Stege und Brücken, soweit keine Leistungen nach Teil 4 erforderlich sind,
8. Wege ohne Eignung für den regelmäßigen Fahrverkehr mit einfachen Entwässerungsverhältnissen sowie andere Wege und befestigte Flächen, die als Gestaltungselement der Freianlagen geplant werden und für die Leistungen nach Teil 3 nicht erforderlich sind

> im KlarText  alle Kosten der KG 500  sind zu 100% anrechenbar   /ausgenommen der Unter- und Oberbau von Fußgängerbereichen  /unverständlich Unfug ???

(2) Nicht anrechenbar sind die Kosten für Leistungen bei Freianlagen für:
1. das Gebäude sowie die in § 32 Absatz 3 genannten Kosten und
2. den Unter- und Oberbau von Fußgängerbereichen, ausgenommen die Kosten für die Oberflächenbefestigung

> also die Kosten für die Oberflächenbefestigung sind zu 100% anrechenbar /inwieweit sie mit KG 520 identisch sind ???

(3) § 11 Absatz 1 gilt nicht



BKI KONVERTIERTABELLE DIN 276 Version 2
> nach DIN 276-1: 2006-11: Arbeitshilfe zur Aufstellung der anrechenbaren Kosten nach HOAI für Microsoft Excel

 

Eigen-Beispiel zum Verständnis der 25%-Vorgaben  bei KG 400

- die Summe der sonstigen anrechenbaren beträgt 908.990TDM  > das sind quasi alle anrechenbaren Kosten, ausser denen der KG 400

- 25% davon sind  227.237TDM

- die Kosten der KG 400  wurden mit 264.200TDM ermittelt

- der, die 25% übersteigende Betrag ist demnach  > 264.200TDM - 227.237TDM = 36.963TDM

- davon 50% sind  18.480TDM

- die KG 400 hat dann folgende ansetzbar-anrechenbare Kosten  > 264.200TDM  + 18.480TDM  = 245.717TDM 
                                                                                                                    gerundet  246.000TDM

    Zusammenhang DIN 276 /Bauteil-Orientierung <> StLB /Gewerke-Orientierung  

- die Verbindung von der bauteil-orientierten (DIN 276)  zur ausführungs-orientierten (StLB) Sichtweise erfolgt über einen Elemente-Katalog

- Kostenermittlung durch Kalkulation von Leitpositionen 
> hierbei werden die Kosten nicht mit analytisch gewonnenen KostenKennwerten (DIN 276-basiert) ermittelt, sondern in Anlehnung an die Methoden der BaupreisErmittlung kalkulatorisch

- eine TransFormation zwischen GebäudeElementen ist in beide Richtungen möglich
> aus GebäudeElementen lassen sich auch LV-Texte generieren  > besonders über die Dynamischen BauDaten (DBD)
> mit LeitPositionen lässt sich ein GebäudeElement zusammenstellen  > s. nachfolgende Schemata


- AVA ProgrammSoftware ist in der Lage dazu automatisch Verknüpfungen zu generieren  und Ergebnisse auf Basis DIN 276  und StLB  zu erbringen
 

Verknüpgung von DIN 276  und LeistungsBereichen  über den ElementeKatalog

> das Beispiel stammt von einer ÜbungsAufgabe eines Lehrganges

- in einem BauElemente-Katalog werden BauTeile wie zB ein Dach erfasst und für dieses Dach sind dann zugeordnet, die hauptsächlichsten LV-Texte (= LeitPositionen) die nötig sind, dieses Dach auszuführen

- wer das im Einzelnen ergründen will;
> die KG-Nummer 31341 steht nach DIN 276 für DachBeläge aus HolzSchindeln (?)
> die StLB-LeistungsBereichs-Nummer 027 steht für TischlerArbeiten  und die 031 für MetallbauArbeiten
> also unterm Strich  wieder eine Wissenschaft für sich  - auf solche Zusammenhänge muss man erstmal kommen !
  /Grigori Kossonossow  ... Ach, diese Kanallien, hol' sie der Teufel!" sagte jemand. "Was sie sich jetzt alles ausdenken
> derartiges lässt sich doch nur über teure (die GrundVersion wird nicht ausreichen) AVA-Software bewältigen
> zusätzlich wird noch die ElementeKatalog-DB erforderlich


- ich wöllte hier mal Zusammenhänge aufzeigen. Wenn die private Bauherrschaft auf PlanungsLeistungen mit derartigen formalen Bestandteilen besteht, dann darf sie sich im Umkehrschluss über die gestellte HonorarRechnung nicht wundern




hier noch ein zweites Schema zur Verdeutlichung dieses Sachverhaltes

Quelle: Wikibooks , Urheber: Longfellow , Lizenz: CC-by-SA
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    Verfahren der KostenErmittlung  

Kosten-Ermittlungen zum Bau erfolgen im Prinzip zweigleisig

a) nach KostenGruppen der DIN 276,  das sind Kosten für ganze Bauteile /BauteilGruppen auf der Basis bereits ausgeführter VergleichsObjekte 
> Grundlage für HonorarErmittlungen,  Finanzierung/BauKredit,  FörderAnträge

und
b) nach Leistungsbereichen des StLB,  das sind gewerkeweise zusammengestellte KostenPositionen 
> Grundlage bei der Abrechnung aller BauLeistungen




Stufen und Verfahren der Kostenermittlung  > WIKIBOOKS
> von hier stammt der größte Teil des nachfolgendem


Nutzungsbezogene Verfahren  > für Kosten-Rahmen  Lph 1

- KostenErmittlungen mit einer Bezugsgröße 

> NutzungsEinheiten  > zB. 300 Büro-Arbeitsplätze x 40.000 €/Arbeitsplatz = 12 Mio. €

> NutzFläche (DIN 277)  > zB. 140 m² NF x 1.400 €/m² NF = 196.000 €
/wobei die NF hier eine rein abstrakte Zahl ist /auf den BauwerksTyp nicht eingeht


- KostenFlächenarten  > zuviel Theorie, praktisch nicht brauchbar



Bauwerksbezogene Verfahren  > vordergründig für Kosten-Schätzung  Lph 2

- Brutto-Grundfläche   oder  Brutto-Rauminhalt 
/hier sind den KennZahlen bestimmte analoge BauwerksTypen zugrunde gelegt

- Gesamt-KostenSummen werden dann prozentual in Kostengruppen der 1. Ebene aufgeteilt
oder gleich über Vergleichs-KostenWerte für die 1. Ebene ermittelt



BauElement-Verfahren  > vordergründig für KostenBerechnung  Lph 3     /BKI-Ansatz


- Grobelemente  > es wird mit Bauteilen der 2. KG-Ebene vergleichend gearbeitet


- Bauelemente  > es wird mit Bauteilen der 3. KG-Ebene vergleichend gearbeitet



- es werden hier noch keine Festlegungen bezüglich Material, Baustoffart oder Mengenanteilen getroffen.

- diese KostenAussagen lassen sich nur machen mit VergleichsElementen die in BauKosten-DB vorgehalten werden wie der bekanntesten, der BKI  (s. nächstes Kapitel)

- ersatzweise können für das GesamtVorhaben  oder einzelne BauwerksTeile hier auch VergleichsDaten aus eigenen vergangenen Objekten herangezogen werden


Ausführungsorientierte Verfahren  > vordergründig für KostenBerechnung  Lph 3     /HEINZE-Ansatz
> arbeiten mit Kosten der Leitpositionen, Teilleistungen und der Leistungsbereichsanteile

- Konzentration auf LeitPositionen  > das sind die Positionen die 80-90% der GewerkeKosten ausmachen

- bei solchen Verfahren acht geben auf die Eignung solcher KostenErmittlungs-Verfahren  für die KostenKontrolle während der BauDurchführung
und die  Steuerbarkeit der ermittelten Kosten,  gemeint ist die Möglichkeit Planungen (z.B. Qualitäten und Quantitäten) in ihrer KostenWirkung deutlich machen zu können



Altbauspezifische KostenUnsicherheiten  > WIKIBOOKS-Zitate

1. es liegen weitaus weniger Kostendaten für AltbauModernisierungen als für Neubauvorhaben vor.

2. selbst bei sorgfältig durchgeführten Bauaufnahmen und Schadenserfassungen ist es nicht vermeidbar, dass in der anschließenden Bauphase versteckte Bauschäden auftreten.
> dies liegt daran, dass Bauaufnahmen in aller Regel schadensfrei durchgeführt werden müssen, um nicht zusätzliche Kosten zu verursachen.

3. dem Planer wird vor dem eigentlichen Planungsbeginn, also vor Kenntnis des Gebäudes oder eines Entwurfes hierfür, eine Aussage bezüglich der zu erwartenden Baukosten abverlangt
> in diesem Stadium könnte er lediglich Aussagen über Instandsetzungsarbeiten machen.
> eine Aussage über Modernisierungs- oder Umbaumaßnahmen kann er erst treffen, wenn er das Raumprogramm und den Entwurf erstellt hat.
> der Planer steht im Allgemeinen in dem Dilemma, dass sich mehrere Architektenkollegen um diesen Auftrag bemühen.
/nennt er dann vorsichtigerweise höhere Kosten, wird der Auftrag an einen Mitbewerber gehen.
/nennt er unvorsichtigerweise niedrige Kosten, erhält er den Auftrag, aber alle seine nachfolgenden Kostenermittlungen werden an dieser frühen Kostenaussage gemessen, da diese für alle Zeit „in Stein gemeißelt“ bleibt.

4. Kosten-Schätzungen oder -Berechnungen nach Bezugsgrößen, wie bei Neubauten, sind bei der AltbauModernisierung kaum möglich.
> Bezugsgrößen können den Zustand des jeweils konkreten Objektes nicht berücksichtigen.

 

Kosten-Schätzung  bei einer AltBau-Sanierung

- Kauf-Kosten-DB sind für NeuBau gut geeignet,  weniger bis unbrauchbar aber für AlBau-Sanierungen  (s. dazu auch das Vorangegangene von WIKIBOOKS)

- bei AltBau-Sanierungen verkommen diese VergleichsKennwert-Auflistungen aus Kauf-DB  oft zu reinem Formalismus,  besonders wenn es sich um die 2.Ebene, die GrobElemente handelt !


- deshalb habe ich versucht, dem alternativ durch eine individuelle Kosten-Ermittlung beizukommen, die möglichst genau den wirklich erforderlichen Aufwand beschreibt, auf Basis einer eingehenden BestandsAufnahme vor Ort
> diese Kosten-Schätzung geht schon, wie gesagt, sehr ins Detail,  andererseits war bei diesem Objekt nur so halbwegs Kosten-Sicherheit zu bekommen
> und dieser MehrAufwand bei Lph 2  war dann bei den folgenden LeistungsPhasen hilfreich /aufwand-sparend

- sie arbeitet auch mit Kosten-Kennwerten der 3. und sogar 4.Ebene der DIN 276  wenn es um die AufwandsKennzahlen für einzelne Bauteile geht

- zum Schluss werden dann jedesmal die einzeln notwendigen Leistungen zu einer Kennzahl für das jeweilige GrobElement der 2.Ebene addiert
> dabei wird ggf noch ein prozentualer Aufschlag gerechnet, der sich subjektiv aus der Sachkunde des Verfassers begründet, analog zB einem WertermittlungsVerfahren, wo der Verfasser den Verkehrswert letztlich auch mit einem subjetiven Faktor endgültig festlegt

- für die AltBau-Sanierung habe ich mir auf dieser Basis eine eigene TextKonserven-DB angelegt


- diese Vorgehensweise ist praktiziert bei diesem Objekt für KG 100 bis KG 700
> also alle KG's der DIN 276  bzw alle bei der Abwicklung des Bauvorhabens (nicht blos der reinen BauDurchführung) in Frage kommenden Leistungen, sind damit mit Kosten belegt

- auch ausführlich die KG 700  wo ggf VergleichsWerte aus der FachLiteratur herangezogen werden
aber eben nicht auf abstrakter Basis,  sondern kleinteilig solche, die für das konkrete Objekt relevant sind


- der Umfang des nachfolgenden Beschriebs beträgt 18 Seiten 
/mit den Konzept-Anlagen zu den Einzel-Kosten-Kennwert-Nachweisen (gleich-hafter Beschrieb)  26 Seiten
/ist damit sogar umfangreicher als bei Formular-Verwendung  (bei Formular-Anwendung soll es ja vorkommen, dass auf einer ganzen Seite nur 5 individuelle Zahlen stehen und es dadurch immer schön viele Seiten gibt !)

- das Objekt wird hier vorgestelt
 

    Kosten-DatenBanken  

- Kosten-DatenBanken > KostenKennwert-Sammlungen für Neu- und Umbaumaßnahmen

> hier im folgenden geht es um Kosten-DB nach DIN 276

> die zu den Kosten-DB nach DIN 276 im Gegensatz stehenden  PositionsText-DB (meist auch mit EinheitsPreis-Zuordnungen)  mit StLB-gerechten LV-Texten  behandle ich unter dem Komplex AVA - PositionsText-DB



 BKI-Datenbank

- im Vergleich zu anderen Kosteninformationen enthält die BKI-Datenbank Fotos, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Detailzeichnungen und ganzheitliche Objektbeschreibungen, die auf kostenwirksame Aspekte eingehen


BKI KOSTENplaner 13  - Software zur Kostenermittlung
> Testversion für Windows XP/Vista/7   4 Wochen lauffähig   29,- €

- Baukostenermittlung von Neubau, Altbauten und Freianlagen nach DIN 276
- vom Kostenrahmen bis zur Kostenfeststellung  > anerkannte Kostenermittlung mit BKI Vergleichsobjekten

- Ergebnisse der Kostenplanung auf Positionsebene per GAEB-Schnittstelle in  AVA-Programme übertragbar
> dazu werden über 100.000 LV-Text-Positionen mit Baupreisen vorgehalten

- BKI FORMULARE DIN 276  > sind das Werkzeug zur Dokumentation der Baukosten für alle Kostenermittlungsstufen

> dieses Tool gewährleistet eine normgerechte Darstellung und Präsentation der Kostenermittlungen bis zum Ausdruck
> ohne dieses Tool müssten alle einzelnen Ergebnisse  per Hand in individueller Form dargestellt werden


- früher gab es mal die Möglichkeit der Beauftragung von EinzelRecherchen für ein bestimmtes Objekt


- BKI HANDBUCH BILDKOMMENTAR DIN 276/277
> analog der VOB im Bild  werden hier farbig angezeigt  a) die Zuordnung von BauTeilen zu KG  und B9 MessRegeln nach DIN 277


- BKI HANDBUCH Kostenplanung im Hochbau
> Rechtsvorschriften und technische Regeln zur Kostenplanung
> Kommentierung der DIN 276 – Kosten im Hochbau
> Praxisgerechte Verfahren der Kostenermittlung im Neu- und Altbau
> Praxisbeispiele zur methodischen Vorgehensweise bei Kostenschätzung, Kostenberechnung und Kostenanschlag
> Rechtliche Aspekte – Kosten und Haftung – aktuelle BGH-Urteile



- BKI KONSTRUKTIONSDETAILS mit aktuellen Baupreisen

> aktuelle Details energiesparender Konstruktionen mit wichtigen Zusatzinformatione
> Details mit optimaler Daten-Integration in Ihr AVA- und CAD-Programm

- BKI BAUKOSTEN REGIONALFAKTOREN 2011 für Deutschland und Europa


- Häufig gestellte Fragen zu Baukosten / BKI-FAQ
> es geht hier um BauteilZuordnungen zu KG der DIN 276  und MessRegeln zu DIN 277



 BauKosten Hubert-Wingen-Verlag

-
Baukosten 2010/2011. Preiswerter Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern
Baukosten-Vergleichswerte:
- Vergleichswerte: EURO/qm Wohnfläche
- Vergleichswerte "Gewerke" EURO/qm Wohnfläche für Reihenhäuser mit Keller
- Reihenhäuser ohne Keller
- Doppelhäuser mit Keller
- Doppelhäuser ohne Keller
- Freistehende Einfamilienhäuser mit Keller
- Geschoßwohnungsbau ( 3-4 Geschosse )

Bauteilkostenkatalog:
- Grundstück
- Herrichten und Erschließen
- Baukonstruktion
- Technische Anlagen
- Aussenanlagen
- Ausstattung und Kunstwerke
- Baunebenkosten

- Baukosten 2010/2011. Instandsetzung, Umnutzung, Modernisierung, Sanierung
Baukosten-Vergleichswerte:
- Vergleichswerte: EURO/qm Wohnfläche
- Vergleichswerte "Gewerke" EURO/qm Wohnfläche für Fachwerkhäuser und Häuser nach Baualterstufen

Bauteilkostenkatalog:
- Grundstück
- Herrichten und Erschließen
- Baukonstruktion
- Technische Anlagen
- Aussenanlagen
- Ausstattung und Kunstwerke
- Baunebenkosten



 sirAdos Baudaten CD Rom Wohnungsbau Neubau

- Modul Gebäudekatalog Neubau-Wohnungsbau
> Kostenschätzung mit Gebäudeelementen in unterschiedlichen Ausführungsvarianten
> inklusive Gebäudeassistenten
> einschließlich der kompletten Datenbasis mit Elementen und Positionen



 nach meinen Unterlagen in der Vergangenheit noch am Markt

- Heinze Bauoffice Beispielhafte Bauobjekte

> früher gab HEINZE periodisch CD's mit KostenKennwerten zu kompletten Bauwerken heraus
> aktuell (2010) nicht mehr abrufbar (?)


K3Tools

> Kosten-DB's wohl nicht im Programm (?)


WEKA

> bietet die M. Mittag-DB's zu Gebäuden + BauElementen nicht mehr an


- Kostenermittlungen nach Neddermann  Altbauelementkatalog

> wohl in sirAdos integriert (?)

 

    Kosten-Haftung  

- KostenHaftung  > gemeint ist die ArchitektenHaftung bei einer BauSummen-Überschreitung (BSÜ)

- TatBestand der fahrlässig-falschen Kosten-Schätzung muss nachweisbar sein
um SchadenersatzAnspruch gegen den Planer geltend zu machen

- schuldhafte Fehler  > LeistungsPositionen vergessen,  EP zu niedrig angesetzt  etc

- Unterscheidung in  echte + unechte BauSummen-Überschreitung

- VorteilsAusgleich  > wird dann fällig, wenn der BauSummen-Überschreitung (es handelt sich dabei um eine unechte BSÜ) ein nutzbarer WertZuwachs gegenübersteht


- Vereinbarung eines KostenLimits /einer KostenObergrenze  > müsste gesondert vereinbart werden


- BSÜ  wegen BauSchadensfällen

- BSÜ aus nur TeilBeauftragung von LeistungsPhasen  /speziell bei der Lph 8 



Genauigkeit von KostenErmittlungen  > geduldete Differenzen

- die Toleranz-Schemata (s. nachfolgende Abb.) zum Kosten-Anschlag mit dem zulässigen Abweichungen von +/- 3 bis 10%  gehen davon aus, das auch für alle Leistungen Angebote vorliegen
/ist das nicht der Fall gelten diese ToleranzGrenzen nur bedingt (abhängig vom BauVorhaben)

- bei einer, sich andeutenden BauSummen-Überschreitung sollten deshalb ggf erst alle Angebote eingeholt werden um auf dieser Basis einen fundierten Kosten-Anschlag zu bekommen
> letzte Möglichkeit für die Bauherrschaft (kosten-schonend) Entscheidungen bezüglich der Gesamt-BauMassnahme  oder von Teilen zu treffen

- wer also zB mit nur einem, ggf noch nicht mal ordentlich mit Leistungs-Positionen untersetztem RohbauVertrag den Bau beginnt, wird sich hinterher nicht auf den geduldeten prozentualen ToleranzBereich für den Kosten-Anschlag berufen können, da ein Gesamt-Kosten-Anschlag ja nicht existiert hat



BKI Urteile  > auf dieser Seite dann den Link GerichtsUrteile  klicken
A. Urteile zu Kosten und Haftung
B. Urteile zu Kosten und Honorar


- BauNetz  > Haftungsrisiken des Planers im Kostenbereich
> Haftungssituation des Planers bei fehlenden vertraglichen Vereinbarungen zu den Baukosten  >Pflichtverletzung   Nachbesserungsrecht des Planers   Kündigung/kausaler Schaden

>  Vereinbarung einer verbindlichen Kostenobergrenze    Vereinbarung einer verbindlichen Kostenobergrenze    Garantie

> Konsequenzen auf das Honorar des Planers


- AK Hessen - Urteils-DB
> Urteil + Kommentar zu einer Kosten-Überschreitung bei Abriss + Neubau
 

Anforderungen an die Genauigkeit von KostenErmittlungen
 
- das ToleranzRahmen-Schema entstammt einer VortragsUnterlage

- mit dem PlanungsFortschrit sind die geduldeten KostenAbweichungen immer geringer /es beginnt von oben

- die beiden LinienArten besagen;
   /VollLinie  > nach derzeitigem Stand erreichbar
   /StrichLinie  > nach derzeitigem Stand erreichbar (RechtsFälle)
 

    Grundsätze kostengünstigen Bauens  

Kosteneinflüsse - grundsätzlich-planerische Faktoren

- Standort  > Festlegungen des Bebauungsplanes,  Baugrundverhältnisse,  Tragfähigkeit,  Grundwasserstand, Schallimmissionen u.a.,

- Anzahl der Nutzungseinheiten  > Wohnungen, Büroarbeitsplätze, Krankenbetten u.a.  je mehr gleiches, desto günstiger

- Größe/Umfang der Grundflächen > Anteiligkeit von Nutzflächen, Verkehrsflächen, Technische Funktionsflächen und Konstruktions-Grundflächen
> effiziente GrundrissGestaltung und Minimierung von nicht erforderlichen Flächen oder Verkehrsflächen

- räumliche Konzeption und Tragkonstruktion > Geschossigkeit, Erschließung, Gründungstiefe, tragende Konstruktionen (Anordnung der tragenden Bauteile, senkrecht durchgängige Lastabtragung)

- Ausbau > Nichttragende Konstruktionen, Gebäudetechnik > kompakte Anordnung der SanitärRäume und –Objekte, RaumluftTechnik

- Rationalisierungswirksamkeit > Rastermaße, standardisierte Bauteile in hohen Stückzahlen

- Standard  > niedrig, mittel, hoch
> hohe Qualitäten der Bauteile und teure Materialien  > ein Bodenbelag aus Naturstein ist um ein vielfaches teurer als beispielsweise Laminat oder Linoleum.
Auch Begrifflichkeiten wie ‘mittlere Qualität‘ oder ‘gehobener Standard‘ können zu Beginn eines Projektes im Detail zu unterschiedlichen Interpretationen durch den Architekten einerseits und den Bauherren andererseits führen.
> bevor man diese Begriffe verwendet, sich Gedanken über deren Inhalt machen

- Geometrie des Gebäudes
> die Kubatur bzw. Form eines Gebäudes  > je freier und damit weniger standardisiert die Kubatur des Gebäudes ist, umso aufwendiger ist auch die Herstellung, da oft Sonderlösungen und Einzelanfertigungen notwendig werden.

- gestalterische und konstruktive Besonderheiten
> die Geschosshöhe  > hohe Räume und daraus resultierend entsprechende Geschosshöhen vergrößern die Kubatur und führen in der Folge zu höheren Bauwerkskosten. Sind diese Geschosshöhen aus gestalterischen oder repräsentativen Gründen notwendig (z.B. der EingangsBereich), sollte versucht werden, zumindest in den oberen Geschossen einen Ausgleich durch Reduzierung der Geschosshöhen auf das geforderte gesetzliche Mindestmaß herzustellen.

- BauKosten steigen nicht linear mit der Größenentwicklung eines Projektes
> bestimmte Bauteile vergrössern sich in Ausbaustufen entsprechend dimensionierter Anlagen zB Heizung,  Lüftung
da ist zu prüfen, eine GrenzAuslastung der niedrigeren Ausbaustufe dem Einsatz der höheren Ausbaustufe vorzuziehen



Kosteneinflüsse - bauausführungsseitige Faktoren

- volkswirtschaftliche Einflussfaktoren  > Konjunktur, regionales Preisniveau
> PreisSchwankungen am Markt  > in Zeiten der Hochkonjunktur können die Preise 20 % über den Vorjahrespreisen liegen, während der BaupreisIndex (eine langfristige Tendenzaussage) nur 6 % Preissteigerung ausweist

- bauorganisatorische Entscheidungen  > Form und Zeitpunkt der Ausschreibung
> der Zeitfaktor  > Terminpläne mit notwendigen Beschleunigungen, funktionsbedingte Einschränkungen der Arbeitszeiten (z.B. Umbau im laufenden Betrieb) sowie BauzeitVerzögerung oder StillstandZeiten führen zu einem Anstieg der Baukosten.

SchnittstellenProbleme bei zu späten PlanungsLeistungen (nicht berücksichtigte Durchbrüche, falsche Wandstellungen mit Rückbau etc)


> Jahreszeit der BauDurchführung

> Zugänglichkeit der Baustelle.



- weitere Aspekte kostengünstigen Bauens besonders im WoBau wären;

- kompakte Bauweise mit einfachem nahezu quadratischem Grundriss

- wenige Wandstellungen

- HzgsAnlage unterm Dach  > SchornsteinAnlage fällt grösstenteils weg




kontraproduktive Sparsamkeit  /wo sollte nicht gespart werden ?

- Ausführung der WärmeDämmung

- Abdichtung (Regen- und Wind-Dichtheit) des Daches

- SchallSchutz besonders bei hellhörigen Menschen

- ElektoInstallation  > Verteilungen /AnschlussDosen und Auslässe in den Räumen


- kostenseitige Gesichtspunkte zu den nachfolgenden Sachverhalten  s. hier

> Argumente für den MassivBau

> Argumente für eine massive TreppenAnlage 

> Argumente für einen Keller  > Verzicht wäre sehr unklug

> DachGestaltung 

 

    BauKosten-Hochrechnungen über Bau-PreisIndex  

- BauKosten-Hochrechnungen  über Bau-PreisIndex (BaupreisIndizes)  < > Bau-KostenIndex ist nicht dasselbe

> der Bau-PreisIndex zeigt die Entwicklung der vom Bauherren tatsächlich gezahlten Baupreise auf

> der Bau-KostenIndex ist ein reiner Faktorindex, ohne die Berücksichtigung der Gewinnmargen von Bauunternehmen und Architektenhonoraren

> GrundstücksKosten sind in der Regel in keinem der beiden Indizes enthalten

> ausführlich-erklärende Definition  s. hier



- es werden PreisIndizes für folgende Bauwerksarten berechnet:

a) für den konventionellen Neubau im Hochbau (Wohngebäude, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude),

b) für den Neubau von Einfamiliengebäuden in vorgefertigter Bauart (Fertighäuser),

c) für den Neubau im Tiefbau (Straßen, Brücken, Ortskanäle) und

d) für die Instandhaltung von Mehrfamiliengebäuden.

- die StatistikReihe für den konventionellen Neubau im Hochbau beginnt im Jahre 1913
 

- die PreisBasis ist jeweils einschliesslich UmsatzSteuer

- dazu die Quelle: Statistisches Bundesamt  > Tabellen Baupreise, Kaufwerte für Grundstücke



- wozu werden PreisIndizes benötigt ?

> GebäudeWert-Untersuchungen spielen gemeinhin bei der Abwicklung von BauVorhaben  keine primäre Rolle

> anders liegt die Situation wenn PreisSteigerungen  zu KostenErhöhungen der ermittelten BauKosten führen
/in diesem Zusammenhang sollte man dann über die Bau-PreisIndex-  bzw Bau-KostenIndex-Problematik Bescheid wissen, da diese KostenErhöhungen idR. im StreitFall anders gewertet werden
/das trifft besonders auf BV zu, die sich über mehrere Jahre hinziehen (Zeitraum vom Kosten-Rahmen bis zur Abnahme)

> auch für BauLeistungen,  BauMaterial  etc gibt es IndexReihen  und diese sind dann bei der Abwicklung von BauVorhaben schon eher interessant



- GebäudeWerte lassen sich über den Bau-PreisIndex auf verschiedene Zeiträume umrechnen  > 3 FallBeispiele

Fall 1  > ist zB der KaufPreis von 1949 bekannt, lässt sich hochrechnen was es heute kostet
und diese Hochrechnung wird gemeinhin geschäftsüblich anerkannt wenn der ErhaltungsZustand durch lfde Wartung + Pflege als gleichwertig eingestuft werden kann (> sogen. reparaturfreies Gebäude)

Fall 2  > im anderen Fall lässt sich ermitteln, welchen Preis man hätte zahlen müssen, wenn man zB 1992 gebaut hätte ausgehend von dem Preis, der heute verlangt wird

Fall 3  > auch diese Variante ist damit rechenbar  > welchen Preis konnte man 1992 für ein Gebäude bekommen, dass man 1980 gekauft hat
/dabei muss der KaufPreis von 1980 bekannt sein  und der ErhaltungsZustand wird als gleichwertig vorausgesetzt
/zu diesem dritten Fall nachfolgend ein RechenBeispiel


Beispiel-Umrechnung

- Aufgabe  > es soll eine Umrechnung auf einen anderen StichTag erfolgen

- gegeben sind  > reparaturfreier GebäudeWert zum Stichtag 31.12.1980  mit  100.000 DM
                      > NND  100 Jahre,   RND  50 Jahre

- gesucht  > GebäudeWert zum Stichtag  Mai 1992

1. BauJahr-Ermittlung für geeignete IndexJahr-Auswahl
                 Stichtag  1992
   bisherige Standzeit  50 Jahre
                             ---------
                  Baujahr  1942  > diesem Baujahr zugrunde gelegtes nächstliegendes IndexJahr wäre dann 1938

2. Umrechnung zum neuen Stichtag  Mai 1992  > II/92

> Entnahme der prozentualen SteigerungsWerte dem Tabellenwerk des Statistischen BundesAmtes
geregelt in der WertV 1988  (§ 9 IndexReihen)

> Tabelle: PreisIndex für den Neubau von WohnGebäuden insgesamt (verschiedene BasisJahre) einschl. UmsatzSteuer
> für BasisJahr-Reihe 1938  =   100(%)  ergeben sich PreisSteigerungen wie folgt
                         zu 1980  =   967,4(%)
               und zu  II/1992  = 1450,2(%)

            100.000 DM  x  1.450,2 II/92 
     x = -----------------------------  = 149.907 DM
                     967,4 (1980 mit USt) 

3. Ergebnis  > Die Aufwendungen, die 1980  mit 100.000 DM anstanden  sind II/92  mit 149.907 DM  zu belegen !
                   für ein Gebäude, das 1942 erbaut wurde (bei: ohne ReparaturStau)



Bau-Elemente-DB,  wie die von BKI, arbeiten ständig mit KostenIndex-Reihen um ihre einmal recherchierten BauObjekte kostenseitig aktuell zu halten
> alle hier ausgewiesenen KostenKennwerte für die KG's der DIN 276 werden im periodischen (5-Jahres)-Rhytmus auf das neue BasisJahr hochgerechnet, herausgegeben

> von da aus obliegt es dem Planer sie ggf weiter fein an den (sinvollerweise)  AbrechnungsZeitraum (für die jeweilige Leistung) anzupassen

> dazu ein RechenBeispiel von BKI  > http://www.baukosten.de/service/index.htm 
dann Klick auf Baupreisindizes, dann scrollen



- GrundstücksWerte  

- PreisIndizes gibt es auch für Grundstücke  > der sogen. BodenPreis-IndexReihen

- dieser Sachverhalt fällt dann aber unter die Kategorie WertErmittlungen
 

    BauFinanzierung  

- es gilt  > GesamtKosten  < muss sein identisch mit > Gesamt-FinanzierungsSumme


Fragen, die sich bei einer Finanzierung regelmässig stellen, sind zB
> man sollte sich im Vorfeld zumindest ansatzweise damit befassen  um dann Unklarheiten bei der FachBeratung zur BauFinanzierung besser verstehen + befragen zu können


- worin besteht der Unterschied zwischen einem Tilgungs- und einem Annuitätendarlehen?

- Welche Rolle spielt der Tilgungssatz für den Abschluß des Kreditvertrages?

- kann es vorteilhaft sein, eine Investition von 300.000 DM voll zu kreditieren - ohne das vorhandene Eigenkapital von 150.000 DM einzusetzen?

- wie kann man private Verbindlichkeiten in ein betriebliches Darlehen - und damit die Zinsen in Betriebsaufwendungen verwandeln und damit halbieren ?

- auf welche Dauer sollte der Darlehensvertrag abgeschlossen werden - 5/8/10 oder 15 Jahre?

- lohnt es sich, mit einem Disagio einen niedrigeren Zinssatz abzuschließen?

- baut man ein EH besser mit einer Einliegerwohnung = 2 Bauherren oder 1 Bauherrn und dafür einer größeren Wohnfläche ?


- FinazierungsGrundsätze
1. Finanzierung muss tragfähig sein

2. Über- und UnterFinanzierung vermeiden

3. versch. Angebote einholen /FörderMöglichkeiten berücksichtigen

4. optimalen Verschuldungsgrad anstreben

5. goldene FinanzierungsRegel  > langfristiges Vermögen muss langfristig finanziert werden

6. LiquiditätsSicherheit hat Vorrang

 


- Phasen der ImmobilienFinanzierung
1. AnsparPhase

2. FinanzierungsPhase

3. AnschlussFinanzierung

4. Umschulden



FinanzierungsElemente
1. EigenKapital
1.1. EigenKapital
1.2. Sach- und Arbeits-Leistungen (= Muskel-Hypothek)

2. FremdMitel  = ZwischenFinanzierung
2.1 Hypotheken-Darlehn  > GrundSchuldEintrag im Grundbuch
2.2 Bauspar-Darlehen
2.3 Fördermittel
2.4 Fremd-Darlehen

- der Sachverhalt Löschen eines GrundSchuldeintrages im Grundbuch wird mit Für-und-Wieder diskutiert
> dazu folgender ForumsBeitrag
 

- DarlehensArten  > FäligkeitsDarlehen   AbzahlungsDarlehen (auch RatenTilgungsDarlehen)   AnnuitätsDarlehen
> die GesamtBelastung ist beim AbzahlungsDarlehen am geringsten
> unter dem Link sind dazu drei anschauliche ZahlenBeispiele

- TilgungsPläne 

- TilgungsRechner  > guter Rechner mit Einbeziehung von VorfälligkeitsEntschädigung


- Disagio  (Damnum Abgeld)
> das Disagio ist die Differenz zwischen Nominalbetrag und der tatsächlichen Auszahlung eines Darlehens (Auszahlverlust);
> das Disagio hat den Charakter eines vorweggenommenen Einmalzinsbetrages;
> es ist ein Entgelt für die Ermäßigung des Zinssatzes für die Zeit der Konditionsfestschreibung (Zinsbindefrist)
> das Disagio ist mit zu verzinsen und muß zurück bezahlt (getilgt) werden;
> in der Regel wird das Disagio bei der Darlehensauszahlung (bei der ersten Auszahlungsrate) in voller Höhe einbehalten;

- EffektivZins
> die Preisangabenverordnung (PangV) schreibt vor, daß der Effektivzins neben dem Nominalzins zu benennen ist, damit der Kunde bessere Vergleichsmöglichkeiten hat;
> in der Regel wird ein anfänglicher EffektivZins angegeben, da sich dieser nach Ablauf der Zinsbindung verändern kann;

> der Eff.-Zins setzt sich zusammen aus:
- dem Nominalzins (der vereinbarte gültige ohne Nebenkosten)
- dem Auszahlungskurs (wenn ein Disagio vereinbart wird)
- der Laufzeit (Zinsfestschreibung u. Gesamtlaufzeit)
- der Zahlungsweise der Zinsen (monatl., halbjährl. oder jährlich)
- dem Tilgungssatz und Art der Tilgungs-Verrechnung
- den BearbeitungsGebühren u.a. mögl. Kosten


- Lexikon speziell zur BauFinanzierung  > http://www.architekt-buxtehude.de/56,0,baulexikon,index,0.php


- Beleihungen + BeleihungsWert 
> der Begriff "Beleihungswert" steht für den Wert der Immobilie, der jederzeit abzüglich eines Sicherheitsabschlages beim Verkauf erzielt werden kann


Fördermittel  suchen + beantragen

- BundesMinisterium  > So hilft der Staat beim Bauen

- EigenheimZulage 
> EigenheimZulageGesetz
> zur Aktualität der ZulageGewährung

- Modernisierung von Whgen
- Sanierung von Gebäuden    Umnutzung

- SAB  > finanzielle GewerbeFörderung

- Zulage beim Erwerb von WohnEigentum  / Förderung von WohnEigentum


- von wo sind benötigte FremdMittel am besten bekommen ?
> Hausbank ist kostenlos,  aber meist überteuerte KreditKonditionen, da keine echte KreditAuswahl

oder alternativ
> freier Finanz-DL  > wenn er wirklich unabhängig arbeitet, muss er Honorar verlangen



EigenLeistungen
> Fachwissen ist Voraussetzung
> unterschätzer Zeitaufwand
> Streit bei Gewährleistungsansprüchen

> CheckListe EigenLeistungen


- BodenWerte  > der Bodenwert bezeichnet den Wert des unbebauten bzw. (fiktiv) freigelegten Grundstücks


- Sachverhalt "Schlüsselfertig" 


- Erwerb auf Versteigerungen 
> zuvor sollte Einsichtnahme ins Grundbuch erfolgen  bzw aktuelle GrundbuchAuszüge zeigen lassen


- erst nach Bewiligung  mit dem Bau beginnen

- MindestVoraussetzung für ein BV: finanzieller EigenLeistungs-Anteil  >= 15%


- FinanzierungsPlan aufstellen  > ist eine Besondere Leistung nach HOAI


- es besteht ein gesetzliches VorkaufsRecht ehemaliger Mieter



- InhaltsVerzeichnisse meiner Finanzierungs-Ordner


EigenLeistungen  > diese Listung kann zur Orientierung eine Hilfe sein (LehrgangsUnterlage)
  

Ablauf einer Objekt-Finanzierung
> die Reihenfolge der UnterlagenErstellung wäre wie folgt;

 

1. ObjektBeschreibung
- Ermittlung aller relevanten ObjektDaten, von Personalien bis zur Grundstücks- und GebäudeBeschreibung

2. Kapital-BedarfsPlanung
- Grundstück
- BauKosten
- BauNebenKosten

3. Finanzierungs-Planung
- EigenFinanierung
- FremdFinanzierung
- Schätzung / BeleihungswertErmittlung

4. Ermittlung der lfden Aufwendungen
- KapitalKosten
- BewirtschaftungsKosten

5. Wirtschaftlichkeits- und Lasten-Berechnung

 


>>> ZahlenBeispiel aus Ordner GRUNDSTÜCKE ERWERB + FINANZIERUNG


    Versicherungen am Bau  

- von Interesse sind hier die Versicherungen, die für die Abwicklung von BauVorhaben gelten

a) Versicherungen in Zushang mit der Planung  (für Bauherrschaften weniger von Interesse)
b) Versicherungen während der BauDurchführung 

> diese wieder getrennt in  Haftpflicht-  und Sach-Versicherungen



- BauLeistungs-Versicherung  (früher: BauwesenVersicherung)  
> BauZeitraum   Bauherrschaft   unvorhergesehene Schäden   ca 1,35 Promille-BauSumme


- Bauherrn-HaftPflicht-Versicherung 
> BauZeitraum   Bauherrschaft   gesetzliche Haftung für fremde Personen   ca 0,25 Promille-BauSumme


- ggf gesondert FeuerRohbau-Versicherung  (Gebäude-Brand-Versicherung)
> gesamter BauZeitraum   Bauherrschaft   nur BrandSchäden


- BauHelfer-Versicherung 
> BauZeitraum   Bauherrschaft   für nebenberuflich Tätige


- "Baufertigstellungs-Versicherung"
> dies ist keine direkte Versicherung, sondern ein Begriff für SicherheitsSachverhalte für die Bauherrschaft, 
dazu gehören;

a) AusführungsBürgschaft
> sie sichert die Bauherrschaft während der BauAusführung gegen Konkurs und ZahlungsUnfähigkeit des AN ab.

b) GewährleistungsBürgschaft
> sie sichert die Bauherrschaft für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum nach Bauende gegen Gewährleistungsschäden des AN ab.

c) VertragserfüllungsBürgschaft
> dies ist eine Kombination aus Ausführungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft und sollte vereinbart werden



- Gebäude-Versicherung 
> nach BauAbschluss   Eigentümer    ca 0,60 Promille-NeubauWert

- Gebäude-Haftpflicht-Versicherung
> nach BauAbschluss   Eigentümer


- Hausrat-Versicherung  (Privat-Haftpflicht-Versicherung)
> nach BauAbschluss   für einzeln vermietete Whgen in Gebäuden von den Mietern


- Bauzeit-Versicherungen für Bauherrschaften

> Suchwort-Eingabe "Auswahl BauVersicherungen"  > für gut befunden habe ich da zB.
Bauversicherung - 110 Tarife im Vergleich - Bauversicherungen - Versicherung Bau  > Link wurde entfernt per 2014-067-01

- solide, bau-spezialisierte AN-Haftpflicht-VersicherungsGeber sind zB. R+V   VHV
> Bauherrschaften, die eine derartige Police von ihrem AN vorgelegt bekommen sind wohl auf sicherer Seite


- SpezialFall BauSanierung  > hier wird bei den Versicherungen unterschieden in unberührter Bestand  + betroffne BauLeistungen

 

- Kosten einer BauLeistungs-Versicherung können anteilig nach den AuftragsSummen auf die einzelnen AN umgelegt werden

> das muss bei der Ausschreibung kenntlich gemacht  oder im Vertrag vereinbart werden

>>> P+B 1/2000  G6 S.3 ff